Begründung
Der Förderverein zum Erhalt der Alten Schule und
des Schulhofs in Havixbeck-Hohenholte e.V. hat im Jahr 2018 eine Umfrage zur
Nutzung der Alten Schule durchgeführt und aus den Ergebnissen dieser Umfrage
einen Antrag zur Nutzung und Renovierung der Alten Schule gestellt (Anlage 1).
Folgende Beschlussfassungen werden beantragt:
a) Die Alte
Schule und der Schulhof sollen von den Vereinen als Ort der Begegnung, für
Integration, für Vereinsangebote, für Kurse und Veranstaltungen genutzt werden
können.
b) Die KiTa-Gruppe
des Sportvereins GSH „Kleine Steppkes“ kann wieder in die Alte Schule
zurückkehren
c) Zur
Renovierung der Alten Schule sollen Mittel aus dem Programm
„Dorferneuerung 2019“ beantragt werden.
Zu a) -
Erhalt der Alten Schule Hohenholte
Die durch den Förderverein durchgeführte Umfrage
hat gezeigt, dass die Hohenholter Bürgerinnen und Bürger ein hohes Interesse am
Erhalt der Alten Schule als Ort der Begegnung haben. Die Alte Schule mit ihrem
Schulhof befindet sich im Zentrum des Ortsteils und wird seit Jahrzehnten für
verschiedene Angebote für alle Altersstufen genutzt.
Bislang wurde kein politisches Signal in Richtung
einer Aufgabe dieses Gebäudes zugunsten z.B. einer Wohnbebauung gegeben. Ich
gehe davon aus, dass es Konsens ist, dieses Gebäude auch weiterhin für
verschiedene Zwecke zu nutzen und schlage Ihnen daher vor, dem Förderverein –
und damit der Bevölkerung in Hohenholte – ein
Zeichen zum Erhalt des Gebäudes zu geben.
Zu b) – Rückkehr der KiTa-Gruppe „Kleine Steppkes“
Während die Wohnungen in dem Gebäude bereits seit
vielen Jahren zur Unterbringung geflüchteter Menschen genutzt werden, war es im
Jahr 2015 erforderlich, auch die ehemaligen Klassenräume zu Wohnraum umzubauen.
Bis dahin wurden diese als Raum für die „Kleinen
Steppkes“ (Träger Sportverein Gelb-Schwarz-Hohenholte) und für die Jugendarbeit
(Träger Kirchengemeinde) genutzt.
Ein Umbau des Gymnastikraumes zu Wohnraum konnte
vermieden werden, so dass dieser durchgehend für Tanz- und Sportangebote zur
Verfügung stand.
Derzeit sind in den Wohnungen eine vier- und eine
sechsköpfige Familie untergebracht. In den ehemaligen Klassenräumen je 3 bzw. 2
Männer.
Seitens der Bürgerinnen und Bürger in Hohenholte
besteht ein großes und nachvollziehbares Interesse daran, dass ein ehemaliger
Klassenraum im Erdgeschoss wieder für die „Kleinen Steppkes“ zur Verfügung
steht und die Kindergruppe damit wieder im Zentrum des Ortes untergebracht ist.
Um diesem Wunsch zu entsprechen, müssten die
Männer, die derzeit dort wohnen, anderweitig untergebracht werden und die
Wohnnutzung aufgegeben werden.
Folgendes ist in diesem Zusammenhang zu
bedenken:
Es wäre derzeit theoretisch denkbar, die Männer,
die in dem einen ehemaligen Klassenraum
wohnen, in anderen Räumen unterzubringen. Jedoch erfordert es die aktuelle
politische Lage, freie Kapazitäten für die Unterbringung von geflüchteten
Menschen vorzuhalten. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass erneut Wohnraum
benötigt wird, und es besteht die Verpflichtung der Gemeinde Havixbeck, Wohnraum
kurzfristig zur Verfügung zu stellen, wenn Zuweisungen erfolgen. Die aktuelle
Aufnahmestatistik zeigt ein Aufnahmesoll von 7 Personen auf. Wann und in
welchen Familienkonstellationen mit den Zuweisungen zu rechnen ist, ist nicht
bekannt. Die Flüchtlingssituation in Nahost und Nordafrika ist nach wie vor
akut; neue Fluchtbewegungen sind zu erwarten.
Auch Veränderungen in Lebenssituationen der in den
Wohnungen lebenden Menschen oder auch Familiennachzüge machen mitunter Umzüge
erforderlich, so dass auch aus diesem Grund geringe Kapazitäten vorgehalten
werden müssen.
In einem Klassenraum können – wenn dieses
erforderlich werden sollte – bis zu 6 Personen wohnen. Wenn die Nutzung als
Wohnraum aufgegeben wird, würden diese 6 Plätze entfallen und müssten gegebenenfalls
an anderer Stelle neu geschaffen werden.
Die Wohnraumsituation wird vor diesen Hintergründen
stetig überprüft und sobald möglich optimiert. Es konnten bereits viele
angemieteten Häuser und Wohnungen aufgegeben werden, so dass die Unterbringung
überwiegend in eigenen Räumen erfolgt. Einige Mietverträge bestehen jedoch
noch. Es ist ein Gesamtobjekt (aktuell wohnen dort 20 Personen) angemietet und
zwei Wohnungen für eine 3- und eine 4-köpfige Familie. Bei einem möglichen Abbau von freien Kapazitäten
kommt zunächst die Kündigung von Mietverträgen in Betracht.
Mit Blick auf diese derzeit nicht eindeutig
abzuschätzende Situation schlage ich Ihnen vor, die Verwaltung zu beauftragen,
auch weiterhin die Wohnraumsituation regelmäßig zu überprüfen und – nur dann,
wenn erkennbar ist, dass auf einen der Räume dauerhaft verzichtet werden kann –
diesen Raum dem Sportverein GSH für die Kindergruppe „Kleine Steppkes“ zur
Verfügung zu stellen.
Gegebenenfalls wäre zu prüfen, ob und in welcher
Höhe sich die Gemeinde Havixbeck an den Umbaukosten beteiligen kann und ob eine
Förderung mit Mitteln aus dem Programm „Dorferneuerung“ erfolgen kann.
Zu c) – Renovierung der Alten Schule
Es werden verschiedene Renovierungsmaßnahmen
beantragt. Dazu sollen auch Fördermittel aus dem Programm „Dorferneuerung“
beantragt werden.
So wird beantragt, den hinteren Zugang
beizubehalten und eine nach Geschlechtern getrennte Toilette zu installieren.
Hier ist zu prüfen, ob und wie eine entsprechende Umsetzung erfolgen kann.
Mittel dafür wären in den Haushalt 2021 einzustellen.
Ferner wird eine erforderliche Dachreparatur
angesprochen. Es sind bereits Arbeiten an den Gauben durchgeführt worden und
Undichtigkeiten werden selbstverständlich jeweils umgehend beseitigt. Der
Austausch der Fenster wird mit Mitteln aus dem
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz durchgeführt. Ein Teil der Fenster
wurde bereits ausgetauscht; weitere Anlagen folgen.
Der Fußbodenbelag und die Beleuchtung im
Gymnastikraum werden einer Überprüfung unterzogen. Sollte diese zeigen, dass
eine Renovierung erforderlich ist, wären die Mittel dafür ebenfalls in den
Haushalt 2021 einzustellen.
Die Installation eines weiteren Strahlers an der
Rückseite des Gebäudes kann im Zuge der laufenden Unterhaltung kurzfristig erfolgen.
Ob für die genannten Renovierungsmaßnahmen und
gegebenenfalls einem Umbau eines ehemaligen Klassenraumes Mittel aus dem
Programm „Dorferneuerung“ beantragt werden können, ist in dem Zusammenhang zu
klären.
Zu d) Reaktivierung der Bewegungsfläche
Inzwischen liegt ein Antrag des Fördervereins zur
Reaktivierung der ehemaligen Bewegungsfläche auf dem Schulhof in Form einer
Markierung von Spielfeldern und der Aufstellung eines Basketballkorbes und
einer Bank vor (Anlage 2). Durch diese Maßnahme wird für die Jugendlichen eine
Bewegungsfläche geschaffen. Dieses Anliegen halte ich für unterstützenswert und
schlage eine Kostenbeteiligung der Gemeinde bis zu 50 % der Kosten, maximal
jedoch 1.500 € vor.
Beschlussvorschlag
a)
Die Alte Schule
Hohenholte soll weiterhin von den Vereinen als Ort der Begegnung, für
Integration, für Vereinsangebote, für Kurse und Veranstaltungen genutzt werden
können.
b)
In naher Zukunft
ist nicht zu erwarten, dass weniger Wohnraum für geflüchtete Menschen benötigt
wird. Sollte es die Wohnraumsituation zu einem späteren Zeitpunkt zulassen,
wird dem Sportverein GSH ein ehemaliger Klassenraum für die Kindergruppe
„Kleine Steppkes“ zur Verfügung gestellt.
c)
Die notwendigen
Renovierungsarbeiten und die Akquise von Fördermitteln werden geprüft.
Entsprechende Mittel werden gegebenenfalls in den Haushalt 2021 eingestellt.
d)
Für die
Reaktivierung des Schulhofes wird eine Kostenbeteiligung bis zu 50 % der
Kosten, maximal 1.500 €, in Aussicht gestellt.
Finanzielle Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen
Notwendige Reparaturmaßnahmen werden aus den laufenden Unterhaltungsmitteln finanziert. Sollte sich ein größerer Sanierungsaufwand ergeben, so wären die Mittel in den Haushalt 2021 einzustellen. Ebenso mögliche Fördermittel. Die Mittel für die Kostenbeteiligung an der Reaktivierung des Schulhofes sind im Haushalt 2020 vorhanden.