Betreff
Kanalsanierungsprogramm 2020
Vorlage
VO/107/2019
Aktenzeichen
III/5
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Siehe hierzu die Präsentation Teil 1 der Kanalnetzübertragung, Bürgerinformationen vom 26.09.2019.

 

Die Gemeinde Havixbeck verfügt über ein ca. 97 Kilometer langes Kanalnetz. Im Zuge der Abwasserbeseitigungspflicht erfährt neben der Kanalreinigung und der optischen TV-Inspektionen die „Kanalsanierung“ nicht nur wegen der Werterhaltung ihrer unterirdischen infrastrukturellen Abwasserbeseitigungsanlagen einen sehr hohen Stellenwert.

So sind es die „Dichtheit, die Standsicherheit und die Betriebssicherheit“, die ein nach den fachlich allgemein anerkannten Regeln der Technik betriebenes Entwässerungssystem auszeichnen. Um diese Kriterien zu erfüllen sind nach Feststellungen schadhafter Kanäle diese unter Berücksichtigung des Schadenausmaßes in festgelegten Zeiträumen pflichtend zu sanieren.

 

Die in dem Kanalsanierungsprogramm 2020 (Anlage 1- rot markiert) berücksichtigten 22 Haltungen mit ca. 959 m wurden die Kanalhaltungen mit der nach ISYBAU (Zustandserfassung von Entwässerungssystemen) festgelegten Schadensklasse 4 „kurzfristig“ und 5 „sofortiger Handlungsbedarf“ klassifiziert.

Diese können in geschlossener Bauweise in Form eines Schlauchliners saniert werden. Primär sind hierbei die Mischwasserkanäle in der Gemeinde Havixbeck berücksichtigt.

Für die veranschlagten Mittel von 100.000 € konnten in den Vorjahren im Schnitt ca. 345 m / ca. 7 Haltungen saniert werden

Aufgrund von den notwendigen Vorarbeiten wie z.B. Stutzenanbindung, Fräsarbeiten etc. müssen im Einzelnen die Haltungen nochmals geprüft und abschließend eine Auswahl festgelegt werden. 

 

Die in dem Kanalsanierungsprogramm 2020 (Anlage 1- blau markiert) berücksichtigten 35 Haltungen mit ca. 1,2 km wurden die Kanalhaltungen mit der nach ISYBAU (Zustandserfassung von Entwässerungssystemen) festgelegten Schadensklasse 4 „kurzfristig“ und 5 „sofortiger Handlungsbedarf“ klassifiziert.

Diese können in geschlossener Bauweise in Form von Ablagerungen, Wurzeleinwüchse fräsen und der punktuellen Reparatur von Rissen etc. saniert werden.

Für die veranschlagten Mittel von 100.000 € konnten in den Vorjahren ca. 851 m / ca. 20 Haltungen saniert werden

 

In den Folgejahren sollen weitere Kanalsanierungen unter Berücksichtigung des Straßenzustandes und der hydraulischen Berechnungen erfolgen.

 

Zu gegebener Zeit werden frühzeitig alle Gremien über die Sanierungsmaßnahmen informiert ggfls. beteiligt.

 

Beschlussvorschlag 

Der Gemeinderat beschließt das Kanalsanierungsprogramm 2020 auf Grundlage des als Anlage 1 beigefügten Lageplans.

Die finanziellen Mittel in Höhe von 100.000,00 € für investive Maßnahmen (Kanalsanierungen) und 100.000,00 € für konsumtive Maßnahmen (Kanalreparaturen) werden im Haushaltsplan 2020 unter dem Produkt 1106, Entwässerung und Abwasserbeseitigung, veranschlagten Mitteln bereitgestellt.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

Der Gemeinderat beschließt das Kanalsanierungsprogramm 2020 auf Grundlage des als Anlage 1 beigefügten Lageplans.

Die finanziellen Mittel in Höhe von 100.000,00 € für investive Maßnahmen (Kanalsanierungen) und 100.000,00 € für konsumtive Maßnahmen (Kanalreparaturen) werden im Haushaltsplan 2020 unter dem Produkt 1106, Entwässerung und Abwasserbeseitigung, veranschlagten Mitteln bereitgestellt.

 

Die zur Verfügung gestellten Mittel dienen im Wesentlichen zur Erfüllung der Sanierungspflicht sowie für die laufende Unterhaltung des gemeindlichen Kanalnetzes.