Betreff
Ergebnis der Auslegung der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes "Beekenkamp" hinsichtlich der Gestaltungsfestsetzungen und Satzungsbeschluss
Vorlage
086/2011
Aktenzeichen
IV 622-21/7
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.02.2011 die Aufstellung eines Planes zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Beekenkamp“ hinsichtlich der Gestaltungsfestsetzungen zu Einfriedigungsmöglichkeiten entlang der Münsterstraße beschlossen.

 

Außerdem hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 26.05.2011 gem. § 13 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Änderungsplanes mit Begründung beschlossen, die in der Zeit vom 20.06.2011 bis 20.07.2011 vorgenommen wurde.

 

Bis zum heutigen Tage sind keine Anregungen von der betroffenen Öffentlichkeit vorgetragen worden. Träger öffentlicher Belange sind von der beabsichtigten Änderung nicht berührt.

 

Ich empfehle Ihnen daher, die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Beekenkamp“ hinsichtlich der Gestaltungsfestsetzungen entlang der Münsterstraße wie folgt zu ändern:

 

Die zwischen den Straßenbegrenzungslinien und den vorderen Baugrenzen liegenden Flächen müssen zur Straße und zu den Nachbarn hin bei Errichtung einer „festen“ Einfriedigung einen Mindestabstand von 1,50 m zur Grundstücksgrenze einhalten, der mit bodenständigen Gehölzen vollständig zu begrünen ist. Dieser Abstand muss eingehalten werden, um die Anlage einer zweireihig versetzten Heckenbepflanzung zu ermöglichen, die eine visuelle Abschirmung der dahinter liegenden Sichtschutzwand gewährleistet. Als Pflanzmaterial sind bodenständige Gehölze – vorzugsweise Rotbuchen – zu verwenden.

 

Für die Wandgestaltung sind Materialien aus naturbelassenem Holz, Ziegelmauerwerk, Gabionen und Natursteinmauern mit einer maximalen Höhe von 2,00 m zulässig.“

 

 

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die nachstehende Änderung der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Beekenkamp“ hinsichtlich der Gestaltungsfestsetzungen entlang der Münsterstrasse.

 

Die zwischen den Straßenbegrenzungslinien und den vorderen Baugrenzen liegenden Flächen müssen zur Straße und zu den Nachbarn hin bei Errichtung einer „festen“ Einfriedigung einen Mindestabstand von 1,50 m zur Grundstücksgrenze einhalten, der mit bodenständigen Gehölzen vollständig zu begrünen ist. Dieser Abstand muss eingehalten werden, um die Anlage einer zweireihig versetzten Heckenbepflanzung zu ermöglichen, die eine visuelle Abschirmung der dahinter liegenden Sichtschutzwand gewährleistet. Als Pflanzmaterial sind bodenständige Gehölze – vorzugsweise Rotbuchen – zu verwenden.

 

Für die Wandgestaltung sind Materialien aus naturbelassenem Holz, Ziegelmauerwerk, Gabionen und Natursteinmauern mit einer maximalen Höhe von 2,00 m zulässig.“

 

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

keine

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller