Betreff
Festlegen der Prioritäten für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Förderprogrammen Gute Schule 2020 und Kommunalinvestitionsfördergesetz
Vorlage
VO/112/2019
Aktenzeichen
III
Art
Verwaltungsvorlage

 

 

 

Begründung 

Mit Datum vom 06.12.2018 hat der Rat der Gemeinde Havixbeck die Verwaltung beauftragt,

die Maßnahmen gemäß der Prioritätenliste vom 18.10.2018 umzusetzen.

Der aktuelle Bearbeitungsstand kann der Prioritätenliste vom 30.10.2019 entnommen werden. Zum Vergleich liegen beide Listen dieser Verwaltungsvorlage bei.  Ein Großteil der vorgesehenen Maßnahmen wurde bereits abgeschlossen. Die hierbei bis jetzt jeweils angefallen Kosten sind zusammengefasst dargestellt.

Die ursprüngliche Maßnahmenliste wurde um 6 Punkte erweitert.

Im Einzelnen:

 

 

Punkt 11:

Im Gebäude an der Altenbergerstraße 40 hat sich an einigen Wänden im Wohnbereich Schimmel gebildet. Hintergrund ist die relativ schlechte Dämmung dieser Außenwände gepaart mit falschem Lüftungs- und Heizverhalten der Bewohner. Die am stärksten betroffenen Räume mussten daher von innen gedämmt werden. Diese Maßnahme kann aus dem Kommunalinvestitionsförderprogramm finanziert werden.

 

Punkt 12:

Im Winter 2016 gab es eine wesentliche Undichtigkeit in der Dachfläche der Grundschule. Diese ist repariert und gedämmt worden. Nach der Richtlinie des Kommunalinvestitionsförderprogrammes ist diese Maßnahme förderfähig.

 

Punkt 13:

In der Gesamtschule wurden in den Jahren seit 2015 verschiedenen Fenster und Außentüren erneuert. Diese Maßnahmen sind aus dem Kommunalinvestitionsförderprogramm förderfähig. In unserer Prioritätenliste sind sie aufgelistet unter dem Förderprogramm Gute Schule 2020. Da das Förderprogramm Gute Schule 2020 einen größeren Handlungsspielraum einräumt, schlage ich Ihnen vor, diese Maßnahmen stattdessen aus dem Kommunalinvestitionsförderprogramm, welches sich auf energetische Maßnahmen bezieht, zu finanzieren und die Ausgaben seit 2015 zu summieren. Insgesamt sind somit 153.400 € förderfähig.

 

Punkt 14:

In der Grundschule sollte der Sonnenschutz in der Verwaltung der Schule erneuert werden.

Diese Maßnahme ist aus dem Kommunalinvestitionsförderprogramm förderfähig.

 

Punkt 15:

Im Forum der Gesamtschule waren die Leuchtkörper austauschwürdig.

Die alten Leuchten hätten aufwändig repariert werden müssen. Aus dem Grund sind diese ausgetauscht worden. Da hiermit auch eine erhebliche Energieeinsparung einhergeht, ist diese Maßnahme auch aus dem Kommunalinvestitionsförderprogramm förderfähig.

 

Punkt 26:

Es zeigt sich, dass die Abluftanlage der Mensaküche nicht ausreichend dimensioniert ist.

Diese ist seinerzeit für eine Aufwärmküche installiert worden. Mit der Ausweitung der Kochleistungen muss die Abzugsanlage mit einer Zuluftanlage gekoppelt werden. Es wird hier eine Kostengröße von 80.000 € angesetzt. Eine konkrete Planung gibt es hierfür noch nicht. Die Maßnahme ist aus dem Programm Gute Schule 2020 förderfähig.

 

Für die Förderfähigkeit und den Nachweis der Mittelverwendung aus diesen Förderprogrammen ist ein Ratsbeschluss zur Umsetzung der Maßnahmen erforderlich.

Ich schlage Ihnen daher vor, die Verwaltung zu beauftragen, die einzelnen Maßnahmen gemäß der anliegenden Prioritätenliste vom 30.10.2019 durchzuführen.

 

Nunmehr ist klar, dass das Bundesförderprogramm „Digitalpakt Schule“ für Havixbeck Fördermittel in Höhe von 445.000 € auf Antrag zur Verfügung stellt.

Das Land NRW hat hierfür eine Richtlinie erlassen. Der Abruf der Mittel ist an diverse Kriterien gebunden. So ist z.B. noch ein technisch-pädagogisches Konzept für die jeweiligen Schulen zu erstellen. Hieran soll in den kommenden Wochen gearbeitet werden.

 

Sobald die Randbedingungen mit den Administratoren der Schulen und der Verwaltung festgelegt sind, werde ich Ihnen die vorgesehene Verwendung der Fördermittel für dieses Programm vorstellen.

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen gemäß der modifizierten Prioritätenliste vom 30.10.2019 zum Förderprogramm Gute Schule 2020, Kommunalinvestitionsfördergesetz und Digitalpakt umzusetzen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja           

Finanzielle Auswirkungen 

Mit den Mitteln aus dem Förderprogramm Gute Schule 2020 und  Kommunalinvestitionsförderungsgesetz werden Maßnahmen aus den Masterplänen der Schulen vorgezogen finanziert. Diese ermöglichen in Zukunft eine Reduzierung der Haushaltsansätze für die Masterpläne.

 

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller