Begründung
In der Sitzung des
Gemeindesrates am 07.10.2021 wurde unter TOP Ö 4.5 der Antrag der CDU-Fraktion
(siehe Anlage 3 zur Vorlage) mit Eingang vom 14.09.2021 bekannt gegeben. Es ist
beschlossen worden, den Antrag „Bürgerradweg Klute bis zur Kreuzung Wildermann“
zur Beratung dem Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Mobilität, Energie und
Nachhaltigkeit, dem Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen, dem Haupt- und
Finanzausschuss zur Beratung zuzuweisen und dem Gemeinderat zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Zuvor hatte bereits
der Gemeindeverband der SeniorenUnion CDU den Antrag gestellt, an der
L 874 zwischen „Klute und Altenberger Straße (Kreuzung Wildermann“) einen
Radweg zu bauen (siehe Anlage 2 zur Vorlage).
Seitens dem
zuständigen Straßenbaulastträger Landesbetrieb Straßenbau NRW („Straßen.NRW“)
wurde hierzu auf Nachfrage der Verwaltung mittgeteilt, dass dieser Radweg auf
der Prioritätenliste auf Rang 24 geführt wird und somit aufgrund der aktuellen
Einstufung mit einer kurz- bis mittelfristigen Realisierung des Radweges an der
L 874 über das Landesstraßen-Radwegeprogramm nicht zu rechnen ist. Die
Regionalniederlassung Münsterland unternimmt aus diesem Grund zurzeit auch
keine Planungsaktivitäten an dem 3,3 Kilometer langen Radwegabschnitt.
Grundsätzlich
könnte jedoch eine frühere Realisierung durch das Sonderprogramm
„Bürgerradwege“ möglich sein.
Zwecks erster Abstimmung einer möglichen Förderung im Zuge dieses
Sonderprogramms haben diverse Besprechungstermine mit der Abteilung Betrieb und
Verkehr bei Straßen.NRW, Regionalniederlassung Münsterland stattgefunden.
Laut Angaben von
Straßen.NRW, erfolgt die Förderung derzeit mit 250.000,00 €/ km brutto, wodurch
seitens des Straßenbaulastträgers alle Kosten der Herstellung abgegolten wären.
Hierzu zählen unter anderem der Grunderwerb, die Planung mit allen
Voruntersuchungen, Baugrunderkundungen, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und der
originäre Bau des Bürgerradweges gemäß den jeweils gültigen Richtlinien und
Regelwerken.
Erfahrungsgemäß
geht Straßen.NRW davon aus, dass der Zuschuss pro km die anfallenden Kosten
nicht decken wird und anfallende Mehrkosten von einem Bürgerverein bzw. von der
Kommune zu tragen wären.
Vor Abschluss einer
Vereinbarung mit Straßen.NRW müssen seitens des Bürgervereins folgende
erforderliche Unterlagen vorgelegt werden:
- Bauerlaubnisverträge
- Baugrundgutachten
- Behördliche
Genehmigungen mit vorheriger Absprache
- Vermessungsarbeiten
zur Festlegung der Trasse
- Planunterlagen
(Lageplan und Querschnitte)
- Kostenberechnung
nach DIN 276, einschließlich der Kosten für den Grunderwerb
- Bewertung
des Eingriffs in Natur und Landschaft
Die konkrete
Realisierung des ersten und ggfl. weiterer Radwegeabschnitte (siehe Anlage 1
und 2 zur Vorlage) soll unter Federführung eines Bürgervereins erfolgen, wobei
eine Begleitung durch die Gemeindeverwaltung vorgesehen ist. Als Aufgaben des
Bürgervereins sind hier insbesondere zu benennen:
- Wahrnehmung
und Koordinierung von Behördenterminen
- Einholen
der notwendigen behördlichen Genehmigungen, Erlaubnisse oder dergleichen
nach anderen Vorschriften sowie privatrechtliche Zustimmungen Dritter
- Planungsleistungen
gem. HOAI LP 1 – 9 und örtliche Bauleitung, Einhaltung sämtlicher
Förderbestimmungen (z.B. Vergabevorschriften für die Beauftragung von
Leistungen, Einhaltung der technischen Vorschriften und Regeln usw.)
- Beauftragung
von Fachfirmen für Materiallieferungen und Bauleistungen
- Erstellung
des Verwendungsnachweises
- usw.
In der ersten
Sitzungsfolge des Jahres 2022 wurde in den Fachausschüssen des Gemeinderates
die mögliche Umsetzung eines Bürgerradweges im Verlauf der L 874 seitens der
Verwaltung zur Beschlussfassung vorgelegt (vergleiche Vorlage 003/2022 und
Niederschriften zu den Sitzungen).
Im Zuge der
Vorberatungen in den Fachausschüssen wurden die Beschlussfassungen
zurückgestellt und auch in der Sitzung des Gemeinderates am 10.02.2022 ist
keine Beschlussfassung erfolgt.
Bereits in einem
Gespräch mit Straßen.NRW Ende November 2021 wurde signalisiert, dass
vorbehaltlich der Anzahl eingehender Anträge durchaus abrufbare Fördermittel
aus dem Sonderprogramm Bürgerradwege für
einen Radweg im Verlauf der L 874 zur Verfügung stehen könnten.
Vorbehaltlich der
Beschlussfassung des Gemeinderates sind deshalb seitens der Verwaltung mit
Schreiben vom 15.12.2021 zur Sicherung der anteiligen Refinanzierung
Fördermittel in Höhe von 225.000 € für
das erste rund 900 m lange Teilstück „von Haus Klute bis zur Stapeler
Straße“ beantragt worden. Eine
konkrete Rückmeldung des Fördergebers liegt derzeit noch nicht vor. Allerdings
wurden die Fördermittel mehrfach mündlich in Aussicht gestellt.
Mittlerweile wurde
zur Sicherung möglicher Fördermittel seitens der Verwaltung mit Datum 22.02.2022
ein Förderantrag für den Bau des Bürgerradweges im Verlauf der L 874 in einer
Gesamtlänge von rund 3.350 Kilometern beim Landesbetrieb Straßenbau NRW
gestellt. Hierbei geht es um den Bereich von der Kreuzung L 874 mit der L 550 („Haus Klute“) bis zur Kreuzung L
874 mit der K 1 und der Altenberger Straße („Kreuzung Wildermann“) – siehe
Anlage 1 zur Vorlage. Für diesen Ausbau könnte bei einer Förderung in Höhe von
250.000 Euro je Kilometer mit einer Gesamtfördersumme in Höhe von 837.500 Euro
ausgegangen werden. Hiervon entfielen rund 240.000 € auf den ersten
Teilabschnitt, dass nach derzeitigem Stand der Planungen eine Länge von rund
960 m aufweist.
Eine
Kostenschätzung über den Ausbau des Bürgerradweges in der Gesamtlänge liegt
derzeit noch nicht vor. Durch die Initiatoren des Bürgerradweges erfolgt
derzeit die Prüfung der Realisierung weiterer Abschnitte. Weiterhin wurde auf
Nachfrage mitgeteilt, dass eine Vereinsgründung in konkreter Vorbereitung sei.
Die Gründungsversammlung soll am 24.03.2022 erfolgen.
Von vier
Grundstückseigentümern liegen die erforderlichen Bauerlaubnisverträge vor,
wobei ein Vertrag für die erforderliche Verschwenkung zur Anbindung an die
vorhandene Verkehrsfläche noch geändert bzw. ergänzt werden muss.
Bei einem
Gesprächstermin am 08.03.2022 mit der Abteilung Betrieb und Verkehr bei
Straßen.NRW, Regionalniederlassung Münsterland und Vertretern und
Vertreterinnen der Antragsteller und Initiatoren wurde signalisiert, dass auch
Fördermittel für den Gesamtabschnitt zur Verfügung stünden und die nun
erforderliche Vereinbarung vorbereitet werde.
Weiterhin wurde
signalisiert, dass die Querungshilfe im Bereich „Haus Klute“ unter der
Voraussetzung in ausreichender Höhe zur Verfügung stehender Mittel durch
Straßen.NRW selber baulich umgesetzt wird. Die Planung für diese Querungshilfe
soll durch ein Ingenieurbüro erfolgen. Dieses hat bereits einen ersten
Vorentwurf (siehe Anlage 4 und 5 zur Vorlage, nur online im
Ratsinformationssystem) vorgelegt, der nun entsprechend der erforderlichen Detailtiefe
mit Straßen.NRW weiter abgestimmt werden muss.
Im Zuge des
„Förderantrages gesamte Länge“ (Lageplan siehe Anlage 1 zur Vorlage) wurde beim
Fördergeber um Rückmeldung gebeten, ob bei einer Förderzusage für den
Gesamtabschnitt, die möglichweise zu viel ausgezahlten Fördermittel zinslos und
folgenlos zurückgegeben werden können. Weiterhin wurde angefragt, ob der Ausbau
des ersten Teilstückes unabhängig von der Errichtung der Querungshilfe im
Verlauf der L 550 („Bereich Haus Klute“) erfolgen kann. Bislang liegen hierzu
noch keine schriftlichen Antworten von Straßen.NRW vor, allerdings wurde
signalisiert, diese Belange in die noch zu schließende Vereinbarung
aufzunehmen.
