Begründung

 

  1. Einteilung des Wahlgebietes der Gemeinde Havixbeck in Wahlbezirke und deren Abgrenzungen

Die Zahl der bei der Kommunalwahl 2020 zu wählenden Ratsvertreter erfolgt auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG). Demnach wären mindestens 32 Vertreter zu wählen, davon 16 in Wahlbezirken.

Der Gemeinderat hat die vom KWahlG eingeräumte Möglichkeit zur Verringerung der zu wählenden Vertreterzahl genutzt und per Satzung vom 07.05.2008 die Zahl der bei zukünftigen Kommunalwahlen zu wählenden Vertreter auf 26 verringert, wovon 13 in Wahlbezirken zu wählen sind.

Somit ist nach § 4 Abs. 1 KWahlG das Gebiet der Gemeinde Havixbeck in 13 Wahlbezirke einzuteilen.

Da es nach § 2 Abs. 1 Kommunalwahlordnung (KWahlO) i.V. mit § 4 Abs. 1 KWahlG originäre Aufgabe des Wahlausschusses ist, das Gemeindegebiet in Wahlbezirke einzuteilen, ist ein förmlicher Beschluss über die Einteilung in 13 Wahlbezirke zu treffen.

Bei der Bildung der Wahlbezirke sind folgende Grundsätze nach § 4 Abs. 2 KWahlG zu beachten:

 

Ø  Wahrung des räumlichen Zusammenhanges

Ø  Einhaltung einer vorhandenen Bezirkseinteilung im Sinne der Gemeindeordnung

Ø  Eine möglichst gleiche Einwohnerzahl in allen Wahlbezirken, bei einer Abweichung von +/- 25 %.

Ø  Bei verbundenen Gemeinde- und Kreiswahlen, dürfen die Grenzen der Wahlbezirke der Gemeinde durch die Grenzen der Wahlbezirke des Kreises nicht durchschnitten werden

Ø  bei der Ermittlung der Einwohnerzahlen bleibt unberücksichtigt, wer nicht Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt

 

Der letztgenannte Punkt ist neu durch die am 24.04.2019 in Kraft getretene Änderung des KWahlG. Zur Ausführung dieser Gesetzesänderung hat der Landeswahlleiter des Landes Nordrhein-Westfalen bereits mit Erlass vom 12.April 2019, Az. 11-35.10.02, verfügt, dass für die Wahlbezirkseinteilung auf deutsche Einwohner und Einwohner mit EU-Staatsangehörigkeit abzustellen ist. Diese Einwohnerzahl soll zum Stichtag 30. April 2019 nach dem Melderegister bestimmt werden.

Die entsprechende Einwohnerzahl der Gemeinde Havixbeck betrug hiernach 11.672.

Als Bevölkerungszahl des Wahlbezirks gilt die Zahl, die sich aus der Teilung der Gesamtbevölkerungszahl durch die Zahl der Wahlbezirke ergibt.

 

Es errechnen sich damit folgende Einwohnergrenzen:

-       durchschnittlich                        895 (11.627 Einwohner : 13 Bezirke)

-       höchstens:                1.119 (+ 25 %)

-       mindestens:                                671 (- 25 %).

 

Die Einhaltung der Einwohnergrenzen ist auch am Wahltag zwingend.

 

Aufgrund des großen Abstandes zwischen dem Stichtag 30.04.2019 und dem Wahltag 13.09.2020 empfiehlt das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen  mit Runderlass vom 02.04.2008 die zwischenzeitliche Bevölkerungsentwicklung zu berücksichtigen. Bei den Wahlbezirkseinteilungen sollten daher „Sicherheitsabstände“ von der zulässigen Höchstabweichungsgrenze berücksichtigt werden. Welche der verschiedenen denkbaren Methoden zur Angleichung der Daten im Einzelfall gewählt wird, obliegt der Entscheidung des Wahlausschusses.

Damit die zulässigen Abweichungsgrenzen auch am Wahltag eingehalten werden, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, die Höchstabweichungsgrenzen für die einzelnen Wahlgebiete nicht um +/- 25 sondern um +/- 20 % festzusetzen.

