2. Begründung
Sachverhalt
und Stellungnahme
Die bisherigen Beratungen in den Fachausschüssen sowie in der Sitzung
des Hauptausschusses am 06.07.2011 brachten die in der beigefügten Änderungsliste
02/2011 (Anlage) dargestellten Veränderungen im Ergebnis- und Finanzplan.
Infolge der Veränderung des Haushaltsvolumens ergeben sich folgende Beträge
in der Haushaltssatzung 2011:
§ 1
Der Haushaltsp
im Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag der Erträge auf 18.508.742
€
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 20.373.801
€
im Finanzplan mit
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 16.718.330
€
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 18.835.142
€
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit
und der Finanzierungstätigkeit auf 2.305.605
€
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit
und der Finanzierungstätigkeit auf 3.010.455
€
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite,
deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf
460.000 €
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen wird auf
660.000 €
festgesetzt.
§ 4
Die Verringerung der allgemeinen
Rück
1.865.059 €
festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
2.900.000 €
festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2011 wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
- Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 209 v.H.
- Für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 413 v.H.
- Gewerbesteuer auf 420 v.H..
§ 7
Sofern Stellen im Stellenplan mit einem „kw“-Vermerk versehenen sind, dürften diese Stellen bei einem Ausscheiden des Stelleninhabers nicht oder nur zu dem ausgewiesenen Anteil wieder besetzt werden.
Sofern Stellen im Stellenplan mit einem „ku“-Vermerk versehen sind, so sind die Stellen nach dem Freiwerden in eine niedrigere Entgeltgruppe umzuwandeln.
§ 8
Die festgesetzten Budgetierungsregelungen (Seite 5 ff. aus dem Entwurf der Haushaltssatzung) sind mit ihren haushaltsrechtlichen Auswirkungen Bestandteil dieser Haushaltssatzung.
1. Beschlussvorschlag:
- Die Haushaltssatzung für das Jahr 2011
wird beschlossen.
Grundlage der Beschlussfassung ist der in der Ratssitzung am 17.02.2011 vorgelegte
Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 unter Berücksichtigung
der Änderungen lt. Änderungsliste 02/2011.
- Dem in der Ratssitzung am 17.02.2011
eingebrachten Stellenplan wird zugestimmt. Der Stellenplan ist dem
Haushaltsplan 2011 als Anlage beizufügen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Vgl. Ausführung des Haushalts.