Begründung
Ausgangslage:
Die Arbeiten der
Gelsenwasser AG (Erneuerung der Wasserleitung) sowie die Erneuerung von
Hausanschlussleitungen und die Umlegung einer Kanalhaltung durch die Gemeinde
Havixbeck in der Schützenstraße sind bis auf kleinere Restarbeiten
abgeschlossen.
Bereits im Jahr
2018 hat der Kreis Coesfeld die Gemeinde Havixbeck darüber informiert, dass die
Fahrbahn der K 51 (Schützenstraße) in dem Teilabschnitt zwischen der
Münsterstraße und dem Südostring erneuert werden soll und ein entsprechender
Förderantrag bei der Bezirksregierung Münster gestellt werde. Zu diesem
Zeitpunkt sind keine Anträge in Hinblick auf eine möglicherweise erforderliche
bauliche Umgestaltung mit dem Ziel einer Verbesserung des Fuß- und Radverkehr
der K51 (Schützenstraße) bei der Gemeinde Havixbeck eingegangen.
Die nun durch den
Kreis Coesfeld beabsichtigte Grunderneuerung der Fahrbahn der K 51
(Schützenstraße) dient dem nachhaltigen Substanzerhalt der Kreisstraße.
Grundsätzlich ist anzumerken, dass die K 51 (Schützenstraße) auch für die Gewerbe-
und Wohngebiete bereits heute und zukünftig eine überörtliche Verkehrsbedeutung
hat und als Hauptverkehrsstraße zu bezeichnen ist.
Der
Bewilligungsbescheid für die Instandsetzungsmaßnahme liegt der Kreisverwaltung
vor und basiert auf einem geschätzten Bauvolumen in Höhe von rund
950.000 Euro bei einer Förderung von 70 Prozent (rund
660.000 Euro). Der Eigenanteil in Höhe von 30 Prozent (rund
290.000 Euro) wird ausschließlich vom Kreis Coesfeld finanziert. Der
Beginn dieser Bauarbeiten ist für den Sommer 2021 vorgesehen, wobei das
vorgeschaltete Ausschreibungsverfahren im Frühjahr 2021 zum Abschluss gebracht
werden soll.
Zur Sachlage wird
weiterhin auf die Niederschriften der Sitzungen des Gemeinderats vom
08.10.2020, TOP 4.6 und 05.11.2020, TOP 9.3 verwiesen (siehe Anlagen zur
Vorlage, nur online im Ratsinformationssystem).
Aktueller
Sachstand
Nach der
einstimmigen Beschlussfassung des Kreistages am 02.09.2020 zur Umsetzung dieser
Maßnahme haben politische Vertreter*innen des Kreistages, der Allgemeine
Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) Havixbeck und Anlieger*innen diverse Anregungen
gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
gegeben, die über die geplante Instandsetzungsmaßnahme der Kreisstraße hinaus
gehen (siehe Anlage 1 zur Vorlage, nur online im Ratsinformationssystem).
Im Wesentlichen
wurden folgende Anregungen gegeben:
·
Verbesserung des Zustandes zur Gewährleistung des
anzustrebenden flüssigen Rad- und Fußverkehrs auch im Sinne eines nachhaltigen
Verkehrskonzeptes
·
Verbesserung der Radinfrastruktur und Nahmobilität,
beispielsweise durch die Errichtung von Radfahrstreifen oder Schutzstreifen
·
Beseitigung von Schadstellen, beispielsweise durch
Wurzelaufschlag und sonstige Unebenheiten
·
ggfls. Entfernung der Bäume zur Aufrechterhaltung der
Verkehrssicherheit
·
Schaffung von wechselseitig angeordneten Parkbuchten
·
Errichtung eines Park- und Halteverbotes
·
Geschwindigkeitsüberschreitungen, insbesondere in den
Abendstunden durch LKW und landwirtschaftliche Traktorgespanne über
40 Tonnen
·
Zunehmender Fernverkehr mit LKW
·
Lärmbelästigung und Erschütterungen
·
Die Errichtung von Fußgängerüberwegen („Zebrastreifen“)
im Sanierungsbereich und den dazu ggfl. erforderlichen
Geschwindigkeitsreduzierungen beispielweise im Bereich sozialer Einrichtungen
·
und Weitere
Am 23.11.2020 hat
ein Erörterungstermin zur weiteren Klärung der Sach- und Rechtslage zwischen
der Gemeinde Havixbeck und Vertretern des Kreises Coesfeld stattgefunden.
