Betreff
Beratung über die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Gemeinde Havixbeck.
Vorlage
076/2011
Aktenzeichen
II.1
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Nach § 22 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistungen (FSHG) haben die Gemeinden als Träger des Brandschutzes unter Beteiligung der kommunalen Feuerwehr einen Brandschutzbedarfsplan aufzustellen und fortzuschreiben.

 

Erstmals im Jahr 2003 ist ein Brandschutzbedarfsplan für die Gemeinde Havixbeck unter Beteiligung der Feuerwehr erstellt und vom Gemeinderat beschlossen worden. Nunmehr steht die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes an.

 

Im Auftrag der Gemeinde Havixbeck hat die RINKE Sicherheitsberatung einen Entwurf zur Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Gemeinde Havixbeck erstellt. Hierbei ist die Wehrführung beteiligt worden.

 

Nach den gesetzlichen Vorschriften haben Brandschutzbedarfspläne eine Beschreibung von allgemeinen und besonderen Gefahren und Risiken im jeweiligen Zuständigkeitsbereich (Risikoanalyse), eine Festlegung der gewünschten Qualität der von der Feuerwehr zu erbringenden Leistungen (Schutzziel) und eine Ermittlung des zur Erfüllung dieser Qualität erforderlichen Personals und der Mittel (Ressourcen), zu enthalten.

 

Der vorgelegte Entwurf der Fortschreibung des Brandschutzbedarfplanes berücksichtigt inhaltlich die genannten Vorgaben.

 

Herr Siepe von der RINKE Sicherheitsberatung wird anlässlich der Sitzung des Umweltausschusses am 29.06.2011 die wesentlichen Inhalte der Fortschreibung vortragen und erläutern.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Brandschutz im Gebiet der Gemeinde Havixbeck durch die Freiwillige Feuerwehr mit den beiden Standorten in Havixbeck und Hohenholte sowohl hinsichtlich der personellen Kapazitäten, als auch der sächlichen Ausstattung sichergestellt werden kann.

 

Die weiterhin aufgezeigten Schwächen bei der Personalverfügbarkeit am Tage sowie die räumlichen Einschränkungen im Feuerwehrgerätehaus Hohenholte, sollten bei zukünftigen Entscheidungen der Gemeinde Havixbeck nach Möglichkeit berücksichtigt und entsprechend dem Vorschlag im Brandschutzbedarfsplan aufgegriffen werden.

 

Wegen des Umfangs des Planes wird in ausgedruckter Form für jede Fraktion dieser Verwaltungsvorlage ein Exemplar beigefügt. Im Übrigen verweise ich auf das Ratsinformationssystem.

 

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, die Fortschreibung 2011 des Brandschutzbedarfsplanes der Gemeinde Havixbeck, und zwar in der Fassung vom 10.06.2011. Die weiteren Entwicklungen auf dem Gebiete des Brandschutzes sind sorgfältig zu beobachten. Die nächste Fortschreibung ist nach 5 Jahren vorzusehen.

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

 

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Da die empfohlenen Maßnahmen hinsichtlich des Feuerwehrgerätehauses Hohenholte sowie der Fahrzeuge bereits im Brandschutzbedarfsplan 2003 enthalten waren, sind im Entwurf des Haushaltes 2011 beim Produkt 0207 ( Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz) bereits Ansätze für die Planung bzw. die Ersatzbeschaffung des ELW vorgesehen. Die Ersatzbeschaffung des TLF ist für 2012 geplant.