Betreff
Beschluss über die Aufstellung eines Planes zur 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck
Vorlage
120/2011
Aktenzeichen
IV
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan stellt zur Zeit für den Bereich des Stiftes Tilbeck entsprechend der früheren Nutzung Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Krankenhaus“ dar.

 

Der Änderungsbereich ist im Regionalplan des Regierungsbezirkes Münster als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich sowie mit dem Symbol „Standorte für Einrichtungen des Krankenhauswesens von regionaler Bedeutung“ dargestellt. Der Entwurf des Regionalplanes sieht für das Stift Tilbeck die Darstellung als „Allgemeiner Siedlungsbereich mit besonderer Zweckbindung“ vor. Demnach ist das Stift Tilbeck entsprechend seiner Zweckbestimmung als Einrichtung für Menschen mit Behinderung und mit diesen Einrichtungen im funktionalen Zusammenhang stehenden Nutzungen zu entwickeln.

 

Um die differenzierten Nutzungsvorstellungen für die künftige Nutzung des Stiftsgeländes auch im Hinblick auf ihre regionalplanerischen Auswirkungen verbindlich zu regeln, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Stiftes Tilbeck von „Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Krankenhaus“ in „Sonstiges Sondergebiet Stift Tilbeck mit der Zweckbestimmung Unterbringung von Wohn- und Pflegeeinrichtungen für Menschen mit Behinderungen sowie diesen funktional zugeordneten Nutzungen „ erforderlich.

 

Ausgehend von der bisherigen Darstellung werden somit die folgenden Nutzungen geändert:

 

Änderungspunkt 1:  Änderung von „Sonderbaufläche“ in „Sonstiges Sondergebiet – Stift Tilbeck“ mit der Zweckbestimmung „Unterbringung von Wohn- und Pflegeeinrichtungen für Menschen mit Behinderungen sowie diesen funktional zugeordneten Nutzungen“ .

Durch diese Änderung wird zum einen die planungsrechtliche Sicherung der vorhandenen Nutzung erreicht und zum anderen durch die ausnahmsweise Zulässigkeit von ergänzenden Nutzungen z.B. Einzelhandel für die Deckung des täglichen Bedarfs der Bewohner, Schule etc. das Nutzungsspektrum im Hinblick auf eine verbesserte Ausstattung des Standortes und eine stärkere Integration der Menschen mit Behinderung in das tägliche Leben erweitert.

 

Änderungspunkt 2: Änderung von „Sonderbaufläche“ in „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Sport und Freizeit“

Hier wird eine derzeit ackerbaulich genutzte Fläche, eine Strasse und der Barfussweg des Stiftes Tilbeck überplant. Durch diese Änderung kommt es zu einer grundsätzlichen Reduzierung der Zulässigkeit baulicher Nutzungen.

 

Änderungspunkt 3: Änderung von „Sonderbaufläche“ in „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Schutz- und Trenngrün“

Durch diese Änderung werden keine Schutzgüter erheblich negativ beeinflusst. Es werden vielmehr die positiven Schutz- und Trennfunktionen gefördert, die sich durch die Grünstrukturen auf die Umwelt auswirken.

 

 

 

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Planes zur 27. förmlichen Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck.

 

Das Änderungsgebiet ist in Anlage 1 der Verwaltungsvorlage Nr. 120/2011 umrandet dargestellt.

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

Sämtliche Kosten, die durch die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck entstehen, werden von dem Stift Tilbeck getragen.

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller