Betreff
Freigabe der Vergabegrenzen für die Beauftragung von Leistungen der Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Havixbeck
Vorlage
VO/020/2021
Aktenzeichen
III/9
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

Nach Freigabe der Planung im Juni 2020 wurde mit dem für den Bauantrag erforderlichen Brandschutzkonzept begonnen. Nach Abstimmung mit der Feuerwehr und Überarbeitung des Konzeptes wurde das freigegebene Brandschutzkonzept im Februar 2021 an den Architekten versandt, um die Angaben in die Genehmigungsplanung einzuarbeiten. Sobald uns die Bauantragsunterlagen vorliegen, wird der Bauantrag nach interner Prüfung eingereicht. Wir erwarten die Unterlagen im März 2021.

 

Um unseren engen Zeitplan einzuhalten, beabsichtigt der FB III sich auch für dieses Großprojekt, in der zweiten Sitzungsfolge, die Freigabe des Gemeinderates von den gemeindlichen Vergabegrenzen erteilen zu lassen.

 

Wenn wir die Förderung im Rahmen des Sonderaufrufs Feuerwehrhäuser in NRW im Frühjahr 2021 erhalten, können wir mit dem Bau im Herbst 2021 beginnen. Mit einer Fertigstellung wäre Ende 2022 zu rechnen.

 

Der An- und Umbau des Feuerwehrgerätehauses muss aus Sicht der Gemeinde zwingend zeitnah umgesetzt werden, um die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr aufrechtzuerhalten und zu verbessern. Die fachliche Notwendigkeit ergibt sich aus dem Brandschutzkonzept. In einem langen Diskussionsprozess ist die wirtschaftlich beste Lösung herausgearbeitet worden. Mit der Umsetzung des An- und Umbaus am Feuerwehrgerätehaus von Havixbeck wird ein geordneter und sicherer Einsatz der Kameraden*innen zum Wohle der Bürger*innen von Havixbeck gewährleistet.

 

Für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses kann mit ca. 20 Gewerken gerechnet werden, deren jeweiliger Auftragswert deutlich über 30.000 € liegen wird. Darüber hinaus müssen ggf. Nachträge beauftragt werden, die die kommunalen Vergabegrenzen übersteigen. Die Ausschreibungen und Vergaben sollen möglichst im Frühjahr bis Spätsommer 2021 realisiert werden, um rechtzeitig mit der Baumaßnahme zu beginnen. Es erscheint unrealistisch, sämtliche erforderlichen Vergaben termingerecht unter den Rahmenvorgaben der Sitzungstermine zum Baubeginn im Herbst 2021 zu koordinieren. Aus diesem Grund sollte der Handlungsspielraum für die Vergaben ausgeweitet werden. Es ist selbstverständlich, dass Vergaben nur dann getätigt werden dürfen, wenn sie das Gesamtbudget nicht übersteigen.

 

Beschlussvorschlag 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Vergaben für Leistungen zur Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Havixbeck unter Berücksichtigung der Vergabekriterien des Landes NRW zu vergeben. Die Vergabegrenzen der kommunalen Vergabeordnung werden für diese Aufträge aufgehoben.

 

Finanzielle Auswirkungen:                        nein

 

Finanzielle Auswirkungen 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.