Begründung
Zu 1:
Die Räte der in der
Stadtregion Münster mitwirkenden Kommunen haben im November/Dezember 2018 den
Kontrakt zur Zusammenarbeit in der Stadtregion Münster beraten. In der Beratung
wurde deutlich, dass der politische Dialog über Kommunalgrenzen hinweg eine
große Bedeutung für die Entwicklung der Stadtregion hat und einer Verstärkung
bedarf. In mehreren Kommunen wurde der Wunsch geäußert, mit einem neuen
Vorschlag zur Zusammensetzung des Beirates verstärkt auch kleineren Parteien
Zugang zum Beirat zu eröffnen. Insoweit wird, unter Berücksichtigung dieser
Anregung, eine erneute Beschlussfassung über den Kontrakt insgesamt in allen
Städten und Gemeinden der Stadtregion erforderlich.
Im politischen Netzwerk der
Stadtregion Münster ist der politische Dialog in der Stadtregion erstmalig
durch ein Rätetreffen am 6. November 2017 ausgebaut worden. In diesem
aufwendigen Format können aperiodisch sehr gut grundsätzliche Themen und
Fragestellungen erörtert werden. Die Bürgermeisterrunde beabsichtigt im 1.
Halbjahr 2020 die Ratsmitglieder der Stadtregion erneut zu einem Rätetreffen
einzuladen.
Die Stadtregion benötigt
darüber hinaus mit einem Beirat ein weiteres Format deutlich unterhalb der
Dimension des Rätetreffens, das in einer arbeitsfähigen Struktur einen direkten
vertrauensbildenden Dialog und Austausch unter Ratsmitgliedern sowie mit den
Verwaltungen eröffnet und zugleich die stadtregionale politische
Meinungsbildung unterstützt. Ein Beirat kann die politische Rückkopplung und
Steuerung der stadtregionalen Zusammenarbeit qualifizieren, ohne dabei bestehende
Zuständigkeiten in Frage zu stellen. Die Entscheidungszuständigkeit über die
Inhalte und Gestaltung der stadtregionalen Zusammenarbeit liegt allein bei den
Räten bzw. den Ratsmitgliedern der stadtregionalen Kommunen. Ein Beirat
eröffnet im Vorfeld der politischen Entscheidungen Raum für notwendige
Erörterungen unter den Entscheidungsträgern (Ratsmitgliedern). Die
Vorberatungen des Beirates haben insoweit Empfehlungscharakter. Die Arbeit im
Beirat sollte an die bisherige kontinuierliche und vertrauensbildende
Zusammenarbeit unter selbständigen Kommunen auf Augenhöhe anknüpfen.
Die stadtregionale
Zusammenarbeit und Meinungsbildung würde zudem auch unterstützt, wenn darüber
hinaus in teilräumlichen kommunalnachbarlichen Kontexten ein informeller Austausch
und Dialog von Politikvertretungen über Kommunalgrenzen hinweg gepflegt würde.
Die Zusammensetzung und
Größe des Beirats wurde in der o. g. Beratung des Kontrakts teilweise
kontrovers diskutiert. Handlungsleitend bei der Konfiguration sollten hierbei
die Grundsätze und Leitorientierung zur Zusammenarbeit im stadtregionalen
Kontrakt sein.
Entsprechend werden für den
Beirat Mitglieder aus den Räten der Stadtregion gesucht, die sich für die
stadtregionalen Chancen sowie den politischen Dialog in der Stadtregion
einsetzen möchten und die sich sowohl in der Stadtregion als auch im Rat ihrer
Gemeinde für eine gemeinsame Verantwortung engagieren.
Bei der Konfiguration des
Beirats sind mehrere Punkte zu berücksichtigen.
Beirat Stadtregion Münster
als Gremium der 12 Räte
Die Räte haben in allen
stadtregionalen Kommunen die Entscheidungszuständigkeit zu Themen mit
übergemeindlicher Bedeutung. Insoweit sollten ausschließlich Ratsmitglieder für
den Beirat benannt werden.
Gemeindeproporz
Das Kooperationsprinzip
„auf Augenhöhe“ aller stadtregionalen Kommunen gebietet es, dass der Rat jeder
mitwirkenden Gemeinde mit mindestens 2 Personen im Beirat vertreten ist. Für
den politischen Dialog wäre es essentiell, dass dabei gleichsam „Mehrheit“ und
„Opposition“ aus dem Rat vertreten wären. Eine unmittelbare Entsendung der
Beiratsmitglieder durch die Räte sichert den Gemeindeproporz.
Räteproporz
Bei der Zusammensetzung des
Beirats sind außerdem die Anteile der Ratsmitglieder an der Gesamtzahl der 404
Ratsmitglieder zu berücksichtigen. Bei zwei oder drei Beiratsmitgliedern aus
den Umlandgemeinden sollten entsprechend 5 oder 7 Ratsmitglieder aus Münster im
Beirat vertreten sein. Über eine unmittelbare Entsendung könnte der Räteproporz
sichergestellt werden.
