Betreff
Aufhebung des Sperrvermerks für die Umrüstung der Flutlichtanlage
Vorlage
VO/057/2020
Aktenzeichen
III/9
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

s. bereits vorliegende VO/025/2020 mit Anlage und Protokoll über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.03.2020 und die vorliegende VO/043/2020 mit Anlage und Protokoll über die Sitzung des Gemeinderates vom 25.06.2020.

Der seitens der Verwaltung gestellte Förderantrag wurde bewilligt und als Projektförderung eine Zuwendung über 23.000 € brutto genehmigt. Der Zuwendungsbescheid liegt vor. Der Bewilligungszeitraum gilt vom 01.08.2020 bis zum 31.07.2021. Die Zuwendung soll kassenmäßig im Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung gestellt werden. Die Auszahlung durch den Fördergeber erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises.

Die Beschlussvorlage über die Vergabe der Umsetzung ist für den Gemeinderat am 10.12.2020 geplant. Die Ausführung der Maßnahme soll im 1. Quartal 2021 erfolgen.

 

Beschlussvorschlag 

Der Gemeinderat beschließt, den Sperrvermerk unter dem Produkt 0802 Sportstätten der Investitionsnummer SPO-008 in Höhe von 92.000 € für die Umrüstung der Flutlichtanlage aufzuheben.

Der Zuwendungsbescheid über 23.000 € brutto Fördermittel liegt vor.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja           

 

Finanzielle Auswirkungen 

s. VO/025/2020