Betreff
Benennung von sachkundigen Einwohner*innen für die vier Fachausschüsse
Vorlage
VO/130/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

Gemäß § 58 Abs. 4 GO können den freiwilligen Ausschüssen volljährige sachkundige Einwohner*innen mit beratender Stimme angehören, die in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW vom Gemeinderat zu wählen sind. Gegebenenfalls zu bestellende sachkundige Einwohner*innen sowie stellvertretende sachkundige Einwohner*innen sind namentlich vom Gemeinderat zu benennen bzw. zu wählen.

Die Vertreter*innen wurden von den jeweiligen Gremien; Institutionen bzw. Vereinen benannt.

 

Beschlussvorschlag 

 

  1. Der Gemeinderat beschließt, Christian Becker (Seniorenbeirat)

als sachkundigen Einwohner für den Ausschuss für Bauen, Planung und

Wohnen (BA) zu benennen.

 

 

  1. Der Gemeinderat beschließt,

                Ruth Schulze-Schleithoff            (Gemeindeelternrat)

                Reinhold Schleinhege  (Gemeindesportbund)

                Gerhard Meyer                               (Seniorenbeirat)

                Silke Fehmer                    (Stift Tilbeck)

                als sachkundige Einwohner*innen für den Ausschuss für Soziales, Bildung und             Teilhabe (SBA) zu benennen.

 

 

  1. Der Gemeinderat beschließt,

                Hans-Heinrich Badengoth          (Heimatverein)

                Gertraud Birtel                                (Hospizbewegung)

                Brigitte Rottmann-Teetz             (Seniorenbeirat)

                als sachkundige Einwohner*innen für den Ausschuss für Umwelt- und Klima schutz, Mobilität, Energie und Nachhaltigkeit (UA) zu benennen.

 

 

 

 

  1. Der Gemeinderat  beschließt,

Birgt Lenter                                      (Marketing Havixbeck)

Rainer Becker                  (Musikschule)

Johann-Markus Hans    (Seniorenbeirat)

als sachkundige Einwohner*innen für den Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Digitalisierung, Regionales und Kultur (WA) zu benennen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja           

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Die finanziellen Auswirkungen bestehen im Wesentlichen aus der Zahlung von Sitzungsgeld.