Begründung
Nach § 85 Abs. 2 des Schulgesetzes NRW können je ein*e von der katholischen Kirche und der evangelischen Kirche benannte*r Vertreter*in als ständiges Mitglied mit beratender Stimme in den Schulausschuss berufen werden.
Gleiches gilt gem. § 85 Abs. 2 SchulG NRW für die Schulleiterin bzw. Schulleiter der Havixbecker Schulen.
Laut Mitteilung der Katholischen Kirchengemeinde in Havixbeck, soll weiterhin Herr Martin Lenter die Katholische Kirchengemeinde und laut Mitteilung der Evangelischen Kirchengemeinde Havixbeck, Frau Christin Bierbaum (Leiterin der OT = Offene Tür) die Evangelische Kirchengemeinde im Ausschuss für Soziales, Bildung und Teilhabe vertreten.
Die Verwaltung schlägt daher vor, diesem Wunsch zu entsprechen und Frau Bierbaum, Herrn Lenter, Herrn Dr. Habbel, Herrn Plath und Frau Sommer als Vertreter*innen gemäß
§ 85 Abs. 2 SchulG NRW in den Schulausschuss zu berufen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung,
Christin Bierbaum (Vertreterin der Evangelischen
Kirchengemeinde Havixbeck)
Martin Lenter (Vertreter
der Katholischen Kirchengemeinde St. Dionysius/St. Georg)
Dr. Torsten Habbel (Schulleiter
der Anne-Frank-Gesamtschule)
Anian Plath (Schulleiter der Münsterlandschule Stift
Tilbeck)
Regina Sommer (Schulleiterin
der Baumberge-Grundschule)
als ständige
Mitglieder mit beratender Stimme gemäß § 85 Abs. 2 SchulG NRW in den Ausschuss
für Soziales, Bildung und Teilhabe (SBA) zu berufen.
Finanzielle
Auswirkungen: nein
Finanzielle
Auswirkungen keine