Betreff
Erneute Beratung über den Antrag der FDP - Fraktion vom 16.11.2010 auf Einrichtung einer Windeltonne am Wertstoffhof
Vorlage
087/2011
Aktenzeichen
II/2 867-02
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

 

Aufgrund des Antrages der FDP – Fraktion vom 16.11.2010 wurde in der Verwaltungsvorlage 015/2011 die Angelegenheit dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Als Beschlussvorschlag wurde seiner Zeit formuliert, von der Einführung einer Windeltonne abzusehen. Der Rat hat in seiner Sitzung vom 17.02.2011, TOP 14, nach Vorberatung im Umweltausschuss (Sitzung vom 02.02.2011, TOP 8) und im Haupt –und Finanzausschuss (Sitzung vom 09.02.2011, TOP 5) folgenden Beschluss gefasst:

 

Ein Beschluss über den Antrag der F.D.P. - Fraktion vom 16. November 2010 auf Einrichtung einer Windeltonne am Wertstoffhof wird zunächst nicht gefasst. Vielmehr wird die Verwaltung beauftragt, bis zur Beratung der Abfallgebühren für das kommende Jahr machbare Alternativen zur Windeltonne am Wertstoffhof, insbesondere im Hinblick auf Bürgerfreundlichkeit und Finanzierbarkeit, aufzuzeigen und einen Vorschlag zu erarbeiten.

 

Unter Beachtung des Ratsbeschlusses werden folgende Möglichkeiten aufgezeigt:

 

1.Alternative – kein zusätzlicher Service

Gem. Beschlussvorschlag der Verw. Vorlage Nr. 015/2011 wird von der Einführung einer Windeltonne abgesehen. Die Formulierung des Beschlussvorschlages wird erweitert, um die Ablehnung der alternativen Möglichkeiten zu 2. und 3..

 

2. Alternative – Herausgabe von schwarzen Restmüllsäcken
Der betroffene Personenkreis besteht zum einen aus Familien, die durch die Geburt von Kindern (im Weiteren als Geburtenhaushalte bezeichnet) Windeln benötigen. Des Weiteren besteht der Personenkreis aus Familien, deren Angehörige infolge von Krankheit/Alter (im Weiteren als Pflegehaushalte bezeichnet) ebenfalls verstärkt nasse Hygieneartikel entsorgen müssen. 
Ich schlage vor, diesen Haushalten jeweils einmalig 1 Rolle schwarzer Restmüllsäcke zur Verfügung zu stellen.

Auf einer Rolle befinden sich 10 Säcke a’  80 l, in die Windeln sowie auch anderer Restmüll eingefüllt werden kann. Den Familien werden somit 800 l zusätzliches Restmüllvolumen zur Verfügung gestellt. Diese Säcke können dann verschlossen neben die Restmülltonne platziert werden.  Die Herausgabe der Rollen könnte z.B. über das Familienbüro erfolgen.

Die Entsorgung der gefüllten Säcke bei der Restmüllabfuhr bzw. die kostenlose Abgabe am Wertstoffhof (Sperrmüllcontainer)  ist mit dem Entsorger abgesprochen.

Kosten
Laut Melderegister gibt es im Durchschnitt rund 90 bis 100 Kinder unter 3 Jahren/Jahr. Die Anzahl der Geburtenhaushalte wird somit auf 100 geschätzt.

Für die Pflegehaushalte gibt es  keine fundierten Quellen. M.E. ist die Zahl der Pflegehaushalte mindestens genauso groß, wie die Anzahl der Geburtenhaushalte, so dass nach groben Schätzungen mind. 200 bis 250 Rollen schwarzer Restmüllsäcke herauszugeben sind.

Die derzeitige Gebühr für einen Restmüllsack beträgt 3 €, also für eine Rolle 30 €.

Bei der Herausgabe von 200 Rollen errechnet sich ein Kostenaufwand v. 6.000 €; bei 250 Rollen i.H.v. 7.500 €.

Dazugerechnet werden müssten noch Personalkosten für die Herausgabe der Rollen.

 

 

3. Alternative Zurverfügungstellung einer größeren Restmülltonne

Als weitere Möglichkeit könnte in Betracht kommen, dass dem Personenkreis die nächst größere Restmülltonne zur Verfügung gestellt wird, wobei die Gebühr für die kleinere Tonne zu zahlen ist.

Fraglich ist, wie dieser Vorschlag kostenmäßig erfasst werden soll.

Es gibt in Havixbeck 4 verschiedene Tonnengrößen für Restmüll.

