Begründung
Gem. § 22 KomHVO NRW sind Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen übertragbar. Werden diese übertragen, erhöhen sie die entsprechenden Positionen im Haushaltsplan des folgenden Jahres.
Aufwendungen werden bei der Gemeinde Havixbeck nicht übertragen. Eine Ermächtigungsübertragung erfolgt nur für investive Auszahlungen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt die Übertragung der in der Anlage 1 dargestellten
Auszahlungsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2021.
Finanzielle
Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen
Die in der Tabelle
(s. Anlage) dargestellten Auszahlungsermächtigungen erhöhen die investiven
Auszahlungen im Finanzplan 2021 entsprechend.
Jörn Möltgen