Begründung
Gem. § 52 Abs. 1 GO
NRW ist über die im Rat gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen.
Diese wird vom Bürgermeister und einer/m vom Rat zu bestellenden
Schriftführer/in unterzeichnet.
In § 24 der
Hauptsatzung der Gemeinde Havixbeck sind konkretisierende Regelungen zum
Mindestinhalt, zur Vorlage der Niederschriften an die Rats- und
Ausschussmitglieder sowie zum Umgang mit etwaigen Einwendungen geregelt.
Ich schlage Ihnen
vor, die im Beschlussvorschlag aufgeführten Personen zu Schriftführerinnen für
den Gemeinderat zu bestellen.
Finanzielle Auswirkungen
Für die Erstellung
der Niederschriften fallen Personal- und Sachaufwendungen an.
i.V.
Böse
Beschlussvorschlag
Frau Iris Schmidt
und Frau Gabriele Jüttner (1. Stellvertreterin) werden zu Schriftführerinnen
für den Gemeinderat bestellt.
Finanzielle Auswirkungen: ja