Betreff
Antrag des fraktionsübergreifenden Arbeitskreises "Vereinbarkeit von Familie und Beruf"
Vorlage
VO/007/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Die von dem Arbeitskreis formulierten Beschlussvorschläge sind als Anlage 1 zu dieser VO angefügt. Die Verwaltung greift alle Vorschläge (Ziffern 1-4 mit Unterziffern) mit einer Darstellung des Sachverhalts und verbunden mit einer Beschlussempfehlung (s.o.) zu jeder Ziffer auf. Hierzu sind Einzelbeschlüsse zu fassen.

 

Mit Datum vom 31.07.2019 hat der Arbeitskreis neue, überarbeitete Vorschläge als Antrag mit Beschlussvorschlägen für den Gemeinderat erarbeitet und der Verwaltung vorgelegt. Die Kernthemen dieses Antrags sind die Verbesserung und Erweiterung der Betreuungssituation im Kita- und Schulbereich (Grundschule) und die Einführung einer Familienkarte, welche Vergünstigungen für Familien ermöglichen soll.

 

 

Die Beschlussvorschläge 1-4 (s. Anlage 1 zu dieser VO) werden im Einzelnen, wie folgt behandelt:

 

Zu 1a)

Es ist festzuhalten, dass sich die Zahl der Überbelegungen (12) bei gestiegener Kinderzahl stabil hält und damit im Verhältnis sinkt.

 

 

Zu 1b)

Im kommenden Kita-Jahr 2020/21 wird es mit der möglichen Ausnahme bei Geschwisterkindern keine geplanten Überbelegungen geben. Die Verwaltung fügt dieser VO unter Anlage 2 eine Übersicht vor, wie sie in den Beschlussvorschlägen unter 1b) gefordert wird.

 

 

Zu 2)

Nach Rechtskraft des neuen „Gute-Kita-Gesetzes“ stellt das Land zusätzliche Mittel für eine Erweiterung der Flexibilität zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bereit.  Die Steuerung der flexiblen Betreuungsangebote obliegt den Jugendämtern, welche auf der Grundlage der örtlichen Bedarfslage und im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung die zur Verfügung gestellten Mittel eigenverantwortlich verteilen und insoweit über die zusätzliche Förderung von vor Ort benötigten Flexibilisierungsmodellen entscheiden wird. Mit Datum vom 20.12.2019 hat der Jugendhilfeträger/Kreis Coesfeld die Kommunen gebeten, bis zum 15.2.2020 mitzuteilen, ob Mittel für Flexibilisierungsmaßnahmen abgerufen werden sollen. Diese Prüfzeit ist leider sehr kurz bemessen.

 

Für die Kommunale Kita erfolgt aktuell eine Prüfung der Umsetzbarkeit erweiterter Öffnungszeiten, bzw. zusätzlicher Betreuungsangebote. Der derzeitige allgemeine Personalmangel im Kita-Bereich erschwert eine Umsetzung von Angebotserweiterungen, was auch die anderen Kitas in Havixbeck betreffen wird. Auch erscheint der sehr kurze zeitliche Vorlauf für konkrete Maßnahmen im kommenden Kita-Jahr 2020/2021 ausgesprochen ambitioniert.

 

Im Rahmen der für den 20.01.2020 vorgesehenen weiteren Abstimmungsgespräche der Kitaträger/Einrichtungsleitungen unter Moderation des Kreisjugendamtes, sollen die Planungen der Kitas untereinander abgestimmt werden. Über die wesentlichen Gesprächsergebnisse werde ich in der Schulausschusssitzung am 28.01.2020 berichten. 

In den Kitas, der Grundschule und bei der Gemeindeverwaltung sind aktuell keine Wünsche über zusätzliche Betreuungszeiten für die Kita- und Schulbetreuungskonzepte vorgetragen worden.

 

 

Zu 3)

Die Verwaltung hat von der Schulleitung der Grundschule folgende Information zu dem Thema des teilgebundenen Ganztags erhalten:

 

    die Resonanz unserer Schulkonferenz bezüglich der Einrichtung eines Teilgebundenen Ganztages ist tendenziell uninteressiert, bzw. ablehnend“.

 

Frau Sommer erläutert auch, dass die Eltern zunehmend eher Befreiungen von der OGS erbitten und keine weiteren gebundenen Tage einfordern.

