Begründung
Der Entwurf des Bebauungsplanes zur 1. förmlichen Änderung „Masbeck – Teil 1“ wurde in der Zeit vom 05.07.2021 bis 05.08.2021 mit Begründung und Umweltbericht im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit bekannt gemacht. In diesem Zeitraum hatten die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, sich zu der Planung zu äußern.
Darüber hinaus wurden die Träger öffentlicher Belange gebeten, Anregungen zum Planentwurf zu äußern. Insbesondere wurde Gelegenheit gegeben, sich im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad zu der gem. § 2 Abs. 4 durchzuführenden Umweltprüfung zu äußern.
Die Nachbargemeinden wurden ebenfalls angeschrieben und es wurde Gelegenheit gegeben, zu der Planung Stellung zu nehmen.
Als Ergebnis dieses Verfahrens ist festzustellen, dass die Nachbargemeinden der Planung vorbehaltlos zugestimmt haben und seitens der Bürgerinnen und Bürger weder Anregungen noch Bedenken geäußert wurden.
Die Anregungen und Hinweise, die von den Trägern öffentlicher Belange abgegeben wurden, können der Anlage 3 zu dieser VO/082/2021 entnommen werden.
Nachfolgend sind – sofern nötig – einzelne Punkte der Stellungnahmen mit einer Begründung versehen. Zu jedem Punkt gibt es eine Beschlussempfehlung.
Über alle Einzelpunkte ist separat zu beschließen, bevor der zusammenfassende Beschluss gefasst werden kann.
Ordnungsziffer 2:
Schreiben vom
Kampfmittelräumdienst, Bezirksregierung Arnsberg/ Gemeinde Havixbeck
Fachbereich II: Bürgerservice, Planung, Ordnungswesen, Gewerbe vom 05.07.2021
– siehe Anlage 3 zur VO/082/2021 –
Beschlussvorschlag:
Der Hinweis, dass vorab keine
Maßnahmen zur Kampfmittelbeseitigung / -sondierung erforderlich sind, da keine
in den Luftbildern erkennbare Belastung vorliegt, wird zur Kenntnis genommen.
Ordnungsziffer 8:
Schreiben der
Bezirksregierung Münster Dezernat 52 – Abfallwirtschaft vom 16.07.2021 – siehe Anlage 3 zur VO/082/2021 –
1. (Vermeidung von
Neuversiegelung):
Begründung:
Bei der
vorliegenden Planung handelt es sich um die Änderung eines wirksamen
Bebauungsplanes, der aufgestellt wurde, um innerhalb der regionalplanerisch
ausgewiesenen Allgemeinen Siedlungsbereichen dem dringenden Bedarf nach
Wohnbauland in der Gemeinde Havixbeck Rechnung zu tragen.
Mit der
vorliegenden Planänderung sollen die bereits ausgewiesenen Bauflächen vor dem
Hintergrund konkretisierter Bebauungs- und Erschließungskonzepte geringfügig
angepasst werden. Die grundsätzliche Abwägungsentscheidung für die
Inanspruchnahme der bisher unbebauten Flächen und damit für die Inanspruchnahme
bisher unversiegelter Böden ist bereits mit dem Satzungsbeschluss des Rates der
Gemeinde Havixbeck zum Bebauungsplan Masbeck Teil 1 im Jahre 2020 erfolgt.
Beschlussvorschlag:
Die Bedenken gegen
die vorliegende Planänderung werden zurückgewiesen.
2. (Teilkompensationsmaßnahmen):
Begründung:
Es ist festzustellen, dass in dem vorliegenden Verfahren lediglich
eine Kompensation der im Verhältnis zu dem bestehenden Planungsrecht
eintretenden Eingriffe in Natur und Landschaft erfolgt. |
Gemäß der
Eingriffs- und Ausgleichsbilanz handelt es sich dabei um einen Eingriff von
rund 210 Biotopwertpunkten, der über ein Ökokonto ausgeglichen wird. Aufgrund
des geringen Umfangs der erforderlichen Kompensation wird auf eine besondere
Ausrichtung der Kompensationsmaßnahmen auf das Schutzgut Boden verzichtet.
Beschlussvorschlag:
Die Hinweise zur Gestaltung möglicher
Kompensationsmaßnahmen werden zur Kenntnis genommen.
