Betreff
Schülerbeförderung für die Baumberge-Schule, Kath. Grundschule Havixbeck und die Anne-Frank-Gesamtschule Havixbeck
Vorlage
090/2011
Aktenzeichen
III 221-63
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

Zum Schuljahr 2010/2011 wurde die Schülerbeförderung für die Baumberge-Schule, Kath. Grundschule Havixbeck und die Anne-Frank-Gesamtschule Havixbeck europaweit ausgeschrieben und an die Fa. Veelker aus Ochtrup vergeben.

 

Für die Baumberge-Schule, Kath. Grundschule Havixbeck fahren morgens 2 Busse zur Schule und mittags jeweils 2 Busse nach der 4., 5. und 6. Stunde zurück.

 

Für die Anne-Frank-Gesamtschule fuhren bisher morgens 7 Busse zur Schule, montags, mittwochs, donnerstags und freitags um 16.05 Uhr, dienstags um 13.30 Uhr und donnerstags zusätzlich um 14.30 Uhr zurück.

 

Zu diesem Schuljahr gibt es durch die Kürzung der Lehrerstellen von 110% auf 102%-Standard-, so dass insgesamt 3 Unterrichtsstunden pro Woche in der Sekundarstufe I entfallen.

 

Die damit verbundenen Änderungen hat Herr Dr. Habbel in einer Präsentation zusammengefasst, diese liegt als Anlage bei.

 

Seitens der Verwaltung und der Schule wurde das 1. Modell der zwei möglichen Zeitraster favorisiert, um den Mehraufwand für die Schülerbeförderung möglichst gering zu halten.

 

Gemäß Schülerfahrkostenverordnung sind Schülerfahrkosten die Kosten, die für die wirtschaftlichste, der Schülerin oder dem Schüler zumutbare Art der Beförderung zu den Schulen und zurück notwendig entstehen. Der Schulträger entscheidet im Rahmen dieser Verordnung über Art und Umfang der Schülerbeförderung. Ihm obliegt keine Pflicht zur Beförderung. In Betracht kommen öffentliche Verkehrsmittel, Schülerspezialverkehr oder Privatfahrzeuge. Da eine Anbindung an den ÖPNV nicht mit allen Nachbarkommunen gegeben ist, wird die Schülerbeförderung durch den Schülerspezialverkehr sichergestellt.

 

Für die Beförderung sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen, ein Aspekt ist die Dauer des Schulweges pro Schultag. Bei der Sekundarstufe I ist die Beförderung nicht zumutbar, wenn der regelmäßige Schulweg hin und zurück insgesamt mehr als 3 Stunden in Anspruch nimmt oder die Schülerin oder der Schüler überwiegend vor 6 Uhr die Wohnung verlassen muss, für die Wartezeit gibt es hier keine Regelung. In der Primarstufe beträgt die Schulwegzeit 1 Stunde bzw. 45 Minuten Wartezeit.

 

Gemäß der Rechtsprechung wird in der Sekundarstufe die Wartezeit zu der Fahrtzeit hinzugerechnet und mit dem Verhältnis der Zeiten der Grundschule verglichen.

 

Würde man auf die zusätzlichen Busse am Freitagmittag verzichten, müssten alle SchülerInnen bis zur Abfahrt um 16.05 Uhr warten und wären ab 13.15 Uhr ohne Betreuung. Das bedeutet eine Schulwegzeit zwischen 25 und 140 Minuten. Hinzu käme eine Wartezeit von 170 Minuten, so dass der Schulweg insgesamt zwischen 195 und 310 Minuten beträgt und somit die Zeit erheblich überschritten wird. Es besteht somit ein Anspruch auf Durchführung der wirtschaftlichsten dem Schüler zumutbare Beförderung.

 

Würde man sich für das Modell 2 entscheiden, wären 3-mal pro Woche die SchülerInnen für 45 Minuten ohne Aufsicht, so dass die 1. Variante gewählt wurde.

 

Herr Dr. Habbel wird seine Präsentation in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Soziales, Jugend und Sport vorstellen und eingehend erläutern.

1. Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Havixbeck nimmt den Bericht zur Kenntnis.

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

Mehraufwand in Höhe von ca. 17.000,- € pro Schuljahr im Produkt 0304-Schülerbeförderung