Derzeit gehen die
Initiatoren des Bürgerradweges für das erste rund 960 m lange Teilstück von bis
zu 328.000 € Gesamtkosten einschließlich Grunderwerb und Baunebenkosten aus.
Diesen Kosten stehen eine Eigenleistung der noch zu gründenden Vereins in Höhe
von rund 58.000 € und die erwartete
Förderung in Höhe von 240.000 € gegenüber. Somit verbliebe ein gemeindlicher
Anteil von bis zu 30.000 €
Die Verwaltung
empfiehlt zusammenfassend das 1. Teilstück des Radweges im Verlauf der L 874
von der Kreuzung L 874 mit der L 550 („Haus Klute“) bis zur Kreuzung L 874
mit der Stapeler Straße in Form eines Bürgerradweges durch einen federführenden
Bürgerverein auszubauen, wenn die Punkte 1 bis 8 des Beschlussvorschlages
erfüllt sind.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, das 1. Teilstück des Radweges im
Verlauf der L 874 von der Kreuzung L 874 mit der L 550 („Haus Klute“) bis
zur Kreuzung L 874 mit der Stapeler Straße
in Form eines Bürgerradweges durch einen federführenden Bürgerverein
unter den folgenden Voraussetzungen auszubauen:
- Die konkrete Förderzusage vom Land
Nordrhein-Westfalen (Sonderprogramm Bürgerradwege) vorliegt.
- Der konkrete Ausbau des 1. Teilstückes
unabhängig von der Errichtung der Querungshilfe im Verlauf der L 550
(„Bereich Haus Klute“) erfolgen kann (schriftliche Bestätigung des
Fördergebers).
- Die Gesamtfinanzierung für das 1.
Teilstück gesichert ist.
- Eine einvernehmliche vertragliche
Regelung der Zuständigkeiten zwischen der Gemeindeverwaltung und dem Bürgerverein
zur Umsetzung der Baumaßnahme vorliegt.
- Der gesicherte Grunderwerb der für den
Radwegebau erforderlichen privaten Flächen unter Berücksichtigung eines
verbindlichen Kaufpreises (Bauerlaubniserklärungen) vollzogen ist.
- Sämtliche notwendigen Planunterlagen,
behördlichen Genehmigungen, Erlaubnisse, Planfreigaben oder dergleichen
nach geltenden Vorschriften sowie privatrechtliche Zustimmungen Dritter
durch den Bürgerverein für den 1. Teilabschnitt vorgelegt wurden.
- Die Realisierung der über den ersten
Teilabschnitt („Haus Klute bis Stapeler Straße) hinausgehenden Bereiche zu
einem späteren Zeitpunkt durch den Gemeinderat gesondert beschlossen
werden können.
- Zuviel
ausgezahlte Fördermittel in Bezug auf eine Förderung des gesamten
Abschnittes in einer Länge von 3,35 Kilometer oder Teilabschnitte bei
Erfordernis zinslos und folgenlos an den Fördergeber zurückgegeben werden
können (schriftliche Bestätigung des Fördergebers).
- Der
Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass für den 1. Teilabschnitt 30.000 €
zzgl. der Ökopunkte bereit zu stellen sind. Über die erforderliche
Mittelbereitstellung für den Ausbau weiterer Abschnitte ist zu gegebener
Zeit ein gesonderter Beschluss zu fassen.
Finanzielle
Auswirkungen: x
ja nein
Finanzielle Auswirkungen
In dem Produkt 1201 Verkehrsflächen und –anlagen wurden unter der Investitionsnummer STR-035 Projekt Bürgerradweg Auszahlungen in Höhe von 270.000 € bei einer zu erwartenden Einnahme in Höhe von 240.000 € über das Sonderprogramm Bürgerradwege des Landes Nordrhein Westfalen Mittel in den Haushaltsplan eingestellt. Neben dem Eigenanteil in Höhe von bis zu 30.000 € werden die erforderlichen Ökopunkte durch die Gemeinde übernommen.
Die finanziellen Auswirkungen für einen Ausbau des Bürgerradweges im Verlauf der L 874 in gesamter Länge von rund 3,35 km werden zu einem späteren Zeitpunkt ermittelt.