 

Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang auf die Informationen des Verbands „Erziehung und Wissenschaft“ im November 2019 hin, der wie folgt zu dem Thema des gebundenen Ganztags erläutert:

 

Die Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule hatten CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Grundschulkinder von der 1. bis zur 4. Klasse sollen ab 2025 ein Anrecht auf eine Ganztagsbetreuung haben. Das Bundeskabinett hat dafür in einem ersten Schritt die Einrichtung eines Sondervermögens in Höhe von zwei Milliarden Euro beschlossen. Das Geld ist gedacht für Investitionen in Räumlichkeiten und Gebäude an den rund 15.000 Grundschulen in Deutschland, damit ab 2025 der geplante Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung erfüllt werden kann. Der VBE (Verband Bildung und Erziehung) rechnet mit einem Personalbedarf von mindestens 100.000 pädagogischen Fachkräften. Der Arbeitsmarkt gibt die derzeit nicht her.[1]

 

Es erscheint sinnvoll, die Bestrebungen des Bundes zum Thema gebundener Ganztag in den Grundschulen abzuwarten, um keine Parallelstrukturen zu errichten. Die ersten Schritte für eine übergeordnete Finanzierungsbeteiligung außerhalb der Kommunen sind getan, daher ist einer konkreten Planung des Bundes und der Entlastung der Kommunen in dieser Frage entgegenzusehen.

 

 

Zu 4)

Bereits im Jahr 2015 gab es in Havixbeck eine Kundenbonuskarte (Baumberge-Card), die dann nach ca. 3 Jahren wieder zurückgenommen wurde, weil die ausreichende Akzeptanz für eine solche Karte nicht vorhanden war. Die anders strukturierte Familienkarte unterscheidet sich zwar mit einem Direktrabatt von dieser Bonuskarte, so bleibt es aber dennoch zu prüfen, ob sich erneut eine ausreichende Bereitschaft von potentiellen Rabattanbietern/Akzeptanzstellen finden wird.

 

Herr Martin Bußkamp von der Gemeinde Ascheberg hat sich bereit erklärt, für Informationen im Ausschuss für Jugend, Soziales, Schule und Sport rund um die Familienkarte bereit zu stehen. Im Rahmen einer kleinen Präsentation wird Herr Bußkamp auf die Inhalte dieser Karte eingehen, die es in Ascheberg schon seit einigen Jahren gibt.

 

 

Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag zu 1a) und 1b):

Der Rat der Gemeinde nimmt den aktuellen Sachverhalt, dass zukünftig keine Überbelegungen geplant sind, und die in der Anlage 2 zu dieser VO 007/2020 beigefügte Darstellung der Überbelegung im Kitajahr 2019/2020 nach Gruppentypen zur Kenntnis.

 

Beschlussvorschlag zu 2)

Der Rat der Gemeinde Havixbeck begrüßt die Fördermöglichkeiten für eine Flexibilisierung der Betreuungszeiten in den Kitas und bittet die Verwaltung, zeitnah über erste Ergebnisse der Maßnahmen in den Havixbecker Kitas zu berichten. Weiterhin wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, welche neue Flexibilisierungsmaßnahmen im Rahmen der Förderung im Kita-Jahr 2021/2022 umgesetzt werden können.

 

Beschlussvorschlag zu 3)

Der Rat der Gemeinde Havixbeck fasst vorerst keine vorbereitenden Beschlüsse zu einem teilgebundenen Ganztagsbetrieb der Grundschule. Die Bestrebungen auf Bundes- und Länderebene bleiben abzuwarten, weil dort auch die nötigen Vorkehrungen zu den Mittelbereitstellungen zu treffen sind, um die kommunalen Haushalte im Sinne einer Konnexität (Aufgaben- und Finanzverantwortung beim Bund, ausgelöst durch Bestrebungen auf Bundesebene in Richtung Grundschulganztag) von den Kosten zu entlasten.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag zu 4)

Die Verwaltung prüft in Kooperation mit Marketing Havixbeck und nach Vorliegen aller erforderlichen Informationen, ob die Einrichtung einer Familienkarte in Havixbeck darstellbar ist und zukünftig erfolgreich sein wird. Möglichst im nächsten Sitzungslauf März/April 2020 wird die Verwaltung die politischen Gremien hierzu informieren. 

Finanzielle Auswirkungen:                          ja        

Finanzielle Auswirkungen 

 

Die Personal- und Sachkosten für die Familienkarte werden zum Startzeitpunkt mind. 3.000- 4.000 € bei dem Produkt 1502/Marketing betragen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller