Betreff
Freigabe der Vergabegrenzen für die Beauftragung von Leistungen die aus den Förderkulissen Gute Schule 2020 , dem Kommunalinvestitionsfördergesetz und dem Digitalpakt NRW gefördert werden.
Vorlage
VO/116/2019
Aktenzeichen
III.2
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung am 06.12.2018 die Vergabegrenzen für Leistungen, die aus den Förderkulissen Gute Schule 2020 und Kommunalinvestitionsfördergesetz finanziert werden, aufgehoben. In dieser Ratssitzung wurde auch beschlossen, die Mittel aus dem Kapitel 2 des Kommunalinvestitionsfördergesetzes in Höhe von 540.585 € in den Erweiterungsbau zu investieren.

Dem Grunde nach wäre der Bürgermeister damit legitimiert, die Vergabekriterien des Fördergebers bei den Leistungsvergaben zu berücksichtigen.

Da es sich bei dieser Maßnahme jedoch um ein großes Ausgabenpaket handelt, sollte der Beschluss für die Aufhebung der Vergabegrenzen gemäß der kommunalen Vergabeordnung gesondert gefasst werden. Damit erhalten wir auch dem Fördergeber gegenüber eine eindeutige Rechtslage. Der Beschlussvorschlag unter a) stellt damit lediglich eine Bestätigung des bestehenden Beschlusses dar und ist hier nur der Form halber und zur Abgrenzung zum Beschlussvorschlag b) ergänzend aufgeführt.

 

Für die Erweiterung der Schule kann mit ca. 25 Gewerken gerechnet werden, deren jeweiliger Auftragswert deutlich über 30.000 € liegen wird. Darüber hinaus müssen gfls. Nachträge beauftragt werden, die die kommunalen Vergabegrenzen übersteigen. Die Ausschreibungen und Vergaben sollen möglichst im Frühjahr bis zum Sommer 2020 realisiert werden, um rechtzeitig mit der Baumaßnahme zu beginnen. Der in Frage kommende Vergabetermin für den Gemeinderat könnte dann nur der 2. April 2020 sein. Es erscheint unrealistisch, sämtliche erforderlichen Vergabe auf diesen Termin zu koordinieren. Aus diesem Grund sollte der Handlungsspielraum für die Vergaben ausgeweitet werden. Es ist selbstverständlich, dass Vergaben nur dann getätigt werden dürfen, wenn sie das Gesamtbudget nicht übersteigen.

 

Beschlussvorschlag 

a)      Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Vergaben der verschiedenen Baumaßnahmen, die aus den Förderkulissen Gute Schule 2020 und Kommunalinvestitionsfördergesetz finanziert werden, unter der Berücksichtigung der Vergabekriterien des Fördergebers durchzuführen. Die Vergabegrenzen der kommunalen Vergabeordnung werden für diese Aufträge aufgehoben.

b)      Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Vergaben für Leistungen zur Erweiterung der Anne-Frank-Gesamtschule unter Berücksichtigung der Vergabekriterien des Landes NRW zu vergeben. Die Vergabegrenzen der kommunalen Vergabeordnung werden für diese Aufträge aufgehoben.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                       nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.