Begründung
Nach § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz NRW soll das voraussichtliche Gebührenaufkommen die veranschlagten Kosten der Abwasserbeseitigung decken. Die Gebühren sind im Haushalt zu veranschlagen. Für den Haushalt 2021 ist eine Gebührenüberprüfung vorzunehmen. Diese liegt in Form einer Gebührenbedarfsberechnung dieser Verwaltungsvorlage bei.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
nimmt Kenntnis von der Gebührenbedarfsberechnung für die Abwasserentsorgung im
Jahr 2021 und beschließt, dass die zurzeit gültigen Gebührensätze für
Schmutzwasser in Höhe von 2,23 € je Kubikmeter Frischwasserverbrauch und 0,47 €
je Quadratmeter bebauter bzw. befestigter Grundstücksfläche weiterhin im Jahr
2021 gültig bleiben. Die kalkulierten Ansätze der Gebührenbedarfsberechnung
sind in den Haushaltsplan des Jahres 2021 zu übernehmen.
Finanzielle
Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen
Die Gebührensätze für Schmutz- und Niederschlagswasser bleiben in 2021 stabil. Im Vergleich mit den kreisangehörigen Städten- und Gemeinden bleiben die Abwassergebühren weiterhin günstig (s. Anlage).