Begründung
In der Gemeinde Havixbeck wurden in der Vergangenheit alle bodenordnende Maßnahmen
durch Umlegung geregelt.
Ein Teilverfahren (Hohenholte, Teil VI) aus den achtziger
Jahren (der Ortskern von Hohenholte wurde seinerzeit in 8 Teilumlegungsgebiete
unterteilt) wurde noch nicht zum Abschluss gebracht. Da dieses nunmehr im
kommenden Jahr seinen Abschluss finden sollte, schlage ich vor, wieder einen
Umlegungsausschuss zu bilden.
Alle übrigen Verfahren sind abgeschlossen.
Der Umlegungsausschuss hat die Aufgabe, zur Erschließung oder Neugestaltung bestimmter Gebiete bebaute und unbebaute Grundstücke durch Umlegung in der Weise neu zu ordnen, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.
Der Umlegungsausschuss entscheidet nach BauGB eigenständig über die Durchführung des Verfahrens.
Gemäß der Durchführungsverordnung zum Baugesetzbuch sind folgende Mitglieder des Umlegungsausschusses zu wählen:
1.
der Vorsitzende, dieser muss die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst besitzen,
2.
ein Mitglied, das die Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst besitzen muss,
3.
ein Mitglied, als Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten.
Zusätzlich zu den v.g. Mitgliedern des Umlegungsausschusses müssen zwei Mitglieder dem Rat der Gemeinde angehören.
Vom 10.12.2015 bis zum Ende der Legislaturperiode waren die folgenden Mitglieder im Umlegungsausschuss der Gemeinde:
- Hermann Josef Israel aus Coesfeld, Vorsitzender
- Kreisobervermessungsrat Stefan Bösken von der Kreisverwaltung in Coesfeld und
- Herrn Dipl.-Ing. Guido Roters vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte bei
der Stadt Münster
Diese Herren erfüllen die v.g. Voraussetzungen.
Ich schlage die Wiederwahl der vorgenannten Personen vor.
Ratsmitglieder im Umlegungsausschuss waren zuletzt Herr Fred Eilers und Herr Hubertus Spüntrup.
Finanzielle
Auswirkungen
Keine
Jörn Möltgen
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die Wiederwahl der nachfolgend genannten Personen als Mitglieder des Umlegungsausschusses:
- Hermann Josef Israel, Vorsitzender
- Kreisobervermessungsrat
Stefan Bösken
- Dipl.-Ing. Guido
Roters
Der Rat bestellt weiterhin aus seiner Mitte zu Mitgliedern des
Umlegungsausschusses
1.
2.
Die Mitglieder werden bis Ende der laufenden Wahlperiode gewählt.
Finanzielle
Auswirkungen: nein