3. (Gestaltung der Stellplätze und Wege mit
Rasengittersteinen):
Begründung:
Eine Gestaltung der
Stellplätze und Wege mit Rasengittersteinen bleibt unter Berücksichtigung der
jeweiligen Nutzung der Flächen der späteren Ausbauplanung vorbehalten.
Beschlussvorschlag:
Der Hinweis auf eine mögliche Gestaltung der
Stellplätze und Wege mit Rasengittersteinen wird zur Kenntnis genommen, jedoch
nicht in die Festsetzungen des Bebauungsplanes übernommen.
Ordnungsziffer 12:
Schreiben des
Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
vom 22.07.2021
– siehe Anlage 3 zur VO/082/2021 –
Beschlussvorschlag:
Der Hinweis, dass durch die Planung Belange der Bundeswehr berührt,
jedoch nicht beeinträchtigt werden und vorbehaltlich der gleichbleibenden
Rechtslage die Bundeswehr keine Einwände äußert, wird zur Kenntnis genommen. |
Der Hinweis, dass
sich das Plangebiet im Bereich eines militärischen Fluggebietes befindet und
mit Lärm- und Abgasimmissionen zu rechnen ist, auf die keine Ersatzansprüche
bestehen, wird zur Kenntnis genommen.
Ordnungsziffer 16:
Schreiben vom Kreis Coesfeld
vom 05.08.2021 – siehe Anlage 3 zur
VO/082/2021 –
1.
(Oberflächengewässer):
Beschlussvorschlag:
Der Hinweis, dass es sich bei
dem im Zuge der Planung zu verrohrenden Entwässerungsgraben nicht um ein
Gewässer im Sinne des Wasserrechts
handelt, wird zur Kenntnis genommen.
2.
Brandschutzdienststelle):
Begründung:
Über
die Trinkwasserleitung in der „Münsterstraße“ kann die erforderliche Menge zur
Verfügung gestellt werden. Die Löschwasserversorgung im Plangebiet ist damit
gewährleistet.
Beschlussvorschlag:
Der Hinweis auf die
erforderliche Löschwassermenge von 96 m3/h für eine Löschzeit
von über 2 Stunden wird zur Kenntnis genommen.
Keine
Bedenken/Anregungen/Hinweise:
- PLEdoc GmbH, Schreiben vom 02.07.2021
- Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe, Schreiben vom 05.07.2021
- Richtfunk Trassenauskunft, Deutsche Telekom Technik, Schreiben vom 06.07.2021
- Bezirksregierung Münster, Dez. 26 Luftverkehr, Schreiben vom 08.07.2021
- Gelsenwasser AG, Schreiben vom 12.07.2021
- Bezirksregierung Münster, Dez. 33 Ländliche Entwicklung/Bodenordnung, Schreiben vom 13.07.2021
- Lippeverband Wasserwirtschaftsverband, Schreiben vom 15.07.2021
- Bezirksregierung Münster, Dez. 54 Wasserwirtschaft, Schreiben vom 20.07.2021
- Die Autobahn GmbH des Bundes, Schreiben vom 20.07.2021
- Industrie- und Handelskammer, Schreiben vom 21.07.2021
- Landesbetrieb Straßenbau NRW, Schreiben vom 22.07.2021
- Evangelische Kirche von Westfalen, Schreiben vom 26.07.2021
- Landesbetrieb Wald und Holz, Schreiben vom 02.08.2021
- Handwerkskammer, Schreiben vom 05.08.2021
- Gemeinde Altenberge, Schreiben vom 06.07.2021
- Gemeinde Senden, Schreiben vom 07.07.2021
- Gemeinde Nottuln, Schreiben vom 09.07.2021
- Stadt Münster, Schreiben vom 21.07.2021
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis und beschließt unter Berücksichtigung der zu den vorgebrachten Anregungen und Bedenken getroffenen Einzelbeschlüsse, den Entwurf des Bebauungsplanes zur 1. förmlichen Änderung „Masbeck – Teil 1“ mit Begründung und Umweltbericht gem. der §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Finanzielle
Auswirkungen: nein
Finanzielle Auswirkungen
Entfällt.
Jörn Möltgen