Begründung 

In der Sitzung des Gemeindesrates am 07.10.2021 wurde unter TOP Ö 4.5 der Antrag der CDU-Fraktion (siehe Anlage 3 zur Vorlage) mit Eingang vom 14.09.2021 bekannt gegeben. Es ist beschlossen worden, den Antrag „Bürgerradweg Klute bis zur Kreuzung Wildermann“ zur Beratung dem Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Mobilität, Energie und Nachhaltigkeit, dem Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen, dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung zuzuweisen und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Zuvor hatte bereits der Gemeindeverband der SeniorenUnion CDU den Antrag gestellt, an der L 874 zwischen „Klute und Altenberger Straße (Kreuzung Wildermann“) einen Radweg zu bauen (siehe Anlage 2 zur Vorlage).

Seitens dem zuständigen Straßenbaulastträger Landesbetrieb Straßenbau NRW („Straßen.NRW“) wurde hierzu auf Nachfrage der Verwaltung mittgeteilt, dass dieser Radweg auf der Prioritätenliste auf Rang 24 geführt wird und somit aufgrund der aktuellen Einstufung mit einer kurz- bis mittelfristigen Realisierung des Radweges an der L 874 über das Landesstraßen-Radwegeprogramm nicht zu rechnen ist. Die Regionalniederlassung Münsterland unternimmt aus diesem Grund zurzeit auch keine Planungsaktivitäten an dem 3,3 Kilometer langen Radwegabschnitt.

Grundsätzlich könnte jedoch eine frühere Realisierung durch das Sonderprogramm „Bürgerradwege“ möglich sein.

 

Zwecks erster Abstimmung einer möglichen Förderung im Zuge dieses Sonderprogramms haben diverse Besprechungstermine mit der Abteilung Betrieb und Verkehr bei Straßen.NRW, Regionalniederlassung Münsterland stattgefunden.

 

Laut Angaben von Straßen.NRW, erfolgt die Förderung derzeit mit 250.000,00 €/ km brutto, wodurch seitens des Straßenbaulastträgers alle Kosten der Herstellung abgegolten wären. Hierzu zählen unter anderem der Grunderwerb, die Planung mit allen Voruntersuchungen, Baugrunderkundungen, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und der originäre Bau des Bürgerradweges gemäß den jeweils gültigen Richtlinien und Regelwerken.

Erfahrungsgemäß geht Straßen.NRW davon aus, dass der Zuschuss pro km die anfallenden Kosten nicht decken wird und anfallende Mehrkosten von einem Bürgerverein bzw. von der Kommune zu tragen wären.

 

Vor Abschluss einer Vereinbarung mit Straßen.NRW müssen seitens des Bürgervereins folgende erforderliche Unterlagen vorgelegt werden:

  • Bauerlaubnisverträge
  • Baugrundgutachten
  • Behördliche Genehmigungen mit vorheriger Absprache
  • Vermessungsarbeiten zur Festlegung der Trasse
  • Planunterlagen (Lageplan und Querschnitte)
  • Kostenberechnung nach DIN 276, einschließlich der Kosten für den Grunderwerb
  • Bewertung des Eingriffs in Natur und Landschaft

 

Die konkrete Realisierung des ersten und ggfl. weiterer Radwegeabschnitte (siehe Anlage 1 und 2 zur Vorlage) soll unter Federführung eines Bürgervereins erfolgen, wobei eine Begleitung durch die Gemeindeverwaltung vorgesehen ist. Als Aufgaben des Bürgervereins sind hier insbesondere zu benennen:

  • Wahrnehmung und Koordinierung von Behördenterminen
  • Einholen der notwendigen behördlichen Genehmigungen, Erlaubnisse oder dergleichen nach anderen Vorschriften sowie privatrechtliche Zustimmungen Dritter
  • Planungsleistungen gem. HOAI LP 1 – 9 und örtliche Bauleitung, Einhaltung sämtlicher Förderbestimmungen (z.B. Vergabevorschriften für die Beauftragung von Leistungen, Einhaltung der technischen Vorschriften und Regeln usw.)
  • Beauftragung von Fachfirmen für Materiallieferungen und Bauleistungen
  • Erstellung des Verwendungsnachweises
  • usw.

 

In der ersten Sitzungsfolge des Jahres 2022 wurde in den Fachausschüssen des Gemeinderates die mögliche Umsetzung eines Bürgerradweges im Verlauf der L 874 seitens der Verwaltung zur Beschlussfassung vorgelegt (vergleiche Vorlage 003/2022 und Niederschriften zu den Sitzungen).

