Betreff
Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 mit ihren Anlagen
Vorlage
083/2011
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Die bisherigen Beratungen in den Fachausschüssen sowie in der Sitzung des Hauptausschusses am 06.07.2011 brachten die in der beigefügten Änderungsliste 02/2011 (Anlage) dargestellten Veränderungen im Ergebnis- und Finanzplan.

 

Infolge der Veränderung des Haushaltsvolumens ergeben sich folgende Beträge in der Haushaltssatzung 2011:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde Havixbeck voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

im Ergebnisplan mit

 

Gesamtbetrag der Erträge auf                                                                        18.508.742 €

 

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                                            20.373.801 €

 

im Finanzplan mit

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf                                                                                  16.718.330 €

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf                                                                                  18.835.142 €

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit
und der Finanzierungstätigkeit auf                                                                    2.305.605 €

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit
und der Finanzierungstätigkeit auf                                                                    3.010.455 €

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf

 

460.000 €

 

festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf

 

660.000 €

 

festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf

 

1.865.059 €

 

festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

 

2.900.000 €

 

festgesetzt.

 

§ 6

 

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2011 wie folgt festgesetzt:

 

  1. Grundsteuer
    1. Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A) auf                                                    209 v.H.

    1. Für die Grundstücke

(Grundsteuer B) auf                                                    413 v.H.

 

  1. Gewerbesteuer auf                                                              420 v.H..

 

 

§ 7

 

Sofern Stellen im Stellenplan mit einem „kw“-Vermerk versehenen sind, dürften diese Stellen bei einem Ausscheiden des Stelleninhabers nicht oder nur zu dem ausgewiesenen Anteil wieder besetzt werden.

 

Sofern Stellen im Stellenplan mit einem „ku“-Vermerk versehen sind, so sind die Stellen nach dem Freiwerden in eine niedrigere Entgeltgruppe umzuwandeln.

 

 

§ 8

 

Die festgesetzten Budgetierungsregelungen (Seite 5 ff. aus dem Entwurf der Haushaltssatzung) sind mit ihren haushaltsrechtlichen Auswirkungen Bestandteil dieser Haushaltssatzung.

 

 

1. Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Haushaltssatzung für das Jahr 2011 wird beschlossen.

 

Grundlage der Beschlussfassung ist der in der Ratssitzung am 17.02.2011 vorgelegte Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 unter Berücksichtigung der Änderungen lt. Änderungsliste 02/2011.

 

  1. Dem in der Ratssitzung am 17.02.2011 eingebrachten Stellenplan wird zugestimmt. Der Stellenplan ist dem Haushaltsplan 2011 als Anlage beizufügen.

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Vgl. Ausführung des Haushalts.