Betreff
Erneuerung und Umgestaltung der K 51 (Schützenstraße) zwischen der Münsterstraße und dem Südostring
Vorlage
VO/113/2020
Aktenzeichen
III/5
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

Ausgangslage:

Die Arbeiten der Gelsenwasser AG (Erneuerung der Wasserleitung) sowie die Erneuerung von Hausanschlussleitungen und die Umlegung einer Kanalhaltung durch die Gemeinde Havixbeck in der Schützenstraße sind bis auf kleinere Restarbeiten abgeschlossen.

 

Bereits im Jahr 2018 hat der Kreis Coesfeld die Gemeinde Havixbeck darüber informiert, dass die Fahrbahn der K 51 (Schützenstraße) in dem Teilabschnitt zwischen der Münsterstraße und dem Südostring erneuert werden soll und ein entsprechender Förderantrag bei der Bezirksregierung Münster gestellt werde. Zu diesem Zeitpunkt sind keine Anträge in Hinblick auf eine möglicherweise erforderliche bauliche Umgestaltung mit dem Ziel einer Verbesserung des Fuß- und Radverkehr der K51 (Schützenstraße) bei der Gemeinde Havixbeck eingegangen.

 

Die nun durch den Kreis Coesfeld beabsichtigte Grunderneuerung der Fahrbahn der K  51 (Schützenstraße) dient dem nachhaltigen Substanzerhalt der Kreisstraße. Grundsätzlich ist anzumerken, dass die K 51 (Schützenstraße) auch für die Gewerbe- und Wohngebiete bereits heute und zukünftig eine überörtliche Verkehrsbedeutung hat und als Hauptverkehrsstraße zu bezeichnen ist. 

 

Der Bewilligungsbescheid für die Instandsetzungsmaßnahme liegt der Kreisverwaltung vor und basiert auf einem geschätzten Bauvolumen in Höhe von rund 950.000 Euro bei einer Förderung von 70 Prozent (rund 660.000 Euro). Der Eigenanteil in Höhe von 30 Prozent (rund 290.000 Euro) wird ausschließlich vom Kreis Coesfeld finanziert. Der Beginn dieser Bauarbeiten ist für den Sommer 2021 vorgesehen, wobei das vorgeschaltete Ausschreibungsverfahren im Frühjahr 2021 zum Abschluss gebracht werden soll.

 

Zur Sachlage wird weiterhin auf die Niederschriften der Sitzungen des Gemeinderats vom 08.10.2020, TOP 4.6 und 05.11.2020, TOP 9.3 verwiesen (siehe Anlagen zur Vorlage, nur online im Ratsinformationssystem).

 

 

Aktueller Sachstand

 

Nach der einstimmigen Beschlussfassung des Kreistages am 02.09.2020 zur Umsetzung dieser Maßnahme haben politische Vertreter*innen des Kreistages, der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) Havixbeck und Anlieger*innen diverse Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gegeben, die über die geplante Instandsetzungsmaßnahme der Kreisstraße hinaus gehen (siehe Anlage 1 zur Vorlage, nur online im Ratsinformationssystem).

 

Im Wesentlichen wurden folgende Anregungen gegeben:

·         Verbesserung des Zustandes zur Gewährleistung des anzustrebenden flüssigen Rad- und Fußverkehrs auch im Sinne eines nachhaltigen Verkehrskonzeptes

·         Verbesserung der Radinfrastruktur und Nahmobilität, beispielsweise durch die Errichtung von Radfahrstreifen oder Schutzstreifen

·         Beseitigung von Schadstellen, beispielsweise durch Wurzelaufschlag und sonstige Unebenheiten

·         ggfls. Entfernung der Bäume zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit

·         Schaffung von wechselseitig angeordneten Parkbuchten

·         Errichtung eines Park- und Halteverbotes

·         Geschwindigkeitsüberschreitungen, insbesondere in den Abendstunden durch LKW und landwirtschaftliche Traktorgespanne über 40 Tonnen

·         Zunehmender Fernverkehr mit LKW

·         Lärmbelästigung und Erschütterungen

·         Die Errichtung von Fußgängerüberwegen („Zebrastreifen“) im Sanierungsbereich und den dazu ggfl. erforderlichen Geschwindigkeitsreduzierungen beispielweise im Bereich sozialer Einrichtungen

·         und Weitere

 

Am 23.11.2020 hat ein Erörterungstermin zur weiteren Klärung der Sach- und Rechtslage zwischen der Gemeinde Havixbeck und Vertretern des Kreises Coesfeld stattgefunden. Hierbei wurden 3 mögliche Bauvarianten entwickelt:

 

 

 

 

 

Variante A): Instandsetzung der Fahrbahn im Bestand

Bei der durch den Kreis Coesfeld beabsichtigten Grunderneuerung der Fahrbahn der K  51 (Schützenstraße) bliebe der Straßenverlauf erhalten, wobei an der Bord- und Rinnenanlage Regulierungsarbeiten zur geordneten Ableitung des Oberflächenwasser durchgeführt würden.

Um neben der Erneuerung der Fahrbahn auch die Verkehrssicherheit für Radfahrer*innen und Fußgänger*innen weiterhin sicher zu stellen, plant der Kreis Coesfeld entsprechende Instandsetzungsarbeiten im Bereich der in seiner Baulast liegenden kombinierten Geh- und Radwege und baulich getrennten Radwege durchzuführen. Diese Arbeiten sind insbesondere im Bereich des Baumbestandes erforderlich, hier sollen eventuell auch artgerechte Rückschnittmaßnahmen im Bereich der 49 Bestandsgehölze durchgeführt werden. Ergänzend soll geprüft werden, ob in Teilbereichen Gehölze entnommen werden müssen und wie deren Nachpflanzung erfolgen kann.

 

 

Variante B): Instandsetzung der Fahrbahn im Bestand mit teilweiser Einrichtung eines Schutzsteifens für Radfahrer*innen

In Ergänzung zur Variante A soll zwischen dem Beekenkamp und der Herkentruper Straße auf der ortsauswärts rechten Fahrbahn ein Schutzstreifen für Radfahrer*innen markiert werden. Der kombinierte Geh- und Radweg würde sodann als Gehweg ausgewiesen. Die Verkehrssicherungs- und Unterhaltungspflicht für diesen zukünftigen Gehwegbereich einschließlich des Baumbestandes würde entsprechend einer mit dem Kreis Coesfeld noch abzuschließenden Vereinbarung grundsätzlich auf die Gemeinde Havixbeck übergehen.

Der Kreis Coesfeld würde vor einer Übergabe des kombinierten Geh- und Radwegs an die Gemeinde diesen verkehrssicher herrichten. Ob und unter welchen Bedingungen ein Eigentumsübergang erforderlich ist, und welche Kosten dafür anfallen, wird derzeit geprüft.

 

Für diese Variante soll auch die Einrichtung von bis zu 3 Fußgängerüberwegen („Zebrastreifen“) geprüft werden. Die Kosten hierfür sind von der Gemeinde Havixbeck zu tragen und nach einer ersten groben Kostenschätzung mit mindestens rund 15.000 Euro pro Stück zu beziffern.

 

 

Variante C): Neubau mit Querschnittsveränderung

Bei dieser Variante mit gravierender Querschnittsveränderung können nach grundhafter Erneuerung der Fahrbahn beidseitig Schutzstreifen in einer Breite von 1,50 m bis 1,85 m für Radfahrer*innen auf der Fahrbahn angelegt werden. Die kombinierten Geh- und Radwege und die baulich getrennten Geh- und Radwege werden in Gehwege mit rund 2 m Breite, unter Beibehaltung der Baumbeete, umgebaut. Stellenweise werden Parkplätze zwischen den  Baumbeeten (Bestand) in einer Breite von rund 2 m angelegt.

