Betreff
Prüfung und Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Kommunalwahl am 13.09.2020
Vorlage
VO/055/2020
Aktenzeichen
FB II/2
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

1.       Nach § 15 des Kommunalwahlgesetzes, geändert durch Gesetz zur Durchführung der Kommunalwahlen 2020 vom 29.05.2020, konnten bis zum 48. Tag vor der Wahl (27.07.2020, 18.00 Uhr) Wahlvorschläge für die Wahl eingereicht werden.

2.       Mit Bekanntmachung vom 06.04.2020 und aufgrund der Änderungen durch das Gesetz erneut am 17.06.2020 habe ich zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin und der Vertretung der Gemeinde Havixbeck aufgerufen. Diese Aufforderung wurde in den Bekanntmachungskästen der Gemeinde Havixbeck ausgehängt sowie auf der Homepage veröffentlicht.

3.       Dem Wahlausschuss obliegt – nach Vorprüfung durch den Wahlleiter – die Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge nach § 18 des Kommunalwahlgesetzes.

4.       Bis zum Ende der Einreichungsfrist wurden folgende Wahlvorschläge eingereicht:

4.1 Wahl des Bürgermeisters:

 

·         Webering, Thorsten              CDU

·         Messing, Ludger                     SPD

·         Möltgen, Jörn                          GRÜNE

Die genauen Bewerberdaten siehe Anlage 1 zu VO/055/2020

 

4.2 Wahl des Gemeinderates:

Für die Wahl zur Vertretung der Gemeinde Havixbeck haben CDU, SPD, GRÜNE und die FDP Wahlvorschläge für die Wahl in den Wahlbezirken und für die Wahl aus den Reservelisten eingereicht.

Die Listen der eingereichten Wahlvorschläge sind dieser Sitzungsvorlage als Anlage 2 zu VO/055/2020 (Wahlbezirksbewerber) und als Anlage 3 zu VO 055/2020 (Reserveliste) beigefügt.

Weitere Wahlvorschläge, etwa von Einzelbewerbern bzw. von Parteien bzw. Wählergruppen, die bisher nicht im Gemeinderat vertreten sind, wurden nicht eingereicht.

 

Sowohl die Wahlvorschläge für das Amt des Bürgermeisters wie auch die Vorschläge zur Wahl des Gemeinderates sind von mir auf die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) sowie der Kommunalwahlordnung (KWahlO) geprüft worden.

Im Einzelnen:

ü  Nachweis, dass die Bewerber ordnungsgemäß aufgestellt wurden durch Vorlage einer Ausfertigung der Niederschrift der Mitgliederversammlung (nach Anlage 9 a KWahlO) mit Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über die Einhaltung der Wahlvorschriften

ü  Unterzeichnung des jeweiligen Wahlvorschlages durch die für das Wahlgebiet zustände Leistung der Partei oder Wählergruppe

ü  Zustimmungserklärung der Bewerber Bescheinigung über die Wählbarkeit der Bewerber

Die Vorprüfung ergab, dass alle Wahlvorschläge, d.h. sowohl für die Wahl des Hauptverwaltungsbeamten wie auch für die Wahl des Gemeinderates (Wahlbezirke und Reserveliste) inhaltlich und formal die hierzu geltenden Bestimmungen erfüllen.

Ich schlage daher vor, die vorgeprüften Wahlvorschläge zur Wahl des Bürgermeisters, für die Wahl in den Wahlbezirken sowie für die Reserveliste entsprechend der Anlagen 1 – 3 zu VO/055/2020 zuzulassen.

 

5.       Reihenfolge und Nummerierung auf den Stimmzetteln

Die Reihenfolge auf dem Stimmzettel für die Wahl des Gemeinderates ist gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 KWahlG i.V.m. § 32 Abs. 2 KWahlO vom Wahlleiter festzusetzen und richtet sich nach der Stimmenzahl, die die Parteien bei der letzten Wahl des Rates erreicht haben.

Insofern ergibt sich auf den Stimmzetteln für die Wahl des Rates folgende Reihenfolge:

  1. CDU
  2. SPD
  3. GRÜNE
  4. FDP

 

Bei der Bürgermeisterwahl richtet sich die Reihenfolge auf dem Stimmzettel ebenfalls nach der höchsten bei der letzten Wahl zur Vertretung des Wahlgebiets erreichten Stimmenzahl der Partei, die den Wahlvorschlag unterbreitet hat.

 

In Anwendung dieser Vorschriften ergibt sich auf dem Stimmzettel für die Bürgermeisterwahl folgende Reihenfolge:

  1. Webering, Thorsten
  2. Messing, Ludger
  3. Möltgen, Jörn

 

6.Vornamen auf den Stimmzetteln

Die KWahlO sieht vor, dass alle Vornamen von Wahlbewerbern bei der Einreichung der Wahlvorschläge anzugeben sind. Ob und inwiefern der Vorname / die Vornahmen im Stimmzettel von dem Vornamen / den Vornamen im Wahlvorschlag abweichen sollen, obliegt der Entscheidung des jeweiligen Wahlausschusses vor Ort im Rahmen der ihm zustehenden Entscheidungskompetenz. Zu orientieren hat sich der Wahlausschuss daran, dass nach Sinn und Zweck der Angaben auf dem Stimmzettel eine eindeutige Identifizierung des Wahlbewerbers gegeben sein muss. Zugleich soll/kann auch das Selbstverständnis des / der jeweiligen Wahlbewerbers / Wahlbewerberin berücksichtigt werden. Unter der Voraussetzung, dass die eindeutige Identifizierung gegeben ist, kann auf Antrag seitens des Wahlausschusses zugelassen werden, dass nur einer seiner Vornamen oder ein „abgekürzter“ Vorname auf dem Stimmzettel verwandt wird.

Mehrere Wahlbewerber / Wahlbewerberinnen haben entsprechende Erklärungen abgegeben. Die entsprechenden Anträge sind in der Aufstellungen der Anlage 1 – 3 VO/055/2020 vermerkt. Eine Abstimmung mit dem jeweiligen Wahlvorschlagsträgers ist entweder durch Unterschrift bzw. per Mail oder Telefon erfolgt.

Da bei den abgegebenen Erklärungen eine eindeutige Identifizierung der Bewerber / der Bewerberinnen vorliegt, schlage ich vor, den Bitten zu entsprechen.

 

Bei den Bewerbern / Bewerberinnen, die keine Erklärung abgegeben haben, werden sowohl auf den Stimmzetteln wie auch bei der Veröffentlichung im Bekanntmachungsblatt sämtliche Vornamen angegeben.

 

Abschließend noch der Hinweis, dass gegenüber den vorangegangenen Wahlen nicht mehr die genaue Anschrift der Bewerber / der Bewerberinnen veröffentlicht wird. Es erfolgt lediglich die Angabe der Mail-Adresse und auf den Stimmzetteln lediglich der Wohnort und nicht mehr die genaue Anschrift.

Auf den Stimmzetteln, die nach Muster der Anlage 17 a zu § 32 KWahlO (Wahl der Vertretung der Gemeinde) bzw. Anlage 17 c zu § 75 c zu fertigen sind, wird auch nicht mehr das Geburtsdatum / Geburtsjahr angegeben.

 

Zur Sitzung des Wahlausschusses werden auch die Vertrauenspersonen aller eingereichter Wahlvorschläge eingeladen.

 

 

Beschlussvorschlag

Der Wahlausschuss der Gemeinde Havixbeck beschließt, folgende Wahlvorschläge für die Kommunalwahl am 13.09.2020 zuzulassen:

 

1.       Wahlvorschläge für das Amt des Bürgermeisters – siehe Anlage 1 VO/055/2020

2.       Wahlvorschläge für die Wahl in den Wahlbezirken – siehe Anlage 2 VO/055/2020

3.       Wahlvorschläge für die Wahl aus den Reservelisten – siehe Anlage 3 VO/055/2020

 

Der Wahlausschuss beschließt ferner, sowohl bei der Veröffentlichung der Namen der Bewerber / Bewerberinnen (für Wahlbezirke und Reserveliste) als auch auf den Stimmzetteln, die Vornamensnennung entsprechend der jeweils abgegebenen Erklärung vorzunehmen.

Bei denjenigen, die keine besondere Erklärung abgegeben haben, werden alle Vornamen veröffentlicht sowie auf den Stimmzetteln aufgedruckt.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        ja

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Die durch die Kommunalwahl verursachten Kosten werden beim Produkt 0206 verbucht.

 

 

Der Bürgermeister

 

 

 

Klaus Gromöller