Betreff
Verzicht auf Erhebung von Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich
Vorlage
VO/038/2021
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

Im Zuge der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen entschieden, den Präsenzunterricht bis einschließlich zum 19.02.2021 einzustellen. Dies betrifft auch die Betreuung der Schülerinnen und Schüler der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich. Eine Notbetreuung fand ausschließlich für die SchülerInnen statt, die nach Erklärung der Eltern nicht zuhause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung vorliegen könnte. Ab dem 22.02.2021 wurde der Unterricht an der Grundschule im Wechselmodell zwischen Präsenz- und Distanzunterricht wieder aufgenommen. Folglich konnte die reguläre Betreuung pro Kind im Monat Februar insgesamt an maximal zwei bis drei Tagen in Anspruch genommen werden.

 

Für die Betreuungsleistung in der Offenen Ganztagsschule werden auf Grundlage der örtlichen Satzung von den Erziehungsberechtigten Beiträge erhoben.

 

In den Monaten April bis Juli 2020 und Januar 2021 wurde seitens der Gemeinde Havixbeck, der Empfehlung der Landesregierung folgend, bereits auf die Erhebung von Elternbeiträgen verzichtet. Dabei hatte die Landeregierung jeweils erklärt, die Hälfte des den Kommunen entstehenden Ertragsausfalls zu übernehmen.

 

Wider Erwarten ist allerdings bisher keine gleichlautende Entscheidung des Landes NRW für den Monat Februar 2021 erfolgt. Somit wurden die Elternbeiträge zusammen mit den Beiträgen für den Monat März zunächst zu Mitte März fällig.

 

Die Eltern befinden sich allerdings weiterhin in einer besonderen Belastungssituation. Der Lockdown hat Familien auch im Februar weiterhin erheblich gefordert. Eine Entlastung konnte durch das nur unwesentlich höhere Betreuungsangebot zum Vergleich zu den Vormonaten auch im Februar nicht nennenswert erfolgen. In vielen Fällen haben die Eltern auch weiterhin mit Einkommensausfällen zu kämpfen. 

 

Die nordrhein-westfälischen Kommunen haben die Landesregierung gebeten eine Entscheidung über die Übernahme der finanziellen Ausfälle nicht länger hinauszuzögern. Wann allerdings eine entsprechende Mitteilung erfolgt, steht derzeit noch nicht fest. Gegebenenfalls wird diese zur Ratssitzung nachgereicht. 

 

Daher empfehle ich, unabhängig von der finanziellen Beteiligung der Landesregierung an den Mindereinnahmen, die Elternbeiträge für den Monat Februar auszusetzten bzw. an die Eltern zu erstatten.   

 

 

 

Beschlussvorschlag 

Der Gemeinderat beschließt für den Monat Februar 2021 die Aussetzung der Erhebung von Elternbeiträgen, die auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“(BASS 12-63 Nr.2) festgesetzt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja           

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

Für den Monat Februar ist mit einem Minderertrag von rund 22.000 € für das Produkt 0302 zu rechnen.