2. Begründung
Sachverhalt
und Stellungnahme
Aufgrund des Antrages der FDP –
Fraktion vom
Ein
Beschluss über den Antrag der F.D.P. - Fraktion vom
Unter Beachtung des Ratsbeschlusses werden folgende Möglichkeiten
aufgezeigt:
1.Alternative – kein zusätzlicher Service
Gem. Beschlussvorschlag der Verw. Vorlage Nr. 015/2011 wird von der
Einführung einer Windeltonne abgesehen. Die Formulierung des
Beschlussvorschlages wird erweitert, um die Ablehnung der alternativen
Möglichkeiten zu 2. und 3..
2. Alternative – Herausgabe von schwarzen
Restmüllsäcken
Der betroffene Personenkreis besteht zum einen aus Familien, die durch die
Geburt von Kindern (im Weiteren als Geburtenhaushalte bezeichnet) Windeln
benötigen. Des Weiteren besteht der Personenkreis aus Familien, deren
Angehörige infolge von Krankheit/Alter (im Weiteren als Pflegehaushalte
bezeichnet) ebenfalls verstärkt nasse Hygieneartikel entsorgen müssen.
Ich schlage vor, diesen Haushalten jeweils einmalig 1 Rolle schwarzer Restmüllsäcke
zur Verfügung zu stellen.
Auf einer Rolle befinden sich 10 Säcke a’ 80 l, in die Windeln sowie auch anderer
Restmüll eingefüllt werden kann. Den Familien werden somit 800 l zusätzliches
Restmüllvolumen zur Verfügung gestellt. Diese Säcke können dann verschlossen
neben die Restmülltonne platziert werden.
Die Herausgabe der Rollen könnte z.B. über das Familienbüro erfolgen.
Die Entsorgung der gefüllten Säcke bei der Restmüllabfuhr bzw. die
kostenlose Abgabe am Wertstoffhof (Sperrmüllcontainer) ist mit dem Entsorger abgesprochen.
Kosten
Laut Melderegister gibt es im Durchschnitt rund 90 bis 100 Kinder unter 3
Jahren/Jahr. Die Anzahl der Geburtenhaushalte wird somit auf 100 geschätzt.
Für die Pflegehaushalte gibt es
keine fundierten Quellen. M.E. ist die Zahl der Pflegehaushalte
mindestens genauso groß, wie die Anzahl der Geburtenhaushalte, so dass nach
groben Schätzungen mind. 200 bis 250 Rollen schwarzer Restmüllsäcke herauszugeben
sind.
Die derzeitige Gebühr für einen Restmüllsack beträgt 3 €, also für eine
Rolle 30 €.
Bei der Herausgabe von 200 Rollen
errechnet sich ein Kostenaufwand v.
6.000 €; bei 250 Rollen i.H.v. 7.500 €.
Dazugerechnet werden müssten noch Personalkosten für die Herausgabe der
Rollen.
3. Alternative Zurverfügungstellung
einer größeren Restmülltonne
Als weitere Möglichkeit könnte in Betracht kommen, dass dem
Personenkreis die nächst größere Restmülltonne zur Verfügung gestellt wird,
wobei die Gebühr für die kleinere Tonne zu zahlen ist.
Fraglich ist, wie dieser Vorschlag kostenmäßig erfasst werden soll.
Es gibt in Havixbeck 4 verschiedene Tonnengrößen für Restmüll.
Laut Kalkulation der Abfallgefäße 2011 werden in diesem Jahr voraussichtlich 1.578 Stck. je 60 l, 710 Stck. je 80 l, 657 Stck. je 120 l und 265 Stck. je 240 l Gefäße vorhanden sein. Sofern unterstellt wird, dass die meisten Familien mit Kindern bislang über eine 60 l Tonne verfügen, wäre die nächst größere Tonne das 80 l Gefäß. Um den Familien die Möglichkeit der „freien“ Entsorgung von Windeln zu geben, würden ihnen somit 20 l bei 2 wöchentlicher Abfuhr = 520 l/Jahr geschenkt.
Geht man davon aus, dass auch durchaus Familien jetzt schon über ein 80 l Gefäß verfügen und bei Geburt eines Kindes ihnen eine 120 l Tonne gegeben würde, beträgt das zusätzliche „freie“ Restmüllvolumen 40 l alle 2 Wochen = 1040 l/Jahr.
Laut Kalkulation 2011, Seite 5, beträgt die Abfallgebühr je Liter/Abfall 0,038 €. Unterstellt, jeder hätte eine 60 l Tonne beträgt der Kostenaufwand als Minimum:
Kosten:
3.1.Tonnengebühr
20 l x 0,038/l x 26 Abfuhren = 19,76 € x 200 Haushalte = 3.952 €
3.2.
Umtauschgebühr
Bei der Lieferung und Abholung des größeren Gefäßes ist eine Umtauschgebühr i.H.v. 12,78 €* zu zahlen.
12,78 € x 400 Tauschvorgänge = 5.112 €.
*derzeitige Gebühr, im Rahmen der Kalkulation 2012
wird sich dieser Betrag voraussichtlich erhöhen.
3.3.
Gesamtkosten
3.952 € Tonnengebühr + 5.112 €
Umtauschgebühr = 9.064 €
Damit die Nutzung des größeren Gefäßes überschaubar und kontrollierbar bleibt, schlage ich vor, eine zeitliche Begrenzung vorzugeben. Im diesbezüglichen Beschlussvorschlag habe ich daher ein Jahr vorgeschlagen. Wie in der Verw. Vorlage 015/2011 bereits erläutert, handelt es sich um eine freiwillige Aufgabe. Eine Einrechnung in den Abfallgebührenhaushalt ist nach den Grundsätzen des Kommunalabgabengesetzes nicht möglich. Die Kosten wären daher aus allgemeinen Haushaltsmitteln, Produkt Abfallentsorgung, zu bestreiten, wobei eine Refinanzierung durch die Gebührenzahler nicht möglich ist.
Darüber hinaus werden auch alle vorgeschlagenen Lösungen der sich zeigenden Bedarfe nur sehr unzureichend gerecht. Das Volumen nasser Hygieneartikel ist bei Kindern deutlich geringer als bei pflegebedürftigen Erwachsenen; der Zeitraum für Windeln ist bei Kindern durchaus begrenzt (max. ca. 3 Jahre) bei Erwachsenen sieht das u.U. ganz anders aus.
Zusammenfassend kann daher festgestellt werden, dass trotz aller guten Ansätze, in beiden Fällen zu einer Entlastung beizutragen, nur ganz unzureichend gelingen kann.
Im Hinblick auf die angespannte Haushaltslage rate ich dringend, von der Einführung einer Windeltonne oder dergleichen abzusehen.
1. Beschlussvorschlag:
1.1. Der Gemeinderat beschließt nach Beratung von der Einführung einer Windeltonne am Wertstoffhof bzw. von alternativen Möglichkeiten, wie kostenlose Restmüllsäcke bzw. kostenloses Restmüllvolumen, abzusehen.
Alternativ
1.2.
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung für
Familien mit Windelkindern bzw. für andere Haushalte mit Windelbedarf einmalig
schwarze Restmüllsäcke kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Die Kosten für das zusätzliche Restmüllvolumen werden aus dem allgemeinen
Haushalt, Produkt Abfallentsorgung, getragen.
Alternativ
1.3.
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung für
Familien mit Windelkindern bzw. für andere Haushalte mit Windelbedarf die
nächst größere Restmülltonne für die Dauer eines Jahres zur Verfügung zu
stellen, wobei die Gebühr für die bisherige kleinere Tonne zu bezahlen ist.
Die Kosten werden aus dem allgemeinen Haushalt, Produkt Abfallentsorgung,
getragen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Beim Produkt 1105 Abfallentsorgung