Betreff
Benennung einer stellvertretenden sachkundigen Einwohnerin für den Gemeindeelternrat im Ausschuss für Soziales, Bildung und Teilhabe
Vorlage
VO/025/2022
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

Gemäß § 58 Abs. 4 GO können den freiwilligen Ausschüssen volljährige sachkundige Einwohner*innen mit beratender Stimme angehören.

 

Die Wahl der zu bestellenden sachkundigen Einwohner*innen sowie stellvertretenden sachkundige Einwohner*innen erfolgt in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW Ein einstimmiger Beschluss der Ratsmitglieder über die Annahme des Wahlvorschlages ist ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zu Stande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt.

 

Zurzeit gehört Frau Ruth Schulze Schleithoff dem Ausschuss für Soziales, Bildung und Teilhabe als alleinige sachkundige Einwohnerin für den Gemeindeelternrat an. Nunmehr werden vom Gemeindeelternrat zwei Stellvertreterinnen benannt (siehe Anlage 1 – Schreiben vom 06.12.2021)

 

Bislang gab es in der Vergangenheit keine Stellvertreterregelung für die sachkundigen Einwohner*innen. Damit die Ausschüsse zahlenmäßig nicht noch weiter aufgebläht werden, der Verwaltungsaufwand gering gehalten und eine weitere Streuung nichtöffentlicher Informationen vermieden wird, schlägt die Verwaltung vor, nur eine Stellvertreterin zu benennen.

 

Nach Rücksprache mit der Antragstellerin soll in diesem Fall Frau Jana Holthaus als stellvertretende sachkundige Einwohnerin benannt werden.

 

Gegen die Benennung und eine entsprechende Beschlussfassung bestehen seitens der Verwaltung im Sinne der obenstehenden Ausführungen keine Bedenken.

Beschlussvorschlag 

Der Gemeinderat beschließt aufgrund des Antrages des Gemeindeelternrates Frau Jana Holthaus als stellvertretende sachkundige Einwohnerin mit beratender Stimme für den Ausschuss für Soziales, Bildung und Teilhabe zu benennen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                          nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Die finanziellen Auswirkungen sind geringfügig und bestehen im Wesentlichen aus der Zahlung von Sitzungsgeld.