Begründung
Gemäß § 58 Abs. 4 GO können den freiwilligen Ausschüssen volljährige sachkundige Einwohner*innen mit beratender Stimme angehören.
Der Seniorenbeirat hat jeweils eine/einen sachkundige/n Bürger/in für die freiwilligen Fachausschüsse benannt.
Konkret übte Herr Gerhard Meyer die Funktion als sachkundiger Einwohner im Ausschuss für Soziales, Bildung und Teilhabe aus.
Mit Schreiben vom 25.02.2022 teilte Herr Meyer der Verwaltung den Rücktritt von seiner ehrenamtlichen Tätigkeit im Seniorenbeirat mit. Daher wird eine Nachbesetzung notwendig.
Seitens des Seniorenbeirats wird Herr Friedhelm Schüssler als Nachfolger benannt, der als sachkundiger Einwohner im Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen mitwirken soll.
Herr Christian Becker, der bisher dem vorgenannten Ausschuss angehörte, wird nunmehr als sachkundiger Bürger für den Ausschuss für Soziales, Bildung und Teilhabe benannt.
Für Neu- und Umbesetzungen der Ausschüsse ist gemäß § 50 Abs. 3 GO NRW ein einstimmiger Beschluss der Ratsmitglieder über die Annahme des Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zu Stande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt.
Gegen die Benennung und eine entsprechende Beschlussfassung bestehen seitens der Verwaltung im Sinne der obenstehenden Ausführungen keine Bedenken.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt aufgrund des Antrages des Seniorenbeirates folgende Personen als
sachkundige Einwohner mit beratender Stimme für die nachstehenden Ausschüsse zu
benennen:
Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen
Friedhelm Schüssler
Ausschuss für Soziales, Bildung und Teilhabe
Christian Becker
Finanzielle
Auswirkungen: nein
Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen sind geringfügig und bestehen im Wesentlichen aus der Zahlung von Sitzungsgeld.