Im Zuge der Vorberatungen in den Fachausschüssen wurden die Beschlussfassungen zurückgestellt und auch in der Sitzung des Gemeinderates am 10.02.2022 ist keine Beschlussfassung erfolgt.

 

Bereits in einem Gespräch mit Straßen.NRW Ende November 2021 wurde signalisiert, dass vorbehaltlich der Anzahl eingehender Anträge durchaus abrufbare Fördermittel aus dem Sonderprogramm  Bürgerradwege für einen Radweg im Verlauf der L 874 zur Verfügung stehen könnten.

Vorbehaltlich der Beschlussfassung des Gemeinderates sind deshalb seitens der Verwaltung mit Schreiben vom 15.12.2021 zur Sicherung der anteiligen Refinanzierung Fördermittel in  Höhe von 225.000 € für das erste rund 900 m lange Teilstück „von Haus Klute bis zur Stapeler Straße“ beantragt worden. Eine konkrete Rückmeldung des Fördergebers liegt derzeit noch nicht vor. Allerdings wurden die Fördermittel mehrfach mündlich in Aussicht gestellt.

 

Mittlerweile wurde zur Sicherung möglicher Fördermittel seitens der Verwaltung mit Datum 22.02.2022 ein Förderantrag für den Bau des Bürgerradweges im Verlauf der L 874 in einer Gesamtlänge von rund 3.350 Kilometern beim Landesbetrieb Straßenbau NRW gestellt. Hierbei geht es um den Bereich von der Kreuzung L 874 mit der L 550 („Haus Klute“) bis zur Kreuzung L 874 mit der K 1 und der Altenberger Straße („Kreuzung Wildermann“) – siehe Anlage 1 zur Vorlage. Für diesen Ausbau könnte bei einer Förderung in Höhe von 250.000 Euro je Kilometer mit einer Gesamtfördersumme in Höhe von 837.500 Euro ausgegangen werden. Hiervon entfielen rund 240.000 € auf den ersten Teilabschnitt, dass nach derzeitigem Stand der Planungen eine Länge von rund 960 m aufweist.

 

Eine Kostenschätzung über den Ausbau des Bürgerradweges in der Gesamtlänge liegt derzeit noch nicht vor. Durch die Initiatoren des Bürgerradweges erfolgt derzeit die Prüfung der Realisierung weiterer Abschnitte. Weiterhin wurde auf Nachfrage mitgeteilt, dass eine Vereinsgründung in konkreter Vorbereitung sei. Die Gründungsversammlung soll am 24.03.2022 erfolgen.

 

Von vier Grundstückseigentümern liegen die erforderlichen Bauerlaubnisverträge vor, wobei ein Vertrag für die erforderliche Verschwenkung zur Anbindung an die vorhandene Verkehrsfläche noch geändert bzw. ergänzt werden muss.

 

Bei einem Gesprächstermin am 08.03.2022 mit der Abteilung Betrieb und Verkehr bei Straßen.NRW, Regionalniederlassung Münsterland und Vertretern und Vertreterinnen der Antragsteller und Initiatoren wurde signalisiert, dass auch Fördermittel für den Gesamtabschnitt zur Verfügung stünden und die nun erforderliche Vereinbarung vorbereitet werde.

 

Weiterhin wurde signalisiert, dass die Querungshilfe im Bereich „Haus Klute“ unter der Voraussetzung in ausreichender Höhe zur Verfügung stehender Mittel durch Straßen.NRW selber baulich umgesetzt wird. Die Planung für diese Querungshilfe soll durch ein Ingenieurbüro erfolgen. Dieses hat bereits einen ersten Vorentwurf (siehe Anlage 4 und 5 zur Vorlage, nur online im Ratsinformationssystem) vorgelegt, der nun entsprechend der erforderlichen Detailtiefe mit Straßen.NRW weiter abgestimmt werden muss.

 

Im Zuge des „Förderantrages gesamte Länge“ (Lageplan siehe Anlage 1 zur Vorlage) wurde beim Fördergeber um Rückmeldung gebeten, ob bei einer Förderzusage für den Gesamtabschnitt, die möglichweise zu viel ausgezahlten Fördermittel zinslos und folgenlos zurückgegeben werden können. Weiterhin wurde angefragt, ob der Ausbau des ersten Teilstückes unabhängig von der Errichtung der Querungshilfe im Verlauf der L 550 („Bereich Haus Klute“) erfolgen kann. Bislang liegen hierzu noch keine schriftlichen Antworten von Straßen.NRW vor, allerdings wurde signalisiert, diese Belange in die noch zu schließende Vereinbarung aufzunehmen.

 

Derzeit gehen die Initiatoren des Bürgerradweges für das erste rund 960 m lange Teilstück von bis zu 328.000 € Gesamtkosten einschließlich Grunderwerb und Baunebenkosten aus. Diesen Kosten stehen eine Eigenleistung der noch zu gründenden Vereins in Höhe von rund 58.000 €  und die erwartete Förderung in Höhe von 240.000 € gegenüber. Somit verbliebe ein gemeindlicher Anteil von bis zu 30.000 €

 

Die Verwaltung empfiehlt zusammenfassend das 1. Teilstück des Radweges im Verlauf der L 874 von der Kreuzung L 874 mit der L 550 („Haus Klute“) bis zur Kreuzung L 874 mit der Stapeler Straße in Form eines Bürgerradweges durch einen federführenden Bürgerverein auszubauen, wenn die Punkte 1 bis 8 des Beschlussvorschlages erfüllt sind.

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, das 1. Teilstück des Radweges im Verlauf der L 874 von der Kreuzung L 874 mit der L 550 („Haus Klute“) bis zur Kreuzung L 874 mit der Stapeler Straße  in Form eines Bürgerradweges durch einen federführenden Bürgerverein unter den folgenden Voraussetzungen auszubauen:

  1. Die konkrete Förderzusage vom Land Nordrhein-Westfalen (Sonderprogramm Bürgerradwege) vorliegt.
  2. Der konkrete Ausbau des 1. Teilstückes unabhängig von der Errichtung der Querungshilfe im Verlauf der L 550 („Bereich Haus Klute“) erfolgen kann (schriftliche Bestätigung des Fördergebers).
  3. Die Gesamtfinanzierung für das 1. Teilstück gesichert ist.
  4. Eine einvernehmliche vertragliche Regelung der Zuständigkeiten zwischen der Gemeindeverwaltung und dem Bürgerverein zur Umsetzung der Baumaßnahme vorliegt.
  5. Der gesicherte Grunderwerb der für den Radwegebau erforderlichen privaten Flächen unter Berücksichtigung eines verbindlichen Kaufpreises (Bauerlaubniserklärungen) vollzogen ist.
  6. Sämtliche notwendigen Planunterlagen, behördlichen Genehmigungen, Erlaubnisse, Planfreigaben oder dergleichen nach geltenden Vorschriften sowie privatrechtliche Zustimmungen Dritter durch den Bürgerverein für den 1. Teilabschnitt vorgelegt wurden.
  7. Die Realisierung der über den ersten Teilabschnitt („Haus Klute bis Stapeler Straße) hinausgehenden Bereiche zu einem späteren Zeitpunkt durch den Gemeinderat gesondert beschlossen werden können.
  8. Zuviel ausgezahlte Fördermittel in Bezug auf eine Förderung des gesamten Abschnittes in einer Länge von 3,35 Kilometer oder Teilabschnitte bei Erfordernis zinslos und folgenlos an den Fördergeber zurückgegeben werden können (schriftliche Bestätigung des Fördergebers).
  9. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass für den 1. Teilabschnitt 30.000 € zzgl. der Ökopunkte bereit zu stellen sind. Über die erforderliche Mittelbereitstellung für den Ausbau weiterer Abschnitte ist zu gegebener Zeit ein gesonderter Beschluss zu fassen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        x ja         nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

In dem Produkt 1201 Verkehrsflächen und –anlagen wurden unter der Investitionsnummer STR-035 Projekt Bürgerradweg Auszahlungen in Höhe von 270.000 € bei einer zu erwartenden Einnahme in Höhe von 240.000 € über das Sonderprogramm Bürgerradwege des Landes Nordrhein Westfalen Mittel in den Haushaltsplan eingestellt. Neben dem Eigenanteil in Höhe von bis zu 30.000 € werden die erforderlichen Ökopunkte durch die Gemeinde übernommen.

 

Die finanziellen Auswirkungen für einen Ausbau des Bürgerradweges im Verlauf der L 874 in gesamter Länge von rund 3,35 km werden zu einem späteren Zeitpunkt ermittelt.