Nach einer ersten vorsichtigen Kostenschätzung durch den Kreis Coesfeld wurden für den Umbau der Geh- und Radwege Baukosten in Höhe von rund 714.000 Euro ermittelt. Bei einer Förderung von 70 Prozent läge der Eigenanteil der Gemeinde Havixbeck bei rund 215.000 Euro. Zusätzlich wären die Planungskosten von der Gemeinde Havixbeck übernehmen. Unberücksichtigt sind bei ersten Schätzung der Kosten für Unvorhergesehenes sowie die möglicherweise erforderliche Ergänzung der Straßenbeleuchtung.

Ob für eine nachträgliche Umplanung mit Querschnittsveränderung ein Förderzugang im Rahmen einer Nachbewilligung generell möglich ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht final geklärt werden. Ferner ist durch die Verwaltung zu prüfen, ob für die erforderliche grundhafte Erneuerung der Gehwege und Parkflächen Beiträge von den Anliegern nach dem Kommunalabgabegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) zu erheben sind.

 

Ob aus der neuen Zuordnung der Verkehrsflächen Änderungen an den Eigentumsverhältnissen entstehen, und welche Kosten hierbei auf die Gemeinde und Anlieger*innen zukommen wird zurzeit geprüft. 

Weiterhin wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht der Gehwege und Parkplatzflächen einschließlich der Bestandsgehölze auf die Gemeinde Havixbeck übergeht.

 

 

Zeitlicher Ablauf

Sofern keine Änderungswünsche (Bauvariante A) an der ursprünglich geplanten Vorgehensweise zur grundhaften Erneuerung der Fahrbahn und Instandsetzung der Geh- und Radwege bestehen, kann der Kreis Coesfeld bei einer Entscheidung bis zum 15.12.2020 das erforderliche Vergabeverfahren im Frühjahr 2021 durchführen und mit den Bauarbeiten wie im Sommer 2021 beginnen. Das Gleiche gilt für die Variante B.

 

Bei einer durch die Gemeinde Havixbeck gewünschten zukunftsweisenden Umplanung der K 51 Schützenstraße (Variante C) kann nach Angabe des Kreises Coesfeld kein Baubeginn im Jahr 2021 erfolgen.

Zu den für eine qualifizierte Planung einschließlich der Ermittlung der Bau- und Planungskosten und der umfangreichen öffentliche und politischen Beteiligungen erforderlichen Zeiträume kann derzeit keine konkrete Aussage gemacht werden. Hier ist zunächst der Umfang der seitens der Gemeinde Havixbeck, nun gewünschten Änderungen abzuwarten. Allerdings scheint nach Angabe des Kreises ein Planungszeitraum von 2 Jahren realistisch zu sein. Ein möglicher Baubeginn könnte das Jahr 2023 sein. Zuvor müssten im Rahmen der Haushaltsplanberatungen der Gemeinde Havixbeck für die Jahre 2021 ff. die erforderlichen Mittel zur Deckung des gemeindlichen Eigenanteils bereitgestellt werden. 

Ebenfalls müssten noch die erforderlichen Beschlüsse über die Umplanung durch den Kreistag gefasst werden.

 

 

Beschlussvorschlag 

Der Gemeinderat beschließt, den Kreis Coesfeld zu bitten, bei der Grunderneuerung der Fahrbahn der K 51 (Schützenstraße) zwischen der Münsterstraße und dem Südostring die Bauvariante C in der Planung zu berücksichtigen und baulich umzusetzen.

Der Gemeinderat beschließt, den Kreis Coesfeld zu bitten, im Bereich dieser Grunderneuerung der Fahrbahn die Errichtung von Fußgängerüberwegen („Zebrastreifen“) zu prüfen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

Die finanziellen Auswirkungen richten sich je nach der durch den Gemeinderat beschlossenen Variante, siehe Begründung.