Begründung
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Burg Hülshoff“ wurde in der Zeit vom 05.07.2021 bis 05.08.2021 mit Begründung und Umweltbericht im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit bekannt gemacht. In diesem Zeitraum hatten die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, sich zu der Planung zu äußern.
Darüber hinaus wurden die Träger öffentlicher Belange gebeten, Anregungen zum Planentwurf zu äußern. Insbesondere wurde Gelegenheit gegeben, sich im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad zu der gem. § 2 Abs. 4 durchzuführenden Umweltprüfung zu äußern.
Die Nachbargemeinden wurden ebenfalls angeschrieben und es wurde Gelegenheit gegeben, zu der Planung Stellung zu nehmen.
Als Ergebnis dieses Verfahrens ist festzustellen, dass die Nachbargemeinden der Planung vorbehaltlos zugestimmt haben und seitens der Bürgerinnen und Bürger weder Anregungen noch Bedenken geäußert wurden.
Die Anregungen und Hinweise, die von den Trägern öffentlicher Belange abgegeben wurden, können der Anlage 3 zu dieser VO/013/2022 entnommen werden.
Nachfolgend sind – sofern nötig – einzelne Punkte der Stellungnahmen mit einer Begründung versehen und es erfolgt eine Beschlussempfehlung.
Über alle Einzelpunkte ist separat zu beschließen, bevor der zusammenfassende Beschluss gefasst werden kann.
Ordnungsziffer 1:
Schreiben von dem
Ordnungsamt der Gemeinde Havixbeck vom 05.07.2021 –
siehe Anlage 3 zur VO/013/2022 –
Stellungnahme:
Der Hinweis, dass eine Kampfmittelbeeinflussung des
Änderungsbereichs nicht bekannt ist, wird zur Kenntnis genommen.
Der Hinweis auf die grundsätzlich erforderlichen Maßnahmen im Rahmen von Baumaßnahmen wird zur Kenntnis genommen und in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
genommen.
Ordnungsziffer 4:
Schreiben von LWL
Archäologie für Westfalen (Außenstelle Münster) vom 06.07.2021 – siehe Anlage 3 zur
VO/013/2022 –
Stellungnahme:
Aufgrund der
Bedenken des LWL-Archäologie für Westfalen wurde seitens der Gemeinde
Havixbeck gemeinsam mit dem Projektträger und Eigentümer der Flächen der
Annette von Droste-Hülshoff-Stiftung ein Abstimmungstermin mit der LWL
Archäologie für Westfalen durchgeführt. Im Ergebnis
wurden eine Anpassung der Planung zur Minimierung der planungsrechtlich
möglichen Eingriffe in die denkmalgeschützte Substanz vereinbart, die auf
Ebene der verbindlichen Bauleitplanung umgesetzt wurde. |
Mit Schreiben vom 20.10.2021 wurden die Bedenken daher zurückgezogen.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
genommen.
Ordnungsziffer 5:
Schreiben von
Gelsenwasser AG vom 12.07.2021 – siehe Anlage 3
zur VO/013/2022 –
Stellungnahme:
Der Hinweis, dass
seitens der Gelsenwasser AG derzeit keine Wasserversorgung sichergestellt
werden kann wird zur Kenntnis genommen. Derzeit ist die Trinkwasserversorgung
durch eine Eigenversorgung über Trinkwasserbrunnen sichergestellt. Langfristig
ist ein Anschluss an das Trinkwassernetz geplant.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
genommen.
Ordnungsziffer 7:
Schreiben von Bezirksregierung
Münster Dezernat 52 – Bodenschutz vom 15.07.2021
– siehe Anlage 3 zur VO/013/2022 –
Stellungnahme:
Mit der vorliegenden Planung ist der Ausbau der Burg Hülshoff als
Literatur- und Kulturzentrum mit überregionaler Ausstrahlung geplant.
