Betreff
Fortschreibung des Spielplatzbedarfsplanes, Wiedereinsetzung des Arbeitskreises
Vorlage
VO/018/2020
Aktenzeichen
III / 5
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

In 2015 wurde der Arbeitskreis „Spielplatzbedarfsplanung“ ins Leben berufen. Es haben seinerzeit mehrere Treffen stattgefunden, wonach der Spielplatzbedarfsplan letztmalig in 2015 fortgeschrieben worden ist. Das letzte Treffen des Arbeitskreises fand ebenfalls in 2015 statt.

 

In den Folgejahren wurden die regelmäßigen Kontrollen der Spielplätze inklusive der Spielgeräte durchgeführt. In dieser Zeit wurden in die Jahre gekommene und defekte Spielgeräte durch neue ersetzt bzw. repariert, sowie neue Spielgeräte angeschafft. Beanstandungen hat es in dieser Zeit nicht gegeben.

 

Darüber hinaus wurden 2 Spielplätze vollständig aufgegeben und bauplanerisch in Baugrundstücke umgewandelt.

 

Der nun für die Spielplatzbedarfsplanung zuständige Mitarbeiter der Gemeinde Havixbeck verlässt die Gemeinde Havixbeck zum 31.03.2020.

 

Das Stellennachbesetzungsverfahren wird derzeit durchgeführt. Die Vorbereitungen zur Wiederaufnahme des Arbeitskreises erfordern umfangreiche Personalkapazitäten, die nicht zusätzlich durch andere Mitarbeiter/-innen des Fachbereich III aufgefangen werden können.

 

Die konzeptionelle Arbeit für den Arbeitskreis „Spielplatzbedarfsplanung“ kann - unter Berücksichtigung der bauplanerischen und liegenschaftlichen Belange - erst nach der Neubesetzung der Technikerstelle aufgenommen werden.

 

Gleichwohl wird seitens der Verwaltung geprüft, ob der Spielplatz an der Kommunalen
Kindertagesstätte Im Flothfeld ggf. vollständig zu Gunsten der Außenfläche der Kommunalen Kindertagesstätte aufgegeben werden kann und ein entsprechendes Bebauungsplanverfahren durchzuführen ist. Ferner wird geprüft, ob die Spielplätze in den Bereichen „Auf dem Blick“ und „Von-Galen-Ring“ entwidmet und bauplanerisch in Baugrundstücke umgewandelt werden können.

 

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, den Arbeitskreis Spielplatz bis auf weiteres nicht wieder einzusetzen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja           

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

Die Mittel für die Spielplatzgestaltung werden beim Produkt 0603 – Kinderspiel- und Bolzplätze – verbucht.

 

 

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller