Betreff
Erlass einer Satzung hier: Veräußerung einer Teilfläche eines Interessentenweges
Vorlage
VO/144/2022
Aktenzeichen
III
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Die Interessenten der Bauerschaft Poppenbeck sind Eigentümer des Wegeflurstückes  439

der Flur 5 in der Gemarkung Havixbeck zur Größe von 1.896 m². Eine Teilfläche zur Größe von ca. 65 m² soll nunmehr an Herrn Georg Fark in Poppenbeck veräußert werden.

Die Parzelle des Interessentenweges hat lt. Katastereintragung eine Breite von ca. 7,50 m; er ist in der Örtlichkeit tatsächlich jedoch nur ca. 3,50 m bis teilweise 4,90 m ausgebaut und befahrbar. 

Die restlichen verbleibenden Flächen werden von den Anliegern als Grünflächen oder Stellflächen genutzt.

Herr Fark hat die zu erwerbende Teilfläche in der Vergangenheit als Stellfläche genutzt und möchte diese nunmehr erneut befestigen.

 

Diese Absicht wurde im Amtsblatt der Gemeinde Havixbeck Nr. 7 vom 30.06.2022 auf Seiten 47 und 48 öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt.

 

Gegen diese Absicht sind keine Bedenken vorgebracht worden.

 

Bevor nunmehr der Grundstückskaufvertrag abgeschlossen werden kann und die Teilfläche der Wegefläche aus dem Vermögen und der Verwaltung der Interessenten der Bauerschaft Poppenbeck herausgenommen wird, ist der Erlass einer Satzung, die der Genehmigung der

Aufsichtsbehörde bedarf, erforderlich.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag 

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die folgende Satzung:

 

                                               Satzung

 

über die Veräußerung von Interessentengrundstücken 

 

                                               vom

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11. April 2019 (GV.NRW 2019, S. 202) und des § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956 (GS.NRW, Seite 740) hat der Rat der Gemeinde Havixbeck die folgende Satzung erlassen:

 

                                               § 1 

 

Aus dem Wegeflurstück 439 der Flur 5 der Gemarkung Havixbeck wird eine Teilfläche von ca. 65 m², welches im Eigentum der Interessenten der Bauerschaft Poppenbeck steht,       aus der Verwaltung der Interessentenschaft herausgenommen und die Zweckbindung für diese Teilfläche aufgehoben. 

Diese Teilfläche des Weges wird an Herrn Georg Fark, Poppenbeck 64, 48329 Havixbeck veräußert.  

 

Die Fläche ist im beigefügten Lageplan (Anlage 1) gekennzeichnet. 

 

                                               § 2

 

Die erforderliche Eigentumsänderung wird mit Abschluss eines Grundstückskaufvertrages geregelt. 

 

                                               § 3

 

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        ja            x nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

Der Beschluss der Satzung hat keinerlei finanzielle Auswirkungen.