Betreff
Beschluss zur Aufstellung eines Planes zur 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes "Stapeler/Altenberger Straße" der Gemeinde Havixbeck im Verfahren nach § 13 a BauGB
Vorlage
089/2011
Aktenzeichen
IV 622-21/6
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

 

Aufgrund der sich wandelnden Altersstruktur in den Baugebieten mit einer stark abnehmenden Zahl an Kindern und Jugendlichen, sinkt der Bedarf an öffentlichen Spielplätzen. Dieses trifft auch auf den Kinderspielplatz Auf der Wenge zu.

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 07.10.2010 wurde von der Verwaltung u.a. der Spielplatz Auf der Wenge hinsichtlich der künftigen Nutzung der Flächen mit folgenden Ergebnis untersucht:

 

Die Fläche ist 736 m² groß (Rasen, Sand, befestigte Fläche, Bepflanzung) und mit Schaukel, Wippe und Sitzgelegenheit ausgestattet. In der näheren Umgebung leben 27 Kinder unter 10 Jahren. Da die Entfernung zum Generationenpark Baumberge, der entsprechend aufgewertet wird, lediglich ca. 300 m beträgt und der Spielplatz An der Feuerwache etwa gleich weit weg liegt, wurde mit den Anliegern die Möglichkeit erörtert, die unmittelbar an die Straße angrenzende Fläche umzuwandeln in ein Baugrundstück und den verbleibenden Bereich als Spielfläche zu belassen und aufzuwerten.

Die Anlieger sprachen sich ganz einhellig gegen eine teilweise Aufgabe des Spielplatzes aus, weil gerade Spielplätze Bestandsbaugebiete für junge Familien attraktiv machen und für ältere Menschen zum Verweilen einladen. Die geringe Nutzung wird auf die unattraktive Ausstattung zurück geführt. Ferner wird die Nutzungsmöglichkeit für die Kindergruppe „Rasselbande“ besonders hervor gehoben. Die Anlieger befürchten Verlust von Wohnqualität bei einer nachträglichen Bebauung.

 

Trotz intensiver Erörterungen konnte kein Konsens erreicht werden, so dass auch in diesem Fall politisch das weitere Vorgehen entschieden werden muss.

 

Sollte ein Teil des Spielplatzes als bebaubare Fläche umgewandelt werden, ist der Bebauungsplan „Stapeler/Altenberger Straße“ der Anlage 2 entsprechend vereinfacht zu ändern. Das Verfahren zur Änderung kann gem. § 13 a BauGB erfolgen, da nachfolgende vom Gesetzgeber geforderte Voraussetzungen vorliegen:

 

1.      Die Grundfläche des Plangebietes beträgt weniger als 20.000 qm.

2.      Es handelt sich nicht um ein Vorhaben, welche eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung auslöst oder Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Flora, Fauna, Habitat oder Vogelschutzgebieten liefert.

 

Nach Fassung des Aufstellungsbeschlusses durch den Gemeinderat wird das Planungsbüro Wolters Partner den Plan zur 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Straße“ für die Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeiten.

 

Weiterhin wird der Beschluss zur Aufstellung eines Planes zur 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Straße I“ im beschleunigten Verfahren ortsüblich bekanntgemacht werden, damit die Öffentlichkeit sicht über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann.

 

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Straße“ im Verfahren gem. § 13 a BauGB, mit dem Ziel, ca. 450 qm der bisherigen Spielplatzfläche (die unmittelbar an die Straße angrenzende Fläche) umzuwandeln in bebaubare Fläche.

Der Bereich des Plangebietes ist in dem, der Verwaltungsvorlage Nr. 089/2011 anliegenden Planausschnitt, der Bestandteil des Beschlusses ist, umrandet dargestellt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Durch die Fassung des Aufstellungsbeschlusses entstehen noch keine Kosten.

 

Die Kosten für die Erarbeitung des Änderungsplanes durch das Planungsbüro Wolters Partner werden ca. 1.500 € betragen.

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller