Begründung
Gemäß § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz NRW soll das voraussichtliche Gebührenaufkommen die veranschlagten Kosten der Gewässerunterhaltung decken. Für das Veranlagungsjahr 2021 ist eine neue Gebührenkalkulation erforderlich. Näheres ergibt sich aus der als Anlage 1 beigefügten „Ermittlung der Gebührensätze der Gewässerunterhaltungsgebühren für das Veranlagungsjahr 2021“.
Als Gebührenmaßstab ist in der Satzung der Quadratmeter Grundstücksfläche zu Grunde zu legen. Die Veranlagung in den Abgabenbescheiden erfolgt aus technischen Gründen wie bisher nach Grundstücksfläche in Ar (1 Ar = 100 Quadratmeter).
Die Ermittlung der Gebührensätze der Gewässerunterhaltungsgebühren für das Veranlagungsjahr 2021 führt bei der Veranlagung der versiegelten Flächen zu folgenden Ergebnissen:
Unterhaltungsverband Veranlagung je m²
IV Havixbeck-Roxel 2021: 0,016172 € (2020: 0,016057 €),
Münsterische Aa-Oberlauf 2021: 0,029299 € (2020: 0,030193 €),
Obere Stever 2021: 0,038226 € (2020: 0,034310 €),
Steinfurter Aa 2021:
0,022407 € (2020: 0,036741 €).
Die Ermittlung der Gebührensätze der Gewässerunterhaltungsgebühren für das Veranla-gungsjahr 2021 führt bei der Veranlagung der nicht versiegelten Flächen zu folgenden Ergebnissen:
Unterhaltungsverband Veranlagung je
m²
IV Havixbeck-Roxel 2021: 0,000157 € (2020: 0,000166 €),
Münsterische Aa-Oberlauf 2021: 0,000140 € (2020: 0,000166 €),
Obere Stever 2021: 0,000176 € (2020: 0,000156 €),
Steinfurter Aa 2021: 0,000047 € (2020: 0,000076 €).
Die zu beschließende Satzung zur Änderung der Satzung der
Gemeinde Havixbeck zur Umlage der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW ist
als Anlage 2 beigefügt.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung und Kenntnis der als Anlage 1 beigefügten „Ermittlung
der Gebührensätze der Gewässerunterhaltungsgebühren für das Veranlagungsjahr
2021“ vom 04.11.2020 die als Anlage 2 beigefügte Satzung.
Finanzielle Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen
Der insgesamt umzulegende kalkulatorische Aufwand verringert sich gegenüber dem Vorjahr um etwa 9,12 %.
Im Einzelnen ergeben sich folgende Gebührenveränderungen (Erhöhung bzw. Senkung):
Unterhaltungsverband versiegelte
Flächen nicht
versiegelte Flächen
IV Havixbeck-Roxel + 0,72 % - 5,42 %,
Münsterische Aa-Oberlauf - 2,96 % - 15,66 %,
Obere Stever + 11,41 % + 12,82 %,
Steinfurter Aa - 39,01 % - 38,16 %.