Betreff
Straßen- und Wegeprogramm 2020
Vorlage
VO/105/2019
Aktenzeichen
III/5
Art
Verwaltungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Begründung 

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Siehe hierzu den Bericht zur Straßenunterhaltung aus Fachbereich III ist als Anlage 1 zum Protokoll im HFA 001/2019 vom 06.02.2019 im Ratsinformationssystem (nur online).

 

Die Vor-Ort Besichtigung mit den Rats- und Ausschussmitgliedern erfolgte am 11.07.2019.

 

Folgende Maßnahmen sind durchgeführt worden bzw. stehen vor der Ausführung:

 

-      Nr. 1: Verkehrssicherung der Straßen, Wege, Plätze

-      Nr. 2: Verkehrssicherung an Bahnübergängen

-      Nr. 3: Straßeneinläufe, Grabenunterhaltung

-      Nr. 4: Fahrbahnmarkierung und Beschilderung

-      Nr. 5: Instandsetzung der Rad-u. Wanderwegen

-      Nr. 7: Deckensanierung Herkentruper Straße

-      Nr. 8: Deckensanierung Stapeler Straße

 

Die Gehweginstandsetzungen (Maßnahmenkatalog Nr. 6) wurde aufgrund des Glasfaserausbaus zurückgestellt.

Die betroffenen Gehwegabschnitte werden in den Folgejahren weiter kontrolliert (Gewährleistungsansprüche)

 

Die Gehweginstandsetzung an nicht betroffene Abschnitte wird weiter vorangetrieben.

 

Zu gegebener Zeit werden frühzeitig alle Gremien über die Sanierungsmaßnahmen informiert ggfls. beteiligt.

 

Beschlussvorschlag 

Der Gemeinderat beschließt das Straßen- und Wegeunterhaltungsprogramm 2020 auf Grundlage des als Anlage 1 beigefügten Maßnahmenkatalogs. Die finanziellen Mittel in Höhe von 300.000,00 € werden aus den im Haushaltsplan 2020 unter dem Produkt 1201, Verkehrsflächen und –anlagen, veranschlagten Mitteln bereitgestellt.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

Insgesamt werden zur Unterhaltung des Straßennetzes 300.000,00 € benötigt.

Diese werden im Haushaltsplan 2020 unter dem Produkt 1201, Verkehrsflächen und –anlagen, bereitgestellt.

Die zur Verfügung gestellten Mittel dienen im Wesentlichen zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht sowie insbesondere für den Werterhalt gemeindeeigener Verkehrsanlagen.