Betreff
Notwendige Ermächtigungsübertragungen aus dem Jahr 2020 nach 2021
Vorlage
VO/035/2021
Aktenzeichen
FB I
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

Gem. § 22 KomHVO NRW sind Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen übertragbar. Werden diese übertragen, erhöhen sie die entsprechenden Positionen im Haushaltsplan des folgenden Jahres.

 

Aufwendungen werden bei der Gemeinde Havixbeck nicht übertragen. Eine Ermächtigungsübertragung erfolgt nur für investive Auszahlungen.

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt die Übertragung der in der Anlage 1 dargestellten Auszahlungsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2021.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja

 

Finanzielle Auswirkungen 

Die in der Tabelle (s. Anlage) dargestellten Auszahlungsermächtigungen erhöhen die investiven Auszahlungen im Finanzplan 2021 entsprechend.

 

 

 

Jörn Möltgen