Betreff
Nutzung und Renovierung der Alten Schule Hohenholte
Vorlage
VO/024/2020
Aktenzeichen
III.3 632-04
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

Der Förderverein zum Erhalt der Alten Schule und des Schulhofs in Havixbeck-Hohenholte e.V. hat im Jahr 2018 eine Umfrage zur Nutzung der Alten Schule durchgeführt und aus den Ergebnissen dieser Umfrage einen Antrag zur Nutzung und Renovierung der Alten Schule gestellt (Anlage 1).

 

Folgende Beschlussfassungen werden beantragt:

 

a)   Die Alte Schule und der Schulhof sollen von den Vereinen als Ort der Begegnung, für Integration, für Vereinsangebote, für Kurse und Veranstaltungen genutzt werden können.

b)   Die KiTa-Gruppe des Sportvereins GSH „Kleine Steppkes“ kann wieder in die Alte Schule zurückkehren

c)   Zur Renovierung der Alten Schule sollen Mittel aus dem Programm

„Dorferneuerung 2019“ beantragt werden.

 

 

 

Zu a)  - Erhalt der Alten Schule Hohenholte

 

Die durch den Förderverein durchgeführte Umfrage hat gezeigt, dass die Hohenholter Bürgerinnen und Bürger ein hohes Interesse am Erhalt der Alten Schule als Ort der Begegnung haben. Die Alte Schule mit ihrem Schulhof befindet sich im Zentrum des Ortsteils und wird seit Jahrzehnten für verschiedene Angebote für alle Altersstufen genutzt.

 

Bislang wurde kein politisches Signal in Richtung einer Aufgabe dieses Gebäudes zugunsten z.B. einer Wohnbebauung gegeben. Ich gehe davon aus, dass es Konsens ist, dieses Gebäude auch weiterhin für verschiedene Zwecke zu nutzen und schlage Ihnen daher vor, dem Förderverein – und damit der Bevölkerung in Hohenholte – ein  Zeichen zum Erhalt des Gebäudes zu geben.

 

 

Zu b) – Rückkehr der KiTa-Gruppe „Kleine Steppkes“

 

Während die Wohnungen in dem Gebäude bereits seit vielen Jahren zur Unterbringung geflüchteter Menschen genutzt werden, war es im Jahr 2015 erforderlich, auch die ehemaligen Klassenräume zu Wohnraum umzubauen.

Bis dahin wurden diese als Raum für die „Kleinen Steppkes“ (Träger Sportverein Gelb-Schwarz-Hohenholte) und für die Jugendarbeit (Träger Kirchengemeinde) genutzt.

 

Ein Umbau des Gymnastikraumes zu Wohnraum konnte vermieden werden, so dass dieser durchgehend für Tanz- und Sportangebote zur Verfügung stand.

Derzeit sind in den Wohnungen eine vier- und eine sechsköpfige Familie untergebracht. In den ehemaligen Klassenräumen je 3 bzw. 2 Männer.

 

Seitens der Bürgerinnen und Bürger in Hohenholte besteht ein großes und nachvollziehbares Interesse daran, dass ein ehemaliger Klassenraum im Erdgeschoss wieder für die „Kleinen Steppkes“ zur Verfügung steht und die Kindergruppe damit wieder im Zentrum des Ortes untergebracht ist.

Um diesem Wunsch zu entsprechen, müssten die Männer, die derzeit dort wohnen, anderweitig untergebracht werden und die Wohnnutzung aufgegeben werden.

 

Folgendes ist in diesem Zusammenhang zu bedenken: 

 

Es wäre derzeit theoretisch denkbar, die Männer, die in dem  einen ehemaligen Klassenraum wohnen, in anderen Räumen unterzubringen. Jedoch erfordert es die aktuelle politische Lage, freie Kapazitäten für die Unterbringung von geflüchteten Menschen vorzuhalten. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass erneut Wohnraum benötigt wird, und es besteht die Verpflichtung der Gemeinde Havixbeck, Wohnraum kurzfristig zur Verfügung zu stellen, wenn Zuweisungen erfolgen. Die aktuelle Aufnahmestatistik zeigt ein Aufnahmesoll von 7 Personen auf. Wann und in welchen Familienkonstellationen mit den Zuweisungen zu rechnen ist, ist nicht bekannt. Die Flüchtlingssituation in Nahost und Nordafrika ist nach wie vor akut; neue Fluchtbewegungen sind zu erwarten.

 

Auch Veränderungen in Lebenssituationen der in den Wohnungen lebenden Menschen oder auch Familiennachzüge machen mitunter Umzüge erforderlich, so dass auch aus diesem Grund geringe Kapazitäten vorgehalten werden müssen.

In einem Klassenraum können – wenn dieses erforderlich werden sollte – bis zu 6 Personen wohnen. Wenn die Nutzung als Wohnraum aufgegeben wird, würden diese 6 Plätze entfallen und müssten gegebenenfalls an anderer Stelle neu geschaffen werden.

 

Die Wohnraumsituation wird vor diesen Hintergründen stetig überprüft und sobald möglich optimiert. Es konnten bereits viele angemieteten Häuser und Wohnungen aufgegeben werden, so dass die Unterbringung überwiegend in eigenen Räumen erfolgt. Einige Mietverträge bestehen jedoch noch. Es ist ein Gesamtobjekt (aktuell wohnen dort 20 Personen) angemietet und zwei Wohnungen für eine 3- und eine 4-köpfige Familie.  Bei einem möglichen Abbau von freien Kapazitäten kommt zunächst die Kündigung von Mietverträgen in Betracht. 

 

Mit Blick auf diese derzeit nicht eindeutig abzuschätzende Situation schlage ich Ihnen vor, die Verwaltung zu beauftragen, auch weiterhin die Wohnraumsituation regelmäßig zu überprüfen und – nur dann, wenn erkennbar ist, dass auf einen der Räume dauerhaft verzichtet werden kann – diesen Raum dem Sportverein GSH für die Kindergruppe „Kleine Steppkes“ zur Verfügung zu stellen.

 

Gegebenenfalls wäre zu prüfen, ob und in welcher Höhe sich die Gemeinde Havixbeck an den Umbaukosten beteiligen kann und ob eine Förderung mit Mitteln aus dem Programm „Dorferneuerung“ erfolgen kann.

 

Zu c) – Renovierung der Alten Schule

 

Es werden verschiedene Renovierungsmaßnahmen beantragt. Dazu sollen auch Fördermittel aus dem Programm „Dorferneuerung“ beantragt werden.

So wird beantragt, den hinteren Zugang beizubehalten und eine nach Geschlechtern getrennte Toilette zu installieren. Hier ist zu prüfen, ob und wie eine entsprechende Umsetzung erfolgen kann. Mittel dafür wären in den Haushalt 2021 einzustellen.

 

Ferner wird eine erforderliche Dachreparatur angesprochen. Es sind bereits Arbeiten an den Gauben durchgeführt worden und Undichtigkeiten werden selbstverständlich jeweils umgehend beseitigt. Der Austausch der Fenster wird mit Mitteln aus dem  Kommunalinvestitionsförderungsgesetz durchgeführt. Ein Teil der Fenster wurde bereits ausgetauscht; weitere Anlagen folgen.

 

Der Fußbodenbelag und die Beleuchtung im Gymnastikraum werden einer Überprüfung unterzogen. Sollte diese zeigen, dass eine Renovierung erforderlich ist, wären die Mittel dafür ebenfalls in den Haushalt 2021 einzustellen.

 

Die Installation eines weiteren Strahlers an der Rückseite des Gebäudes kann im Zuge der laufenden Unterhaltung kurzfristig erfolgen.

 

Ob für die genannten Renovierungsmaßnahmen und gegebenenfalls einem Umbau eines ehemaligen Klassenraumes Mittel aus dem Programm „Dorferneuerung“ beantragt werden können, ist in dem Zusammenhang zu klären.

 

Zu d) Reaktivierung der Bewegungsfläche

Inzwischen liegt ein Antrag des Fördervereins zur Reaktivierung der ehemaligen Bewegungsfläche auf dem Schulhof in Form einer Markierung von Spielfeldern und der Aufstellung eines Basketballkorbes und einer Bank vor (Anlage 2). Durch diese Maßnahme wird für die Jugendlichen eine Bewegungsfläche geschaffen. Dieses Anliegen halte ich für unterstützenswert und schlage eine Kostenbeteiligung der Gemeinde bis zu 50 % der Kosten, maximal jedoch 1.500 € vor.

 

Beschlussvorschlag 

 

a)   Die Alte Schule Hohenholte soll weiterhin von den Vereinen als Ort der Begegnung, für Integration, für Vereinsangebote, für Kurse und Veranstaltungen genutzt werden können.

b)   In naher Zukunft ist nicht zu erwarten, dass weniger Wohnraum für geflüchtete Menschen benötigt wird. Sollte es die Wohnraumsituation zu einem späteren Zeitpunkt zulassen, wird dem Sportverein GSH ein ehemaliger Klassenraum für die Kindergruppe „Kleine Steppkes“ zur Verfügung gestellt.

c)   Die notwendigen Renovierungsarbeiten und die Akquise von Fördermitteln werden geprüft. Entsprechende Mittel werden gegebenenfalls in den Haushalt 2021 eingestellt.

d)   Für die Reaktivierung des Schulhofes wird eine Kostenbeteiligung bis zu 50 % der Kosten, maximal 1.500 €, in Aussicht gestellt.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja           

 

Finanzielle Auswirkungen 

Notwendige Reparaturmaßnahmen werden aus den laufenden Unterhaltungsmitteln finanziert. Sollte sich ein größerer Sanierungsaufwand ergeben, so wären die Mittel in den Haushalt 2021 einzustellen. Ebenso mögliche Fördermittel. Die Mittel für die Kostenbeteiligung an der Reaktivierung des Schulhofes sind im Haushalt 2020 vorhanden.