Aufgrund der Bindung des Nutzungskonzeptes an die historische Burganlage
bestehen räumlich keine Alternativen zu der Planung.
Zusätzliche
Flächeninanspruchnahmen über die bisher bereits genutzten Bereiche
hinaus wurden aufgrund der besonderen
naturräumlichen Lage und den in weiten Teilen denkmalgeschützten Gärten, der
denkmalgeschützten Bausubstanz und des bestehenden Bodendenkmals
weitestgehend minimiert. So dienen die Festsetzungen des Bebauungsplanes im
Wesentlichen einer planungsrechtlichen Sicherung des Bestandes mit
geringfügigen Erweiterungsmöglichkeiten, die, wie oben erwähnt, schon
aufgrund der denkmalrechtlichen Vorgaben stark eingeschränkt sind. |
Einzig für die künftige Stellplatzanlage, die aus bauordnungsrechtlichen Gründen
im Eingangsbereich des Areals erforderlich wird, ist eine zusätzliche
Inanspruchnahme von Boden erforderlich. Im Rahmen der verbindlichen
Bauleitplanung wird hier eine möglichst bodenschonende Umsetzung der
Stellplatzanlage sichergestellt.
Beschlussvorschlag:
Die Bedenken werden zurückgewiesen.
Ordnungsziffer 13:
Schreiben von Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen vom 29.07.2021 –
siehe Anlage 3 zur VO/013/2022 –
Stellungnahme:
Zu der Planung haben bereits verschiedene Abstimmungen mit dem
Straßenbaulastträger der L 581 stattgefunden und eine verkehrstechnische
Untersuchung durchgeführt. Demnach kann eine verkehrstechnisch sichere
Erschließung des Plangebietes sichergestellt werden kann.
Zwischenzeitlich wurden die Ausbauplanungen konkretisiert und
entsprechende Flächen für die ausreichende Gestaltung der Zufahrtsbereich im
Bebauungsplan als öffentliche Verkehrsfläche gesichert.
Zu 1.: Die Hinweise zu den verkehrlichen und technischen Anforderungen
werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen der verkehrstechnischen Planungen
berücksichtigt.
Zu 2.: Der Hinweis auf die Kostenträgerschaft für die Umgestaltung der
Knotenpunkte wird zur Kenntnis genommen.
Zu 3.: Der Hinweis auf die erforderlichen Ablösebeträge wird zur Kenntnis
genommen. Allerdings sind die Zufahrten zur Landesstraße als öffentlichen
Verkehrsflächen festgesetzt.
Zu 4.: Der Hinweis auf die notwendigen vertraglichen Regelungen zwischen
der Gemeinde Havixbeck und dem Straßenbaulastträger wird zur Kenntnis genommen.
Zu 5.: Der Hinweis, dass eventuelle Ansprüche auf aktiven
oder passiven Lärmschutz gegenüber dem Straßenbaulastträger der Landesstraße
nicht geltend gemacht werden können, da die Aufstellung des Bebauungsplanes in
Kenntnis der Landesstraße durchgeführt wird, wird zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Ordnungsziffer 14:
Schreiben
von Landesbetrieb Wald und Holz
Nordrhein-Westfalen vom 30.07.2021 – siehe Anlage 3 zur VO/013/2022
–
Stellungnahme:
Die Bedenken des Landesbetrieb Wald und Holz im Hinblick auf die im
Bebauungsplanvorentwurf festgesetzte Fläche des Waldspielplatzes werden zur
Kenntnis genommen. |
Im Rahmen der Konkretisierung des Planungskonzeptes
wurden die Überlegungen zur Nutzung der Waldflächen als Spielplatz oder zu
Zwecken des Literaturzentrums (Seminare, Veranstaltungen etc.) aufgegeben. Von
daher wird die betroffene Fläche künftig entsprechend ihrer derzeitigen Nutzung
als „Wald” festgesetzt.
Beschlussvorschlag:
Die Bedenken werden berücksichtigt.
