Betreff
Umstellung auf den papierlosen Sitzungsdienst
Vorlage
VO/124/2020
Aktenzeichen
I PA
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

Eine Erklärung zur Teilnahme am digitalen Sitzungsdienst ist grundsätzlich erforderlich. Der Aufwand für die Anschaffung bzw. Nutzung von privaten Endgeräten wird seitens der Verwaltung mit 250 € (125 €) pro Wahlperiode bei einer einmaligen Auszahlung gefördert.

Die Betreuung bei technischen Problemen in Bezug auf den digitalen Ratsdienst wird durch die EDV-Abteilung im Rahmen der Möglichkeiten gewährleistet.

 

Beschlussvorschlag

 

1. Ratsmitgliedern, die am digitalen Ratsdienst teilnehmen, wird für die Anschaffung bzw. Nutzung von privaten Endgeräten ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 250 € zu Beginn einer jeden Wahlperiode zur Verfügung gestellt oder bei einer späteren Annahme eines Mandates anteilmäßig ausgezahlt.

 

2. Ausschussmitgliedern, die am digitalen Ratsdienst teilnehmen, wird für die Anschaffung bzw. Nutzung von privaten Endgeräten ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 125 € zu Beginn einer jeden Wahlperiode zur Verfügung gestellt oder bei einer späteren Annahme eines Mandates anteilmäßig ausgezahlt. Stellvertretende Sachkundige Bürger haben keinen Anspruch auf eine Bezuschussung.

 

Der zweckgebundene Zuschuss deckt alle Kosten für Beschaffung, Reparatur und Ausdrucke ab. Bei einer späteren Rückkehr zu papiergebundenen Sitzungsunterlagen oder Niederlegung des Mandats werden bereits ausgezahlte Beträge für noch nicht genutzte Zeiträume, gerechnet auf Monatsbasis, zurückgefordert.

 

Nach Beschlussfassung soll eine zeitnahe Auszahlung der Zuschüsse erfolgen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja           

 

Finanzielle Auswirkungen

Aufwand für die Anschaffung bzw. Nutzung von privaten Endgeräten mit 250 € (125 €) pro Wahlperiode; Gesamtkosten rd. 11.250 Euro.