Begründung
s. anliegenden Antrag der Fraktion Bd. 90/Die Grünen vom 09.12.2020
In der Tat ist die Schulstraße eine der in Havixbeck am meisten durch Radverkehr genutzten Straßen.
Ob eine Verkehrsfläche als Fahrradstraße ausgewiesen wird, kann die Gemeinde als Straßenbaulastträgerin nicht selbst entscheiden. Vielmehr bedarf es hierzu einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung des Straßenverkehrsamtes des Kreises Coesfeld. In der Vergangenheit hat das Straßenverkehrsamt bei der Entscheidung über die Einrichtung von Fahrradstraßen die geltenden Vorschriften zum Verkehrszeichen 244 (Fahrradstraßen) sehr eng ausgelegt. Insofern bedarf es zur Umsetzung des Antragszieles einer Abstimmung mit dem Straßenverkehrsamt über das Ob und das Wie einer Ausweisung. Hierbei wird dann auch immer die Kreispolizeibehörde mit einbezogen.
Zur Umsetzung des Antragszieles schlägt die Verwaltung vor, hierzu den Grundsatzbeschluss zur Ausweisung der Schulstraße als Fahrradstraße politisch zu fassen und die Verwaltung zu beauftragen, in diesem Sinn mit den zuständigen Behörden die Verhandlungen aufzunehmen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt, dass die Schulstraße als Fahrradstraße ausgewiesen werden soll. Die
Verwaltung wird beauftragt, in diesem Sinne die Abstimmungen mit den
zuständigen Stellen vorzunehmen.
Finanzielle
Auswirkungen: nein
Finanzielle Auswirkungen
entfällt
Jörn Möltgen