Ordnungsziffer 15:
Schreiben von Kreis
Coesfeld vom 18.08.2021 – siehe Anlage 3 zur
VO/013/2022 –
Stellungnahmen zu
den einzelnen Bereichen:
► Zu
Bauaufsicht:
1. Wie in der Begründung ausgeführt, ist für den
Bereich der Villa Schonebeck (SO 1) temporäre Wohnnutzungen (Boardinghouse) im
Kontext des Literaturzentrums zulässig. Hiermit sollen die planungsrechtlichen
Grundlagen für die Etablierung einer temporären Wohnnutzung im Kontext eines
Residenzprogramms für Studenten am Standort der Burg Hülshoff geschaffen
werden. Zur klareren Definition wird die Festsetzung dahingehend konkretisiert
dass in den mit SO1 gekennzeichneten Bereichen über allgemein zulässigen
Nutzungen hinaus temporäre Wohnnutzungen im Sinne eines Boardinghouse im
Kontext des Literaturzentrums zulässig sind.
Beschlussvorschlag:
Die Anregung wird
berücksichtigt.
2. Der Hinweis auf die Pflicht zur Errichtung von Photovoltaikanlagen über
gewerblich genutzten Stellplatzanlagen gem. BauO NRW wird zur Kenntnis
genommen.
Um eine Ausnahme/Befreiung von den Regelungen der
Bauordnung vorzubereiten, werden entsprechende Ausführungen in die Begründung
zum Bebauungsplan aufgenommen.
Beschlussvorschlag:
Die Anregung wird berücksichtigt.
3. Der Hinweis auf die Festsetzung 2.1 und die dort
definierte Traufhöhe wird zur Kenntnis genommen. Mangels Festsetzung einer
Traufhöhe wird die Definition aus den Festsetzungen gestrichen.
Beschlussvorschlag:
Die Anregung wird
berücksichtigt.
4. Die Anregung bzgl. der Festsetzung 1.3 wird berücksichtigt. Zur Vermeidung
von Unklarheiten wird die Festsetzung dahingehend ergänzt, dass der
Gartenbaubetrieb neben den unter 1.1 genannten Nutzungen zulässig ist.
Beschlussvorschlag:
Die Anregung wird
berücksichtigt.
►
Zu Immissionsschutz:
Die Anregung, im Bebauungsplan den Schutzanspruch
des festgesetzten Sondergebietes festzulegen, wird berücksichtigt. Die
Begründung wird entsprechend ergänzt.
Beschlussvorschlag:
Die Anregung wird
berücksichtigt.
►
Zu Untere Naturschutzbehörde:
Die Anregung, dass die mit der Planung
verbundene Eingriffsbewertung sowie der artenschutzrechtliche Fachbeitrag zu
konkretisieren sind, wird berücksichtigt. Entsprechende Unterlagen wurden
zwischenzeitlich erarbeitet.
Die Hinweise zur Eingriffsregelung werden
zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag:
Die Anregung wird
berücksichtigt.
Die
Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
►
Zu Untere Bodenschutzbehörde:
Der Hinweis, dass
aus Sicht der Unteren Bodenschutzbehörde grundsätzlich keine Bedenken gegen die
Planung bestehen, wird zur Kenntnis genommen.
Die Anregung, die
schutzwürdigen Böden bei der
Beschreibung und Ermittlung der Erheblichkeit der Auswirkungen sowie bei
der Kompensation stärker herauszustellen und entsprechend mit einem
Korrekturfaktor in der Eingriffsbilanz zu berücksichtigen, wird im vorliegenden
Fall nicht gefolgt. Die schutzwürdigen Böden befinden sich im westlichen Teil
des Plangebietes. Hier trifft der Bebauungsplan jedoch im Wesentlichen
lediglich Festsetzungen zur Sicherung der vorhandenen Nutzungen. Von daher ist
die Verwendung eines Korrekturfaktors hier nicht angezeigt.
