Begründung
Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung am
09.12.2021 beschlossen, die notwendigen
Ausschreibungen durchzuführen (VO/128/2021).
Um den sehr engen
Zeitplan einzuhalten, ist es erforderlich für dieses Großprojekt in der zweiten
Sitzungsfolge die Freigabe von den gemeindlichen Vergabegrenzen erteilen zu
lassen. 3 Ausschreibungen sind noch zu veröffentlichen. Nach Beauftragung des
Gewerks „Edelstahlarbeiten“ sind folgende Gewerke zur Ausschreibung vorgesehen:
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Gewerk
„Abbrucharbeiten“: Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen im April 2022;
Baubeginn unmittelbar nach der Badesaison 2022
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Gewerk
„Erdbau-, Rohrleitungsbau- und Stahlbetonarbeiten“: Veröffentlichung der
Ausschreibungsunterlagen im April 2022; Baubeginn nach Fertigstellung der
Abbrucharbeiten Mitte/Ende Oktober 2022
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Gewerk
„Garten- und Landschaftsbauarbeiten: Veröffentlichung der
Ausschreibungsunterlagen September 2022; Baubeginn Winter/Frühjahr 2023
Das bereits
ausgeschriebene Gewerk „Edelstahlarbeiten“ gibt einige Ausführungsdetails für
die noch auszuschreibenden Gewerke vor, setzt aber zeitlich auf dem Gewerk
„Abbrucharbeiten“ auf, zeitgleich beginnend mit dem Gewerk Erdbau-,
Rohrleitungsbau- und Stahlbetonarbeiten“.
Die noch
auszuschreibenden Gewerke bauen inhaltlich und zeitlich aufeinander auf.
Für den vorgesehenen Baubeginn unmittelbar nach der Badesaison ist eine
möglichst frühe Vergabe der Gewerke „Abbrucharbeiten und „Erdbau-,
Rohrleitungsbau- und Stahlbetonarbeiten“ erforderlich. Ein Abgleich des
Sitzungskalenders mit dem für die Durchführung des Vergabeverfahrens
notwendigen Ablauf unter Beachtung der erforderlichen Fristen, Bearbeitungs-
und Prüfungszeiträume zeigt, dass hierfür ein flexibleres, vom Sitzungskalender
unabhängiges Vergabeverfahren erforderlich ist. Daher ist es für die
erforderliche Auftragsvergabe der noch auszuschreibenden Gewerke wichtig, die
Vergabegrenzen aufzuheben. Dieses auch für den zurzeit leider nicht
unwahrscheinlichen Fall, dass eine Ausschreibung aufgehoben bzw. sich kein
Bieter im ersten Anlauf eines Ausschreibungsverfahrens findet.
Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister
wird ermächtigt, die Vergaben für Leistungen zur Erweiterung des Freibads
Havixbeck unter Berücksichtigung der Vergabekriterien des Landes NRW zu
vergeben. Die Vergabegrenzen der kommunalen Vergabeordnung werden für diese
Aufträge aufgehoben.
Finanzielle
Auswirkungen: nein
Finanzielle Auswirkungen
Der Beschluss hat
keine finanziellen Auswirkungen.
Jörn Möltgen
Bürgermeister