Politischer Proporz in
jeder Gemeinde
Der politische Dialog
sollte unter Berücksichtigung der Mehrheitsverhältnisse in den Räten
weiterentwickelt werden. Insoweit ist die Entscheidung über die
Beiratsmitglieder in den Räten zu treffen.
Im politischen Dialog der
Stadtregion ist zumindest näherungsweise auch das Parteienspektrum in den Räten
zu berücksichtigen. Hier war die Kritik nachvollziehbar, dass zum Beispiel bei
allein 2 direkt gewählten Ratsmitgliedern aus jeder Umlandgemeinde vermutlich
nur die beiden größten Parteien in den Räten im Beirat vertreten wären. Ein
größerer Beirat würde hier mehr Möglichkeiten eröffnen.
Politischer Proporz in der
Stadtregion
Der politische Proporz in
der Stadtregion könnte derzeit nur über eine Addition der 12
Kommunalwahlergebnisse, nach Wählerstimmen oder Ratsmitgliedern, ermittelt
werden. Bei der Addition von Ratsmandaten ist zu berücksichtigen, dass die
Stimmenzahlen hinter den Ratsmandaten unter den Gemeinden erheblich voneinander
abweichen und insoweit unterschiedlich politisch legitimiert sind. Eine
Addition der Wählerstimmen würde dazu führen, dass das Ergebnis durch den hohen
Stimmenanteil Münsters mit 61% geprägt würde. Eine Konfiguration des Beirats
über den politischen Proporz in der Stadtregion würde voraussetzen, dass die
Parteien in den Räten stadtregionale Fraktionen bzw. Listenverbindungen
begründen und sich auf Vertreter ihrer Fraktion im Beirat einigen. Im
Auszählverfahren würden die Beiratsmitglieder anhand der Fraktionslisten
ermittelt.
Größe des Beirates
Stadtregion Münster
Bei der Entscheidung über
die Größe des Beirates ist zu berücksichtigen,
§
dass an den Sitzungen vermutlich
aus jeder Kommune mindestens auch zwei Vertreter der Verwaltung teilnehmen (
mindestens 25 Verwaltungsvertreter),
§
dass eine Größe mit mehr als 28
Beiratsmitgliedern
ú
eine stärkere Mitwirkung auch
kleinerer Parteien im Beirat eröffnen würde,
ú
eine externe Moderation erfordern
würde, um den angestrebten direkten Dialog unter den Mitgliedern zu
unterstützen und
§
dass eine Größe mit mehr als 50
Beiratsmitgliedern
ú
den angestrebten
vertrauensbildenden Dialog und Austausch erschweren würde und
ú
die Beiratssitzungen ein Format
mit erheblichem organisatorischen und logistischen Aufwand erreichen würde.
Zentrale Fragen bei der
Besetzung des Beirates sind, wie der Gemeindeproporz und der Räteproporz
gewahrt, eine arbeitsfähige Größe erreicht und zugleich der politische Proporz
auf Gemeindeebene und auf stadtregionaler Ebene berücksichtigt werden könnte.
Grundsätzlich bieten sich
für die Ermittlung der Beiratsmitglieder drei Verfahren an:
A. Ermittlung der
Beiratsmitglieder über ein Auszählverfahren auf der Grundlage von
Listenverbindungen der in den Räten vertretenen Parteien und der Kommunalwahlergebnisse
Bei
diesem Verfahren ist nicht auszuschließen, dass sowohl der Gemeindeproporz als
auch der Räteproporz nicht gewahrt werden.
B. Unmittelbare Entsendung der
Beiratsmitglieder durch die Räte - Botschaftermodell
Die Räte wählen aus Ihrer
Mitte eine festgelegte Zahl von Beiratsmitgliedern. Bei dieser Entscheidung
gilt es zu gewährleisten, ein möglichst großes Spektrum der Parteien zu
berücksichtigen, um auch kleineren Parteien eine Mitwirkung im Beirat zu
eröffnen.
Bei einer unmittelbaren Entsendung von 3 Mitgliedern in den Umlandgemeinden und
7 Mitgliedern in Münster unter Beachtung der Anforderung `möglichst großes
Parteienspektrum‘ würde der Beirat mit insgesamt 40 Mitgliedern neben den
Vertretern der beiden größten Fraktionen in den Räten auch mindestens 10 bis 15
Personen aus weiteren Parteien umfassen.
C. Kombination aus B und A
Bei
diesem Verfahren wählen die Räte in den Umlandgemeinden 1 oder 2 und der Rat in
Münster 2 oder 5 Vertreter für den Beirat Stadtregion. Das
Direktwahlergebnis wird mit dem
Ergebnis, dass sich aus der Kumulation der Kommunalwahlergebnisse ergibt,
verschnitten. Die daraus sich ergebenden Ausgleichs- und Überhangmandate wären über
die Listen der stadtregionalen Fraktionsgemeinschaften zu besetzen. Sie können
dazu führen, dass sich die Zahl der Beiratsmitglieder auf über 30 oder über 40
Personen erhöht.
