Betreff
Vorschläge für die Umsetzung der Sanierung für das Dach der Friedhofshalle
Vorlage
122/2011
Aktenzeichen
IV
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

 

Das Flachdach des Friedhofes ist sanierungsbedürftig.

Dieser Sanierungsbedarf ist bereits vor längerer Zeit festgestellt worden und die erforderlichen Mittel sind als Rückstellung in die Eröffnungsbilanz eingestellt worden.

Für die Beratungen im Bau- und Verkehrsausschuss wurde durch das Architekturbüro Bosfeld bereits Ende 2010 ein Konzept erarbeitet und im Rahmen eines Ortstermins im Frühjahr 2011 vorgestellt. Die Anregungen der Beteiligten sind durch den Architekten aufgegriffen und in das Konzept eingearbeitet worden.

Die Art der Sanierung erfordert jedoch grundsätzliche Vorentscheidungen. Herr Bosfeld wird in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 24.11.2011 die verschiedenen Sanierungsvarianten vorstellen.

Folgende Themen werden unter anderem zu beraten sein:

 

  • Der zu sanierende Bereich bezieht sich auf die niedrige Dachfläche. Diese überdeckt die Lagerbereiche, den Personalraum, die Abschiedsräume mit 3 Fluren, Büros und den WC-Bereichen. Ein Teil der Räume wird wintertags beheizt, ein anderer Bereich – die Abschiedsräume -  wird im Sommer wie im Winter im Nutzungsfall gekühlt. Die Lagerbereiche werden weder gekühlt noch beheizt. Die Erwärmung der Räume wird elektrisch vorgenommen. Diese unterschiedliche Nutzung und die nur Beheizung bzw. Kühlung erschwert die Definition einer einheitlichen Isolierstärke des Dachaufbaues.
     
  • Über den vier Abschiedsräumen sind derzeit 4 Glasaufbauten in der Dachfläche zu finden. Diese sind einfachverglast und nicht thermisch getrennt. Im Sommer wird hier viel Sonnenlicht und damit Wärme nach innen geführt und führt zu einem hohen Kühleinsatz. Die Glasaufbauten sind nicht nach den heutigen Regeln der Technik eingedichtet. In der Vergangenheit hat es hier immer wieder Undichtigkeiten gegeben. Es ist in Erwägung zu ziehen, ob diese komplett ersetzt werden oder ob darauf verzichtet werden soll.

  • Die Glasaufbauten hatten, über den Abschiedsräumen angeordnet, die transzendente Bedeutung der Hinführung, der Öffnung zum Licht. Dieser Gedanke, den verstorbenen Seelen den Weg zum Licht zu erleichtern, nimmt in den Abschiedsräumen einen großen Raum ein. Daher sollte das Thema Licht in seiner Bedeutung und in seiner Wirkung auf den Trauernden auch bei einer Sanierung der Räume eine große Bedeutung haben. Es stellt sich die Frage ob dies in Form einer realen Öffnung der Dachhaut und Einbau einer Lichtkuppel oder durch Schließen der Dachhaut und Einbau von Kunstlicht erfolgen soll. Hier stoßen zwei Diskussionsansätze kontrovers aufeinander. Hinwendung zum Licht, realer Einfall des Sonnenlichtes, Öffnung zum Himmel sind Stichworte und möglicherweise theologisch begründete Argumente für die Installation von Lichtkuppeln. Dagegen steht die Wirkung des Lichtes auf den Trauernden, denn in den dunklen Jahreszeiten oder bei Regenwetter wird durch die Lichtkuppeln nicht das Gefühl der Öffnung zum Himmel erzeugt. Durch das Schließen der Dachhaut und den gezielten Einsatz von Kunstlicht kann diesem Gefühl möglicherweise eher Raum gegeben werden. Auch in diesem Punkt ist politisch zu entscheiden, welche Planungsvariante berücksichtigt werden soll.

  • Die Mauerkrone, der jetzige Dachrandabschluss, ist nicht abgedeckt. Dadurch dringt Feuchtigkeit in die Klinkerschichten und führt zu Schäden. Zukünftig muss diese Mauerkrone abgedichtet und möglichst mit einer Blechverkleidung abgedeckt werden. Nach den Flachdachrichtlinien muss die Überdeckung des Attikarandes mindestens 8 cm betragen. Ich schlage hier jedoch aus architektonischen Gründen eine geringere Überdeckung vor. Insgesamt sollte der zukünftige Dachrand das jetzige Erscheinungsbild nicht entscheidend verändern.

  • Das Flachdach wird derzeit mit innen liegenden Regenrohren entwässert. Bei mindestens einem dieser Rohre ist eine Undichtigkeit festgestellt worden. Hier sind Wurzeleinwüchse vorhanden. Die Dacheinläufe liegen so verteilt, dass eine einfache Entwässerung durch ein Gefälledach bei Erhalt der jetzigen Lichtkuppeln kaum zu realisieren ist. Die derzeitige Dämmlage ist nur ca. 8 cm stark und die Attikaaufkantung an der schlechtesten Stelle nur ca. 5 cm. Ein Gefälledach mit entsprechender Keildämmung für eine innen liegende Entwässerung kann jedoch bis zu 40 cm auftragen. Eine solche Höhe würde die Optik des Gebäudes wesentlich verändern.

    Es ist zu prüfen, ob die Entwässerung nach außen geführt werden sollte. Zum einen könnte dadurch die Dämmstärke am Dachrand erheblich minimiert und zum anderen das Problem der undichten Leitung im Gebäudeinnern umgangen werden. Es besteht ferner die Möglichkeit, das Dach ohne Gefälle auszulegen. Auch hier bietet es sich an, die Entwässerung nach außen zu führen und die Dämmung auf ein Mindestmaß nach ENEV zu wählen. In diesem Fall sind die Probleme beim Einbau von Lichtkuppeln minimiert. Die Anforderungen der Flachdachrichtlinie zur Entwässerung des Daches sind selbstverständlich einzuhalten. Ein flach geneigter Dachaufbau ist hier als Alternative jedoch ebenfalls zu diskutiern.

 

  • Im Rahmen der Ortbegehung ist auch der Wunsch geäußert worden, einen Abschiedsraum zu vergrößern. Wir schlagen Ihnen vor, den hintersten Raum unter Einbeziehung des Flures für eine etwas größere Trauergruppe einzurichten.

 

 

1. Beschlussvorschlag:

 

Die planerischen Rahmenbedingungen, die bei der Sanierung des Friedhofshallendaches zu beachten sind, werden nach fachlicher Erörterung im Bau- und Verkehrsausschuss am 24.11.2011 festgelegt; ein Beschlussvorschlag erfolgt in der Ausschusssitzung.

 

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

In der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Havixbeck ist für diese Maßnahme eine Rückstellung gebildet worden und zwar in Höhe von 100.000 €.

Im Haushaltsplan 2011 ist im Teilfinanzhaushalt für das Produkt 1302 (S. 169) für 2012 eine Auszahlung in Höhe von 100.000 € geplant worden (Vgl. Zeile 17). Dieser Ansatz wird auch im Haushaltsplan 2012 weiter vorgesehen sein. Die Durchführung der Maßnahme wirkt sich damit nicht auf die Ergebnisrechnung, sondern auf die Finanzrechnung und damit nur liquiditätsmäßig aus. Es wird daher mit Blick auf die kurzfristige Notwendigkeit und die zu erwartenden Zeitspanne für Detailplanung und Ausschreibung unabhängig von Hausaufstellungs- und Genehmigungsvefahren 2012 um vorzeitige Mittelfreigabe gebeten. Die Maßnahme ist als unaufschiebar  im Sinne von § 82 Abs. 1 Nr. 1 GO NRW einzustufen.