Begründung
s. anliegenden Antrag „Junge Hohenholter Bürger“ vom 30.08.2020.
Aufgrund landesplanerischer Vorgaben war bis zum Jahr 2018 eine wohnbauliche Entwicklung des Ortsteils Hohenholte als kleinerer Ortsteil von Havixbeck nicht möglich. Durch die letzte Änderung des Landesentwicklungsplanes (LEP) ist nunmehr die Möglichkeit eröffnet, zur Deckung des Eigenbedarfes der Bevölkerung des Ortsteils Bauflächen und Baugebiete bauleitplanerisch darzustellen und festzusetzen. An das Bestehen der Voraussetzungen wird jedoch ein hoher Maßstab angelegt (Freiraum, Definition der maßgeblichen ortsansässigen Bevölkerung, verlässliche Entwicklungsprognosen).
Aktuell sind in Hohenholte keine freien Baugrundstücke am Markt verfügbar. Aus diesem Grunde kann durchaus nachvollzogen werden, dass der Wunsch der nachwachsenden Generation nach einer Baumöglichkeit in Hohenholte besteht.
Um die Umsetzbarkeit des Antragsanliegens zu prüfen, müsste die Verwaltung mit der zuständigen Bezirksregierung in Münster die Rahmenbedingungen klären. Damit die für die Gemeinde bestehenden planerischen Rahmenbedingen abgeklärt und definiert werden können, bedarf es vorlaufend zwingend einer entsprechenden Klärung.
Auf der Grundlage der Prüfungsergebnisse kann der Gemeinderat die politische
Willensbildung für die Entwicklung des Ortsteils Hohenholte aufnehmen.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird
beauftragt, mit der Bezirksregierung Münster zu klären, ob und ggfls. wann und
in welchem Verfahren neue Wohnbauflächen im Ortsteil Hohenholte ausgewiesen
werden könnten.
Finanzielle
Auswirkungen: nein
Finanzielle Auswirkungen
entfällt
Jörn Möltgen