Betreff
Beratung über die 18. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Am Schlautbach"
Vorlage
010/2010
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Die Kaufinteressenten für das Grundstück, Gemarkung Havixbeck, Flur 13, Flurstück 1916 (Am Stopfer 35 / 37 ) beabsichtigen die Bebauung dieses Grundstückes mit 2 freistehenden Einfamilienhäusern.

 

Die derzeitige Baugrenze lässt die Realisierung dieses Bauvorhabens nicht zu. Daraufhin haben die Interessierten beantragt, die Baugrenzen entsprechend zu erweitern.

 

Der in der Anlage beigefügte Planentwurf des Büros Wolters Partner berücksichtigt die beantragte Änderung und schließt gleichzeitig das nördlich gelegene Flurstück 915 in die Überarbeitung mit ein, da der Bereich dieser beiden Grundstücke städtebaulich gesehen, eine Einheit bildet.

 

Die beiden genannten Grundstücke sind, verglichen mit den umgebenden Bereichen, überproportinal groß. So ist allein das Grundstück 915 806 m² und das Flurstück 916 1093 m² groß.

 

Das durch den Bebauungsplan bereitgestellte Baufeld dagegen ist verhältnismäßig klein und zentriert in der Mitte des Grundstückes angeordnet, so dass eine Bebauung nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist.

 

Ein bei städtebaulichen Planungen zu berücksichtigendes Ziel ist der schonende Umgang mit Recourcen und insbesondere der schonende Umgang mit Bauland. Insofern erscheint mir eine maßvolle Nachverdichtung im Bereich der beiden genannten Grundstücke durchaus wünschenswert und vertretbar.

 

Eine Beeinträchtigung der umgebenden Bebauung vermag ich aufgrund der bestehenden Abstände nicht zu erkennen, so dass ich Ihnen empfehle, einen Beschluss zur Aufstellung zur vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Am Schlautbach“ in der beantragten Form zu fassen.

 

Da nicht auszuschließen ist, dass Eigentümer benachbarter Grundstücke Bedenken gegen die vorgelegte Planung erheben werden, sollte die Öffentlichkeit durch Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses auf die Planungsabsicht hingewiesen werden mit dem Zusatz, dass Anregungen und Bedenken innerhalb einer Monatsfrist vorgebracht werden können.

 

Die Berührung Träger öffentlicher Belange bzw. von Nachbargemeinden ist nicht zu erkennen.

 

1.           Beschlussvorschlag:

 

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 18. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Am Schlautbach“ entsprechend dem der Verwaltungsvorlage 10/2010 beigefügten Änderungsplan.

 

Durch öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses ist der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Ziff. 2 Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats zu geben.

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein            Verwaltungs-         Vermögens-

                                                                                                         haushalt                    haushalt

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Keine, da die Kosten der notwendigen Planungsleistungen durch die Antragsteller abgedeckt werden.

 

 

 

 

Klaus Gromöller