Betreff
Benennung von Schriftführer/innen für die Sitzungen des Rates
Vorlage
VO/095/2020
Aktenzeichen
FB I
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

Gem. § 52 Abs. 1 GO NRW ist über die im Rat gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese wird vom Bürgermeister und einer/m vom Rat zu bestellenden Schriftführer/in unterzeichnet.

 

In § 24 der Hauptsatzung der Gemeinde Havixbeck sind konkretisierende Regelungen zum Mindestinhalt, zur Vorlage der Niederschriften an die Rats- und Ausschussmitglieder sowie zum Umgang mit etwaigen Einwendungen geregelt.

 

Ich schlage Ihnen vor, die im Beschlussvorschlag aufgeführten Personen zu Schriftführerinnen für den Gemeinderat zu bestellen.

 

Finanzielle Auswirkungen 

Für die Erstellung der Niederschriften fallen Personal- und Sachaufwendungen an.

 

 

 

i.V.

Böse

 

 

Beschlussvorschlag 

Frau Iris Schmidt und Frau Gabriele Jüttner (1. Stellvertreterin) werden zu Schriftführerinnen für den Gemeinderat bestellt.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja