Begründung
Nach Freigabe der Planung im Juni 2020 wurde mit dem für den Bauantrag
erforderlichen Brandschutzkonzept begonnen. Nach Abstimmung mit der Feuerwehr
und Überarbeitung des Konzeptes wurde das freigegebene Brandschutzkonzept im
Februar 2021 an den Architekten versandt, um die Angaben in die
Genehmigungsplanung einzuarbeiten. Sobald uns die Bauantragsunterlagen
vorliegen, wird der Bauantrag nach interner Prüfung eingereicht. Wir erwarten
die Unterlagen im März 2021.
Um unseren engen
Zeitplan einzuhalten, beabsichtigt der FB III sich auch für dieses Großprojekt,
in der zweiten Sitzungsfolge, die Freigabe des Gemeinderates von den
gemeindlichen Vergabegrenzen erteilen zu lassen.
Wenn wir die
Förderung im Rahmen des Sonderaufrufs Feuerwehrhäuser in NRW im Frühjahr 2021
erhalten, können wir mit dem Bau im Herbst 2021 beginnen. Mit einer
Fertigstellung wäre Ende 2022 zu rechnen.
Der An- und Umbau
des Feuerwehrgerätehauses muss aus Sicht der Gemeinde zwingend zeitnah
umgesetzt werden, um die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr aufrechtzuerhalten
und zu verbessern. Die fachliche Notwendigkeit ergibt sich aus dem
Brandschutzkonzept. In einem langen Diskussionsprozess ist die wirtschaftlich
beste Lösung herausgearbeitet worden. Mit der Umsetzung des An- und Umbaus am
Feuerwehrgerätehaus von Havixbeck wird ein geordneter und sicherer Einsatz der
Kameraden*innen zum Wohle der Bürger*innen von Havixbeck gewährleistet.
Für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses kann mit ca. 20 Gewerken gerechnet werden, deren jeweiliger Auftragswert deutlich über 30.000 € liegen wird. Darüber hinaus müssen ggf. Nachträge beauftragt werden, die die kommunalen Vergabegrenzen übersteigen. Die Ausschreibungen und Vergaben sollen möglichst im Frühjahr bis Spätsommer 2021 realisiert werden, um rechtzeitig mit der Baumaßnahme zu beginnen. Es erscheint unrealistisch, sämtliche erforderlichen Vergaben termingerecht unter den Rahmenvorgaben der Sitzungstermine zum Baubeginn im Herbst 2021 zu koordinieren. Aus diesem Grund sollte der Handlungsspielraum für die Vergaben ausgeweitet werden. Es ist selbstverständlich, dass Vergaben nur dann getätigt werden dürfen, wenn sie das Gesamtbudget nicht übersteigen.
Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister
wird ermächtigt, die Vergaben für Leistungen zur Erweiterung des
Feuerwehrgerätehauses Havixbeck unter Berücksichtigung der Vergabekriterien des
Landes NRW zu vergeben. Die Vergabegrenzen der kommunalen Vergabeordnung werden
für diese Aufträge aufgehoben.
Finanzielle
Auswirkungen: nein
Finanzielle Auswirkungen
Der Beschluss hat
keine finanziellen Auswirkungen.