Begründung
Der Rat der
Gemeinde hat in seiner Sitzung am 25.06.2020 die Aufstellung eines Planes zur
2. Änderung des Bebauungsplanes „Sentrupskamp“ im Verfahren gem. § 13 BauGB
beschlossen. Ziel der Planung ist eine neue Bebauung eines Grundstücks, die der
Umgebung angepasst und intensiver ist und dessen Maß der baulichen Nutzung den
heutigen Verhältnissen entspricht. Die Änderung des Bebauungsplanes ist daher
notwendig, da die Zahl der Vollgeschosse von I auf II erhöht werden muss.
Weiterhin hat der
Rat in gleicher Sitzung beschlossen, den Änderungsplan mit der dazugehörigen
Begründung für die Dauer mindestens eines Monats öffentlich auszulegen. Die Auslegung
hat in der Zeit vom 20.07.2020 bis einschließlich 28.08.2020 stattgefunden.
Während der
Auslegungsphase sind von den Trägern öffentlicher Belange und der betroffenen
Öffentlichkeit weder Anregungen noch Bedenken vorgebracht worden. Die
Nachbargemeinden sind von der Planung nicht berührt.
Zu Ihrer
Information ist der VO/061/2020 nochmals eine Ablichtung des Plangebietes als
Anlage beigefügt.
Ich empfehle Ihnen,
die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Sentrupskamp“ mit Begründung als Satzung
zu beschließen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung den Plan zur 2. Änderung des Bebauungsplanes
„Sentrupskamp“ mit dazugehörender Begründung als Satzung.
Finanzielle
Auswirkungen: ja x
nein
Finanzielle Auswirkungen
Keine.
i.V. Monika Böse