2. Begründung
Sachverhalt
und Stellungnahme
Das Flachdach des
Friedhofes ist sanierungsbedürftig.
Dieser
Sanierungsbedarf ist bereits vor längerer Zeit festgestellt worden und die
erforderlichen Mittel sind als Rückstellung in die Eröffnungsbilanz eingestellt
worden.
Für
die Beratungen im Bau- und Verkehrsausschuss wurde durch das Architekturbüro
Die
Art der Sanierung erfordert jedoch grundsätzliche Vorentscheidungen. Herr
Folgende Themen
werden unter anderem zu beraten sein:
- Der zu sanierende Bereich bezieht sich
auf die niedrige Dachfläche. Diese überdeckt die Lagerbereiche, den
Personalraum, die Abschiedsräume mit 3 Fluren, Büros und den WC-Bereichen.
Ein Teil der Räume wird wintertags beheizt, ein anderer Bereich – die
Abschiedsräume - wird im Sommer wie
im Winter im Nutzungsfall gekühlt. Die Lagerbereiche werden weder gekühlt
noch beheizt. Die Erwärmung der Räume wird elektrisch vorgenommen. Diese
unterschiedliche Nutzung und die nur Beheizung bzw. Kühlung erschwert die
Definition einer einheitlichen Isolierstärke des Dachaufbaues.
- Über den vier Abschiedsräumen sind
derzeit 4 Glasaufbauten in der Dachfläche zu finden. Diese sind
einfachverglast und nicht thermisch getrennt. Im Sommer wird hier viel
Sonnenlicht und damit Wärme nach innen geführt und führt zu einem hohen
Kühleinsatz. Die Glasaufbauten sind nicht nach den heutigen Regeln der
Technik eingedichtet. In der Vergangenheit hat es hier immer wieder
Undichtigkeiten gegeben. Es ist in Erwägung zu ziehen, ob diese komplett
ersetzt werden oder ob darauf verzichtet werden soll.
- Die Glasaufbauten hatten, über den
Abschiedsräumen angeordnet, die transzendente Bedeutung der Hinführung,
der Öffnung zum Licht. Dieser Gedanke, den verstorbenen Seelen den Weg zum
Licht zu erleichtern, nimmt in den Abschiedsräumen einen großen Raum ein.
Daher sollte das Thema Licht in seiner Bedeutung und in seiner Wirkung auf
den Trauernden auch bei einer Sanierung der Räume eine große Bedeutung
haben. Es stellt sich die Frage ob dies in Form einer realen Öffnung der
Dachhaut und Einbau einer Lichtkuppel oder durch Schließen der Dachhaut
und Einbau von Kunstlicht erfolgen soll. Hier stoßen zwei
Diskussionsansätze kontrovers aufeinander. Hinwendung zum Licht, realer
Einfall des Sonnenlichtes, Öffnung zum Himmel sind Stichworte und
möglicherweise theologisch begründete Argumente für die Installation von
Lichtkuppeln. Dagegen steht die Wirkung des Lichtes auf den Trauernden,
denn in den dunklen Jahreszeiten oder bei Regenwetter wird durch die
Lichtkuppeln nicht das Gefühl der Öffnung zum Himmel erzeugt. Durch das
Schließen der Dachhaut und den gezielten Einsatz von Kunstlicht kann
diesem Gefühl möglicherweise eher Raum gegeben werden. Auch in diesem
Punkt ist politisch zu entscheiden, welche Planungsvariante berücksichtigt
werden soll.
- Die Mauerkrone, der jetzige
Dachrandabschluss, ist nicht abgedeckt. Dadurch dringt Feuchtigkeit in die
Klinkerschichten und führt zu Schäden. Zukünftig muss diese Mauerkrone
abgedichtet und möglichst mit einer Blechverkleidung abgedeckt werden.
Nach den Flachdachrichtlinien muss die Überdeckung des Attikarandes
mindestens 8 cm betragen. Ich schlage hier jedoch aus architektonischen Gründen
eine geringere Überdeckung vor. Insgesamt sollte der zukünftige Dachrand
das jetzige Erscheinungsbild nicht entscheidend verändern.
- Das Flachdach wird derzeit mit innen
liegenden Regenrohren entwässert. Bei mindestens einem dieser Rohre ist
eine Undichtigkeit festgestellt worden. Hier sind Wurzeleinwüchse
vorhanden. Die Dacheinläufe liegen so verteilt, dass eine einfache
Entwässerung durch ein Gefälledach bei Erhalt der jetzigen Lichtkuppeln
kaum zu realisieren ist. Die derzeitige Dämmlage ist nur ca. 8 cm stark
und die Attikaaufkantung an der schlechtesten Stelle nur ca. 5 cm. Ein
Gefälledach mit entsprechender Keildämmung für eine innen liegende
Entwässerung kann jedoch bis zu 40 cm auftragen. Eine solche Höhe würde
die Optik des Gebäudes wesentlich verändern.
Es ist zu prüfen, ob die Entwässerung nach außen geführt werden sollte. Zum einen könnte dadurch die Dämmstärke am Dachrand erheblich minimiert und zum anderen das Problem der undichten Leitung im Gebäudeinnern umgangen werden. Es besteht ferner die Möglichkeit, das Dach ohne Gefälle auszulegen. Auch hier bietet es sich an, die Entwässerung nach außen zu führen und die Dämmung auf ein Mindestmaß nach ENEV zu wählen. In diesem Fall sind die Probleme beim Einbau von Lichtkuppeln minimiert. Die Anforderungen der Flachdachrichtlinie zur Entwässerung des Daches sind selbstverständlich einzuhalten. Ein flach geneigter Dachaufbau ist hier als Alternative jedoch ebenfalls zu diskutiern.
- Im Rahmen der Ortbegehung ist auch der
Wunsch geäußert worden, einen Abschiedsraum zu vergrößern. Wir schlagen
Ihnen vor, den hintersten Raum unter Einbeziehung des Flures für eine
etwas größere Trauergruppe einzurichten.
1. Beschlussvorschlag:
Die planerischen Rahmenbedingungen, die bei der Sanierung des Friedhofshallendaches zu beachten sind, werden nach fachlicher Erörterung im Bau- und Verkehrsausschuss am 24.11.2011 festgelegt; ein Beschlussvorschlag erfolgt in der Ausschusssitzung.
3. Finanzielle Auswirkungen
In der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Havixbeck ist für diese Maßnahme eine Rückstellung gebildet worden und zwar in Höhe von 100.000 €.
Im Haushaltsplan 2011 ist im Teilfinanzhaushalt für das Produkt 1302 (S. 169) für 2012 eine Auszahlung in Höhe von 100.000 € geplant worden (Vgl. Zeile 17). Dieser Ansatz wird auch im Haushaltsplan 2012 weiter vorgesehen sein. Die Durchführung der Maßnahme wirkt sich damit nicht auf die Ergebnisrechnung, sondern auf die Finanzrechnung und damit nur liquiditätsmäßig aus. Es wird daher mit Blick auf die kurzfristige Notwendigkeit und die zu erwartenden Zeitspanne für Detailplanung und Ausschreibung unabhängig von Hausaufstellungs- und Genehmigungsvefahren 2012 um vorzeitige Mittelfreigabe gebeten. Die Maßnahme ist als unaufschiebar im Sinne von § 82 Abs. 1 Nr. 1 GO NRW einzustufen.