Außerdem ist nicht auszuschließen,
§
dass durch die zusätzlichen
Beiratsmitglieder zum Beispiel der Räteproporz nicht gewahrt würde und
§
dass die Direktwahlen in den
Kommunen durch die Kenntnis des aufsummierten Kommunalwahlergebnisses
beeinflusst werden, weil die kombinierten Direkt- und Verhältniswahlen nicht
zeitgleich stattfinden.
Fazit
Die Bürgermeisterrunde der
Stadtregion schlägt den stadtregionalen Räten vor, die Mitglieder des Beirates
über unmittelbare Entsendung von 3 bzw. 7 Beiratsmitgliedern in den Räten zu
ermitteln (Verfahren B). Dieser Vorschlag wird verbunden mit der Empfehlung,
bei der Entscheidung der Räte, ein möglichst großes Spektrum der Parteien, die
in mehreren Räten vertreten sind oder die eine stadtregionale
Fraktionsgemeinschaft begründet haben, zu erreichen.
Eine Direktwahl von 3
Mitgliedern in den Umlandgemeinden und 7 Mitgliedern in Münster
§
führt zu einer praktikablen Größe
mit 40 Beiratsmitgliedern plus ca. 25 Verwaltungsvertretern,
§
eröffnet eine Mitwirkung kleinerer
Parteien im Beirat Stadtregion,
§
wahrt den Gemeinde- und
Räteproporz und
§
berücksichtigt zumindest annähernd
die politischen Mehrheitsverhältnisse in der Stadtregion.
Die unmittelbare Entsendung
mit 3 bzw. 7 Beiratsmitgliedern ist in den stadtregionalen Kontrakt aufzunehmen
(Anlage 1) mit der Maßgabe, diese Vorgehensweise nach Ablauf von 2 Jahren zu
evaluieren.
Zu 2.
Ziele und Aufgaben des
Beirates Stadtregion Münster
Hauptaufgaben des Beirates
in der laufenden stadtregionalen Zusammenarbeit über Kommunalgrenzen hinweg
sind
§
einen vertrauensvollen Dialog und
Austausch unter Ratsmitgliedern zu fördern,
§
die notwendige politische
Erörterung in Grundsatzfragen und zur Vorbereitung von Ratsentscheidungen zu
ermöglichen und
§
die stadtregionalen
Kooperationsstrukturen zu beraten und mit Empfehlungen zu unterstützen.
Der Beirat befasst sich mit
den Angelegenheiten in der Zusammenarbeit mit stadtregionaler
Bedeutung/Reichweite, deren Behandlung in den Räten beabsichtigt ist. In diesem
Rahmen behandelt der Beirat Themen auf Wunsch der Bürgermeister und der
Beiratsmitglieder. Die Mitglieder des Beirates informieren als „Botschafter“
die Ratsmitglieder ihrer Stadt/Gemeinde über Inhalte und Verlauf der
Beiratssitzungen. Die Beratungen des Beirates haben Empfehlungscharakter.
Grundsätze zur Organisation
und Geschäftsführung
Der/die Vorsitzende und
Sprecher(-in) der Stadtregion, derzeit Bürgermeister Carsten Grawunder,
übernimmt den Vorsitz im Beirat Stadtregion Münster. Der Beirat wählt aus
seiner Mitte eine Vertretung für den Vorsitz.
Der/die Vorsitzende lädt
zweimal jährlich mit einem Vorschlag zur Tagesordnung zum Beirat Stadtregion
ein. Er/Sie bedient sich dabei der Geschäftsstelle Stadtregion, die auch die
Organisation der Sitzung (Vor-und Nachbereitung) übernimmt. Etwaige Arbeits-
und Beratungsergebnisse werden gesondert dokumentiert.
Die Sitzungen des Beirates sind
mit Blick auf ihren vorberatenden Charakter nichtöffentlich, sie werden durch
die Bürgermeisterrunde begleitet.
Die Geschäftsführung für
den Beirat Stadtregion bindet in der Geschäftsstelle Stadtregion 0,2
Stellenanteile. Die Kosten für das Veranstaltungsmanagement und für etwaige
Dokumentationen werden aus dem stadtregionalen Budget beglichen.
Beschlussvorschlag
1. Der Rat stimmt
dem Kontrakt zur Zusammenarbeit in der Stadtregion Münster (Anlage 1)
vorbehaltlich gleichlautender Beschlussfassungen in den Räten der Stadtregion
zu.
2. Der Rat stimmt
den Zielen und Aufgaben wie auch Grundsätzen zur Organisation und
Geschäftsführung des Beirates Stadtregion Münster zu.
3. Der Rat benennt
die folgenden drei Ratsmitglieder als Mitglieder sowie ihre Vertretungen für
den Beirat Stadtregion Münster:
NN
NN
NN
Finanzielle
Auswirkungen: ja x
nein
Klaus Gromöller