Betreff
Beschluss zur Aufstellung eines Planes zur 17. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes "Flothfeld I" der Gemeinde Havixbeck im Verfahren nach § 13 a BauGB
Vorlage
088/2011
Aktenzeichen
IV 622-21/15
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Aufgrund der sich wandelnden Altersstruktur in den Baugebieten mit einer stark abnehmenden Zahl an Kindern und Jugendlichen, sinkt der Bedarf an öffentlichen Spielplätzen. Dieses trifft auch auf den Kinderspielplatz an der Dionysiusstrasse (unmittelbar angrenzend an die Komm. KiTA) zu.

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 07.10.2010 wurde von der Verwaltung u.a. der Spielplatz an der Dionysiusstrasse hinsichtlich der künftigen Nutzung der Flächen mit folgenden Ergebnis untersucht:

 

Auf Wunsch der Mitarbeiterinnen des Kommunalen Kindergartens wurde mit den Eigentümern der Nachbargrundstücke erörtert, ob ein Teil der Spielplatzfläche der öffentlichen Nutzung entzogen und dem Kindergartengrundstück zugeordnet werden kann. Wegen des Ausbaus der U 3 Betreuung ist der Raumbedarf für Außenflächen gestiegen. Der Platz ist 1.049 m² groß (Rasen, Sand, Bepflanzung) und mit Schaukel, Rutsche, Wipptier und Sitzgelegenheiten ausgestattet. Im näheren Umfeld wohnen z. Zt. ca. 20 Kinder unter 10 Jahren.

Trotz intensiver Erörterungen des Für und Wider einer Teilung des Platzes, vertraten die Anlieger mehrheitlich die Auffassung, dass der Platz sehr gut bespielt werde und insofern einer Verkleinerung nicht zugestimmt werden könne.

 

Da ein Konsens in der Sache nicht erreicht werden konnte, ist in diesem Fall politisch zu entscheiden, wie die Fläche zukünftig genutzt werden soll.

 

Sollte ein Teil des Spielplatzes der Kommunalen KiTA zugeordnet werden, ist der Bebauungsplan „Flothfeld I der Anlage 2 entsprechend vereinfacht zu ändern. Das Verfahren zur Änderung kann gem. § 13 a BauGB erfolgen, da nachfolgende vom Gesetzgeber geforderte Voraussetzungen vorliegen:

 

1.      Die Grundfläche des Plangebietes beträgt weniger als 20.000 qm.

2.      Es handelt sich nicht um ein Vorhaben, welches eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung auslöst oder Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Flora, Fauna, Habitat oder Vogelschutzgebieten liefert.

 

Nach Fassung des Aufstellungsbeschlusses durch den Gemeinderat wird das Planungsbüro Wolters Partner den Plan zur 17. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Flothfeld I“ für die Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeiten.

 

Weiterhin wird der Beschluss zur Aufstellung eines Planes zur 17. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Flothfeld I“ im beschleunigten Verfahren ortsüblich bekanntgemacht werden, damit die Öffentlichkeit sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann.

 

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur 17. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Flothfeld I“ im Verfahren gem. § 13 a BauGB, mit dem Ziel, ca. die Hälfte der bisherigen Spielplatzfläche umzuwandeln in Gemeinbedarfsfläche für den Kindergarten.

Der Bereich des Plangebietes ist in dem, der Verwaltungsvorlage Nr. 088/2011 anliegenden Planausschnitt, der Bestandteil des Beschlusses ist, umrandet dargestellt.

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Durch die Fassung des Aufstellungsbeschlusses entstehen noch keine Kosten.

 

Die Kosten für die Erarbeitung des Änderungsplanes durch das Planungsbüro Wolters Partner werden ca. 1.500 € betragen.

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller