Betreff
Abwassergebühren für das Jahr 2021
Vorlage
VO/108/2020
Aktenzeichen
865-02
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

Nach § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz NRW soll das voraussichtliche Gebührenaufkommen die veranschlagten Kosten der Abwasserbeseitigung decken. Die Gebühren sind im Haushalt zu veranschlagen. Für den Haushalt 2021 ist eine Gebührenüberprüfung vorzunehmen. Diese liegt in Form einer Gebührenbedarfsberechnung dieser Verwaltungsvorlage bei.

 

 

Beschlussvorschlag 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Gebührenbedarfsberechnung für die Abwasserentsorgung im Jahr 2021 und beschließt, dass die zurzeit gültigen Gebührensätze für Schmutzwasser in Höhe von 2,23 € je Kubikmeter Frischwasserverbrauch und 0,47 € je Quadratmeter bebauter bzw. befestigter Grundstücksfläche weiterhin im Jahr 2021 gültig bleiben. Die kalkulierten Ansätze der Gebührenbedarfsberechnung sind in den Haushaltsplan des Jahres 2021 zu übernehmen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                           ja

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

Die Gebührensätze für Schmutz- und Niederschlagswasser bleiben in 2021 stabil. Im Vergleich mit den kreisangehörigen Städten- und Gemeinden bleiben die Abwassergebühren weiterhin günstig (s. Anlage).