Begründung
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.07.2021 wurde nach
Abschluss der Vergabeverfahrens gemäß Unterschwellenvergabeordnung beschlossen,
die Ingenieurleistungen
für die Erschließung des Baugebietes 2. Erweiterung Wohnpark Habichtsbach
(„Habichtsbach III“) an die nts Ingenieurgesellschaft mbH aus Münster zu
vergeben. Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan, in dem unter anderem die
Endausbauhöhen der Verkehrsflächen festzusetzten sind, ist für die Sitzung des
Gemeinderates am 07.10.2021 vorgesehen.
In diesem Zusammenhang ist durch die nts
Ingenieurgesellschaft bereits jetzt ein Vorentwurf für die Erschließungsplanung
(siehe Anlage 1 zur Vorlage) erstellt worden, der diese möglichen Höhen der
Verkehrsflächen beinhaltet.
In der Sitzung des Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen wird die Vorentwurfsplanung
von einem Vertreter oder einer Vertreterin der Ingenieurgesellschaft nts
ausführlich vorgestellt wird.
Die
Planung für die Erschließung des Baugebietes und ein erstes Konzept für den
Endausbau soll den politischen Gremien in der 5. Sitzungsfolge zur
Beschlussfassung präsentiert werden. Auf dieser Grundlage würde dann die
konkrete Ausbauplanung für die Kanalisation, die Straßenentwässerung und die
Baustraße erfolgen.
Die
Ausschreibung für die entsprechenden Bauleistungen würde nach derzeitigem Stand
zu Beginn des Jahres 2022 erfolgen, um nach Möglichkeit einen Baubeginn für die
Erschließungsarbeiten im Frühjahr / Sommer 2022 realisieren zu können. Nach
heutigen Erkenntnissen ist von einer Bauzeit von 8 bis 9 Monaten auszugehen,
danach stünden die stark nachgefragten Grundstücke zur Verfügung.
Die Abstimmung der konkreten Endausbauplanung erfolgt zu gegebener Zeit mit rechtzeitiger Beteiligung der politischen Gremien und den Anliegerinnen und Anlieger.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt die
Vorentwurfsplanung für die Erschließung des Baugebietes 2. Erweiterung Wohnpark
Habichtsbach („Habichtsbach III“) auf Grundlage der in der Sitzung
vorgestellten Planung zur Kenntnis.
Finanzielle
Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen
Die erforderlichen Haushaltsmittel wurden auf Grundlage eines Kostenrahmens ermittelt und stehen in dem Produkt 1201 Verkehrsflächen und –Anlagen unter Investitionsnummer STR-027 und in dem Produkt 1106 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigung unter der Investitionsnummer KNL-015 zur Verfügung. Im Rahmen der weiteren Entwurfsplanung wird nun die Kostenschätzung erstellt, die veranschlagten Baukosten überprüft und sofern erforderlich, die Ansätze im Rahmen der Haushaltsplanberatungen angepasst.