Begründung
Die Interessenten der Bauerschaft Poppenbeck sind Eigentümer des Wegeflurstückes 439
der Flur 5 in der Gemarkung Havixbeck zur Größe von 1.896 m². Eine Teilfläche zur Größe von ca. 65 m² soll nunmehr an Herrn Georg Fark in Poppenbeck veräußert werden.
Die Parzelle des Interessentenweges hat lt. Katastereintragung eine Breite von ca. 7,50 m; er ist in der Örtlichkeit tatsächlich jedoch nur ca. 3,50 m bis teilweise 4,90 m ausgebaut und befahrbar.
Die restlichen verbleibenden Flächen werden von den Anliegern als Grünflächen oder Stellflächen genutzt.
Herr Fark hat die zu erwerbende Teilfläche in der Vergangenheit als Stellfläche genutzt und möchte diese nunmehr erneut befestigen.
Diese Absicht wurde im Amtsblatt der Gemeinde Havixbeck Nr. 7 vom 30.06.2022 auf Seiten 47 und 48 öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt.
Gegen diese Absicht sind keine Bedenken vorgebracht worden.
Bevor nunmehr der Grundstückskaufvertrag abgeschlossen werden kann und die Teilfläche der Wegefläche aus dem Vermögen und der Verwaltung der Interessenten der Bauerschaft Poppenbeck herausgenommen wird, ist der Erlass einer Satzung, die der Genehmigung der
Aufsichtsbehörde bedarf, erforderlich.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung die folgende Satzung:
Satzung
über die
Veräußerung von Interessentengrundstücken
vom
Aufgrund des § 7
der Gemeindeordnung für das Land NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV.NRW S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom
11. April 2019 (GV.NRW 2019, S. 202) und des § 2 des Gesetzes über die durch
ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten
vom 09.04.1956 (GS.NRW, Seite 740) hat der Rat der Gemeinde Havixbeck die
folgende Satzung erlassen:
§
1
Aus dem
Wegeflurstück 439 der Flur 5 der Gemarkung Havixbeck wird eine Teilfläche von
ca. 65 m², welches im Eigentum der Interessenten der Bauerschaft Poppenbeck
steht, aus der Verwaltung der
Interessentenschaft herausgenommen und die Zweckbindung für diese Teilfläche
aufgehoben.
Diese Teilfläche
des Weges wird an Herrn Georg Fark, Poppenbeck 64, 48329 Havixbeck
veräußert.
Die Fläche ist im
beigefügten Lageplan (Anlage 1) gekennzeichnet.
§
2
Die erforderliche
Eigentumsänderung wird mit Abschluss eines Grundstückskaufvertrages
geregelt.
§
3
Diese Satzung tritt
am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Finanzielle
Auswirkungen: ja x
nein
Finanzielle Auswirkungen
Der Beschluss der Satzung hat keinerlei finanzielle
Auswirkungen.