Begründung
Beleuchtung der Fuß- und Radwege in den Baugebieten
„Am Stopfer, Am Schlautbach und Pieperfeldweg:
Die FDP Fraktion hat mit Datum vom 21.02.2021
den Antrag auf die Beleuchtung der Fuß- und Radwege gestellt (Antrag 2021-014,
siehe Anlage 1 zur Vorlage). Die beantragte Leuchtstrecke sowie die Begründung
sind dem Antrag zu entnehmen.
Seitens der Verwaltung wurde der Sachverhalt geprüft.
Generell könnte für diesen Bereich eine Beleuchtung zur Steigerung der
Fahrradmobilität sinnvoll sein, hier sollte aber dem Mobilitätskonzept
einschließlich des Verkehrswegebeleuchtungskonzeptes nicht vorgegriffen werden.
Beleuchtete Geh- und Radwege stehen im Baugebiet zur Verfügung
Im Rahmen einer ersten Markterkundung wurden Angebote
für eine mögliche adaptive Beleuchtung eingeholt. Diese basieren auf einem
lichttechnischen Vorentwurfsplan, der als Anlage 2 dieser Vorlage beigefügt
ist.
Die Gesamtkosten für die Errichtung der circa 34
Leuchtstellen betragen aktuell rund 50.000 € brutto. Für die Bestellung
der Netzanschlüsse bei der Westnetz GmbH wird entsprechend des geltendes
Preisblattes ein Entgelt in Höhe von 299 € je Neuanschluss fällig, entsprechend
rund 10.200 €.
Somit sind für die Errichtung der Leuchtstellen
einschließlich Netzanschluss und erforderlichen Arbeiten an den Wegen rund
65.000 € zu veranschlagen.
Ob weitere Kosten für die Neuverlegungen der
erforderlichen Erdleitungen anfallen, wird derzeit noch zwischen der Westnetz
GmbH und der Münsterland Netzgesellschaft (MNG) abgestimmt.
Zur Refinanzierung können von den Anliegerinnen und
Anlieger keine Beiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen (KAG) erhoben werden, weil Verbindungsfußwege keine
beitragsfähigen Anlagen darstellen, dem Gemeingebrauch dienen und somit den
Anliegerinnen und Anlieger keine Sondervorteile bieten.
Eine Refinanzierung über eine Förderkulisse ist nach
derzeitigen Erkenntnissen nicht möglich, da sich diese i. d. R. auf Umbauten
und Umrüstungen im vorhandenen Leuchtengerüst beziehen.
Die CDU-Fraktion hat mit Datum vom 27.02.2021
den Antrag „Beleuchtung Spielplatz Am Stopfer“ und den Zuwegungen gestellt. Die
Begründung ist den Antrag zu entnehmen (siehe Anlage 3 zur Vorlage). Der Antrag
beinhaltet überwiegend das gleiche Begehren wie der o. g. Antrag der
FDP-Fraktion. Die Prüfung des Sachverhalts seitens der Verwaltung hat hier zu dem gleichen Ergebnis geführt.
Eine Überprüfung der angrenzenden Beleuchtungsanlage
würde im Rahmen der Planung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
SPD Antrag (siehe Anlage 4)
Die Absturzsicherung im Bereich Graben A wurde unmittelbar errichtet und
ein Verkehrsspiegel errichtet.
Die Verwaltung schlägt nach erneuter Prüfung des Sachverhaltes vor,
zunächst keine Beleuchtung zu errichten, weil bei Dunkelheit die gut
beleuchteten Straßen im Baugebiet genutzt werden können. Weiterhin soll auch
hier das oben genannte Konzept abgewartet werden.
Zusammenfassend schlägt die Verwaltung vor, das
Mobilitäts- und Verkehrswegebeleuchtungskonzept abzuwarten und die
erforderlichen Mittel sodann in die entsprechenden Haushaltspläne der nächsten
Jahre einzustellen.
Beschlussvorschlag
Der
Gemeinderat beschließt, die Beleuchtung von Fuß- und Radwegen im Rahmen des
Mobilitätskonzeptes zu bearbeiten und über die Anträge der Fraktionen zu einem
späteren Zeitpunkt zu entscheiden. Ein Verkehrswegebeleuchtungskonzept soll in
das Mobilitätskonzept integriert werden.
Über
die möglicherweise adaptive Beleuchtung der Fuß- und Radwege in den Baugebieten
„Am Stopfer, Am Schlautbach und Pieperfeldweg, sowie den Geh-und Radweg
(Sandweg) im Baugebiet 1. Erweiterung Wohnpark Habichtsbach 1 („Habichtsbach
II“ wird somit zu einem späteren Zeitpunkt, auch vor dem Hintergrund der
Lichtverschmutzung, entschieden.
Finanzielle
Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen
Die erforderlichen Haushaltsmittel müssen nach erfolgter Beschlussfassung über das Mobilitäts- und Verkehrswegebeleuchtungskonzept und abschließender Kostenschätzung unter dem Produkt 1201 Verkehrsflächen und –Anlagen in erforderlicher Höhe zur Verfügung gestellt werden.