Laut Kalkulation der Abfallgefäße 2011 werden in diesem Jahr voraussichtlich 1.578 Stck. je 60 l, 710 Stck. je 80 l, 657 Stck. je 120 l und 265 Stck. je 240 l Gefäße vorhanden sein. Sofern unterstellt wird, dass die meisten Familien mit Kindern bislang über eine 60 l Tonne verfügen, wäre die nächst größere Tonne das 80 l Gefäß. Um den Familien die Möglichkeit der „freien“ Entsorgung von Windeln zu geben, würden ihnen somit 20 l bei 2 wöchentlicher Abfuhr = 520 l/Jahr geschenkt. 

Geht man davon aus, dass auch durchaus Familien jetzt schon über ein 80 l Gefäß verfügen und bei Geburt eines Kindes ihnen eine 120 l Tonne gegeben würde, beträgt das zusätzliche „freie“ Restmüllvolumen 40 l alle 2 Wochen = 1040 l/Jahr.

Laut Kalkulation 2011, Seite 5, beträgt die Abfallgebühr je Liter/Abfall 0,038 €. Unterstellt, jeder hätte eine 60 l Tonne beträgt der Kostenaufwand als Minimum:

 

 

 

Kosten:

3.1.Tonnengebühr

20 l x 0,038/l x 26 Abfuhren = 19,76 € x 200 Haushalte = 3.952 €

 

3.2. Umtauschgebühr

Bei der Lieferung und Abholung des größeren Gefäßes ist eine Umtauschgebühr i.H.v. 12,78 €* zu zahlen.

12,78 € x 400 Tauschvorgänge = 5.112 €.

*derzeitige Gebühr, im Rahmen der Kalkulation 2012 wird sich dieser Betrag voraussichtlich erhöhen.

 

3.3. Gesamtkosten

3.952 € Tonnengebühr + 5.112 € Umtauschgebühr = 9.064 €

 

Damit die Nutzung des größeren Gefäßes überschaubar und kontrollierbar bleibt, schlage ich vor, eine zeitliche Begrenzung vorzugeben. Im diesbezüglichen Beschlussvorschlag habe ich daher ein Jahr vorgeschlagen. Wie in der Verw. Vorlage 015/2011 bereits erläutert, handelt es sich um eine freiwillige Aufgabe. Eine Einrechnung in den Abfallgebührenhaushalt ist nach den Grundsätzen des Kommunalabgabengesetzes nicht möglich. Die Kosten wären daher aus allgemeinen Haushaltsmitteln, Produkt Abfallentsorgung, zu bestreiten, wobei eine Refinanzierung durch die Gebührenzahler nicht möglich ist.

Darüber hinaus werden auch alle vorgeschlagenen Lösungen der sich zeigenden Bedarfe nur sehr unzureichend gerecht. Das Volumen nasser Hygieneartikel ist bei Kindern deutlich geringer als bei pflegebedürftigen Erwachsenen; der Zeitraum für Windeln ist bei Kindern durchaus begrenzt (max. ca. 3 Jahre) bei Erwachsenen sieht das u.U. ganz anders aus.

Zusammenfassend kann daher festgestellt werden, dass trotz aller guten Ansätze, in beiden Fällen zu einer Entlastung beizutragen, nur ganz unzureichend gelingen kann.

 

Im Hinblick auf die angespannte Haushaltslage rate ich dringend, von der Einführung einer Windeltonne oder dergleichen abzusehen.

1. Beschlussvorschlag:

 

1.1.            Der Gemeinderat beschließt nach Beratung von der Einführung einer Windeltonne am Wertstoffhof bzw. von alternativen Möglichkeiten, wie kostenlose Restmüllsäcke bzw. kostenloses Restmüllvolumen, abzusehen.

 

 

 

Alternativ

1.2.            Der Gemeinderat beschließt nach Beratung für Familien mit Windelkindern bzw. für andere Haushalte mit Windelbedarf einmalig schwarze Restmüllsäcke kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Die Kosten für das zusätzliche Restmüllvolumen werden aus dem allgemeinen Haushalt, Produkt Abfallentsorgung, getragen.

 

Alternativ

1.3.            Der Gemeinderat beschließt nach Beratung für Familien mit Windelkindern bzw. für andere Haushalte mit Windelbedarf die nächst größere Restmülltonne für die Dauer eines Jahres zur Verfügung zu stellen, wobei die Gebühr für die bisherige kleinere Tonne zu bezahlen ist.
Die Kosten werden aus dem allgemeinen Haushalt, Produkt Abfallentsorgung, getragen.

 

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Beim Produkt  1105 Abfallentsorgung