Hierbei wurden 3 mögliche Bauvarianten entwickelt:
Variante A):
Instandsetzung der Fahrbahn im Bestand
Bei der durch den
Kreis Coesfeld beabsichtigten Grunderneuerung der Fahrbahn der K 51
(Schützenstraße) bliebe der Straßenverlauf erhalten, wobei an der Bord- und
Rinnenanlage Regulierungsarbeiten zur geordneten Ableitung des
Oberflächenwasser durchgeführt würden.
Um neben der
Erneuerung der Fahrbahn auch die Verkehrssicherheit für Radfahrer*innen und
Fußgänger*innen weiterhin sicher zu stellen, plant der Kreis Coesfeld
entsprechende Instandsetzungsarbeiten im Bereich der in seiner Baulast
liegenden kombinierten Geh- und Radwege und baulich getrennten Radwege
durchzuführen. Diese Arbeiten sind insbesondere im Bereich des Baumbestandes
erforderlich, hier sollen eventuell auch artgerechte Rückschnittmaßnahmen im
Bereich der 49 Bestandsgehölze durchgeführt werden. Ergänzend soll geprüft
werden, ob in Teilbereichen Gehölze entnommen werden müssen und wie deren
Nachpflanzung erfolgen kann.
Variante B):
Instandsetzung der Fahrbahn im Bestand mit teilweiser Einrichtung eines
Schutzsteifens für Radfahrer*innen
In Ergänzung zur
Variante A soll zwischen dem Beekenkamp und der Herkentruper Straße auf
der ortsauswärts rechten Fahrbahn ein Schutzstreifen für Radfahrer*innen
markiert werden. Der kombinierte Geh- und Radweg würde sodann als Gehweg
ausgewiesen. Die Verkehrssicherungs- und Unterhaltungspflicht für diesen
zukünftigen Gehwegbereich einschließlich des Baumbestandes würde entsprechend
einer mit dem Kreis Coesfeld noch abzuschließenden Vereinbarung grundsätzlich
auf die Gemeinde Havixbeck übergehen.
Der Kreis Coesfeld
würde vor einer Übergabe des kombinierten Geh- und Radwegs an die Gemeinde diesen
verkehrssicher herrichten. Ob und unter welchen Bedingungen ein
Eigentumsübergang erforderlich ist, und welche Kosten dafür anfallen, wird
derzeit geprüft.
Für diese Variante
soll auch die Einrichtung von bis zu 3 Fußgängerüberwegen („Zebrastreifen“)
geprüft werden. Die Kosten hierfür sind von der Gemeinde Havixbeck zu tragen
und nach einer ersten groben Kostenschätzung mit mindestens rund 15.000 Euro
pro Stück zu beziffern.
Variante C):
Neubau mit Querschnittsveränderung
Bei dieser Variante
mit gravierender Querschnittsveränderung können nach grundhafter Erneuerung der
Fahrbahn beidseitig Schutzstreifen in einer Breite von 1,50 m bis
1,85 m für Radfahrer*innen auf der Fahrbahn angelegt werden. Die
kombinierten Geh- und Radwege und die baulich getrennten Geh- und Radwege
werden in Gehwege mit rund 2 m Breite, unter Beibehaltung der Baumbeete,
umgebaut. Stellenweise werden Parkplätze zwischen den Baumbeeten (Bestand) in einer Breite von
rund 2 m angelegt.