Beschlussvorschlag:
Der
Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Die Anregung wird nicht
berücksichtigt.
►
Zu Brandschutzdienststelle:
Die Hinweise zu den erforderlichen
Löschwassermengen und dem vorhandenen Löschwasserangebot werden zur Kenntnis
genommen.
Beschlussvorschlag:
Die
Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Bis zum Satzungsbeschluss wird in Abstimmung mit
der zuständigen Brandschutzdienststelle des Kreises Coesfeld ein Konzept zur
Sicherung einer ausreichenden Löschwassermenge erarbeitet.
Beschlussvorschlag:
Die Anregung wird
berücksichtigt.
Aufgrund der Außenbereichslage
der Burg Hülshoff unterliegt diese der ortsgebundenen Alarm- und
Ausrückeordnung für die Gemeinde Havixbeck. Hier ist vermerkt, dass bei einem
Brand o.ä. neben dem Löschzug Havixbeck (komplett) auch der komplette Löschzug
Roxel benachrichtigt wird und somit beide Feuerwehren ausrücken. Zusätzlich
wird auch automatisch eine Drehleiter aus Münster angefordert.
Die Hinweise zu den
notwendigen Rettungswegen insbesondere der vorgesehenen ergänzenden Bauten
werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen des im Zuge der
Baugenehmigungsverfahrens zu erstellenden Brandschutzkonzeptes berücksichtigt.
Beschlussvorschlag:
Die
Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Die Hinweise auf die
notwendigen Feuerwehrzufahrten und deren Kennzeichnung sowie die Zugänglichkeit
des Geländes für die Feuerwehr werden zur Kenntnis genommen.
Diese betreffen jedoch
nicht die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung und werden im Rahmen der
bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren in die Planung einbezogen.
Beschlussvorschlag:
Die
Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Die Hinweise auf die
notwendigen Aufstell- und Bewegungsfläche der Saugstelle an der Gräfte der Burg
und deren Kennzeichnung und Zugänglichkeit werden zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag:
Die
Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Keine Anregungen / Hinweise von Trägern
öffentlicher Belange / Nachbargemeinden:
- PLEdoc GmbH, Schreiben vom 02.07.2021
- Amprion GmbH, Schreiben vom 06.07.2021
- Deutsche Telekom Technik GmbH,
Schreiben vom 06.07.2021
- Landwirtschaftskammer
Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Coesfeld, Schreiben vom 05.07.2021
- Bezirksregierung Münster Dez. 33,
Ländliche Entwicklung/Bodenordnung, Schreiben vom 13.07.2021
- Emschergenossenschaft/Lippeverband,
Schreiben vom 15.07.2021
- Die Autobahn GmbH des Bundes,
Niederlassung Westfalen, Schreiben vom 20.07.2021
- Industrie- und Handelskammer Nord
Westfalen, Schreiben vom 21.07.2021
- Bundesamt für Infrastruktur,
Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Schreiben vom 22.07.2021
- Landeskirchenamt, Schreiben vom
02.08.2021
- Handwerkskammer, Schreiben vom
05.08.2021
- LWL Amt für Denkmalpflege, Schreiben
vom 12.08.2021 und 20.10.2021
- Gemeinde Altenberge, Schreiben vom
06.07.2021
- Gemeinde Senden, Schreiben vom
01.07.2021
- Gemeinde Nottuln, Schreiben vom
09.07.2021
- Stadt Münster, Schreiben vom 21.07.2021
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
nimmt die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis und
beschließt unter Berücksichtigung der zu den vorgebrachten Anregungen und
Bedenken getroffenen Einzelbeschlüsse, den Entwurf des Bebauungsplanes „Burg
Hülshoff“ mit Begründung und Umweltbericht gem. der §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB für
die Dauer eines Monats auszulegen.
Finanzielle
Auswirkungen: nein
Finanzielle Auswirkungen
Entfällt.
Jörn Möltgen