Nach einer ersten
vorsichtigen Kostenschätzung durch den Kreis Coesfeld wurden für den Umbau der
Geh- und Radwege Baukosten in Höhe von rund 714.000 Euro ermittelt. Bei
einer Förderung von 70 Prozent läge der Eigenanteil der
Gemeinde Havixbeck bei rund 215.000 Euro. Zusätzlich wären die
Planungskosten von der Gemeinde Havixbeck übernehmen. Unberücksichtigt sind bei
ersten Schätzung der Kosten für Unvorhergesehenes sowie die möglicherweise
erforderliche Ergänzung der Straßenbeleuchtung.
Ob für eine
nachträgliche Umplanung mit Querschnittsveränderung ein Förderzugang im Rahmen
einer Nachbewilligung generell möglich ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht
final geklärt werden. Ferner ist durch die Verwaltung zu prüfen, ob für die
erforderliche grundhafte Erneuerung der Gehwege und Parkflächen Beiträge von
den Anliegern nach dem Kommunalabgabegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
(KAG) zu erheben sind.
Ob aus der neuen
Zuordnung der Verkehrsflächen Änderungen an den Eigentumsverhältnissen
entstehen, und welche Kosten hierbei auf die Gemeinde und Anlieger*innen
zukommen wird zurzeit geprüft.
Weiterhin wird an
dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Unterhaltungs- und
Verkehrssicherungspflicht der Gehwege und Parkplatzflächen einschließlich der
Bestandsgehölze auf die Gemeinde Havixbeck übergeht.
Zeitlicher
Ablauf
Sofern keine
Änderungswünsche (Bauvariante A) an der ursprünglich geplanten
Vorgehensweise zur grundhaften Erneuerung der Fahrbahn und Instandsetzung der
Geh- und Radwege bestehen, kann der Kreis Coesfeld bei einer Entscheidung bis
zum 15.12.2020 das erforderliche Vergabeverfahren im Frühjahr 2021 durchführen
und mit den Bauarbeiten wie im Sommer 2021 beginnen. Das Gleiche gilt für
die Variante B.
Bei einer durch die
Gemeinde Havixbeck gewünschten zukunftsweisenden Umplanung der K 51 Schützenstraße
(Variante C) kann nach Angabe des Kreises Coesfeld kein Baubeginn im
Jahr 2021 erfolgen.
Zu den für eine
qualifizierte Planung einschließlich der Ermittlung der Bau- und Planungskosten
und der umfangreichen öffentliche und politischen Beteiligungen erforderlichen
Zeiträume kann derzeit keine konkrete Aussage gemacht werden. Hier ist zunächst
der Umfang der seitens der Gemeinde Havixbeck, nun gewünschten Änderungen
abzuwarten. Allerdings scheint nach Angabe des Kreises ein Planungszeitraum von
2 Jahren realistisch zu sein. Ein möglicher Baubeginn könnte das Jahr 2023
sein. Zuvor müssten im Rahmen der Haushaltsplanberatungen der Gemeinde
Havixbeck für die Jahre 2021 ff. die erforderlichen Mittel zur Deckung des
gemeindlichen Eigenanteils bereitgestellt werden.
Ebenfalls müssten
noch die erforderlichen Beschlüsse über die Umplanung durch den Kreistag
gefasst werden.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt, den Kreis Coesfeld zu bitten, bei der Grunderneuerung der Fahrbahn
der K 51 (Schützenstraße) zwischen der Münsterstraße und dem Südostring
die Bauvariante C in der Planung zu berücksichtigen und baulich
umzusetzen.
Der Gemeinderat
beschließt, den Kreis Coesfeld zu bitten, im Bereich dieser Grunderneuerung der
Fahrbahn die Errichtung von Fußgängerüberwegen („Zebrastreifen“) zu prüfen.
Finanzielle
Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen richten sich je nach der durch den Gemeinderat beschlossenen Variante, siehe Begründung.