Dieser zusätzliche Puffer von 5 % nach oben oder unten berücksichtigt eventuelle Einwohnerveränderungen durch Zu- und Wegzüge bzw. Sterbefälle und Geburten. Es erhöht sich dadurch im Übrigen die Wahrscheinlichkeit, dass bei zukünftigen Wahlen keine gravierenden Änderungen an der Wahlgebietseinteilung nötig werden.

Einwohnergrenzen einschließlich zusätzlichem Puffer:

-       durchschnittlich                        895 (11.627 Einwohner : 13 Bezirke)

-       höchstens:                1.074 (+ 20 %)

-       mindestens:                                716  (- 20 %).

 

Als Anlage 1 wird ein Vorschlag zur Einteilung des Wahlgebietes nach Straßen vorgelegt, der die gesetzlichen Vorgaben einschließlich des Puffers berücksichtigt.

Aufgrund der Entwicklungen der Einwohnerzahlen sind geringfügige Verschiebungen von Straßen innerhalb der Wahlbezirke notwendig.  Welche Verschiebungen vorgenommen wurden, sind synaptisch in der Anlage 1 a dargestellt.

Die zeichnerische Darstellung der einzelnen Wahlbezirke ist in der Anlage 4 (Wahlbezirke 001 – 008 und 011) und Anlage 5 (Wahlbezirke 009, 010, 012 und 013) beigefügt.

 

 

 

  1. Bezeichnung der einzelnen Wahlbezirke

Die seit Jahrzehnten vorgenommene Bezeichnung der Wahlbezirke ist zu überarbeiten. Durch die Entwicklung der Gemeinde Havixbeck sind die seit Jahren bestehenden und so bezeichneten Wahlbezirke verändert worden. Straßen sind z.B. durch die Erschließung von Baugebieten dazugekommen bzw. ist dadurch die Abgrenzung der Bezirke untereinander verändert worden. 

Außerdem sind Bezeichnung wie Ober- bzw. Unterdorf nicht mehr zeitgemäß. Eine Anpassung ist notwendig.

Eine Rückfrage bei anderen Kommunen ergab, dass hier ganz unterschiedlich vorgegangen wird.  Einige haben keine wörtliche Bezeichnung, sondern lediglich eine Nummerierung; andere orientieren sich an geographische Lagen.

 

Ich schlage vor, dem Beispiel der Stadt Billerbeck zu folgen und die voraussichtlichen Wahllokale als wörtliche Bezeichnung der Wahlbezirke zu nehmen. Diese Bezeichnungen sind in der Anlage 1 (Einteilung) und 1 a (Synopse) so eingetragen.

 

 

 

  1. Vorschlag für die Zusammenfassung von Gemeindewahlbezirken zu zwei Kreiswahlbezirken

Aufgrund der Einwohnerzahl von 11.627 Personen ist die Einteilung des Gemeindegebietes von Havixbeck in Kreiswahlbezirke problematisch. Für einen Bezirk ist die Einwohnerzahl zu hoch; für zwei Bezirke zu niedrig.

Gemäß dem beigefügten Schreiben des Kreises Coesfeld vom 09.07.2019 (Anlage 2) werden bei der Einteilung der Kreiswahlbezirke Gemeindewahlbezirke aus Havixbeck und Nottuln zusammengefasst werden müssen.

Hinweis: Aufgrund eines Übermittlungsfehlers ist der Einwohnerstand von Havixbeck falsch angegeben. Die korrigierten Zahlen sind handschriftlich vermerkt; führen im Ergebnis zu keiner anderen Schlussfolgerung.

Die Zusammenfassung von Gemeindewahlbezirken über die Gemeindegrenzen hinaus, war auch bei vergangen Kommunalwahlen so vorzunehmen. Wegen der räumlichen Lage bietet es sich an, den Nottulner Bezirk 16 (Schapdetten) mit den Havixbecker Bezirken 004 – 007 und 012 – 013 zu einem Kreiswahlbezirk (Nr. XIV) zusammenzufassen.

Die übrigen Gemeindewahlbezirke, 001 – 003 und 008 – 011, bilden damit einen eigenen Kreiswahlbezirk (Nr. XIV).

Die tabellarische Aufstellung der Zusammenfassung der Gemeindewahlbezirke zu zwei Kreiswahlbezirken ist in der Anlage 3 aufgeführt.

Die Abgrenzung der Kreiswahlbezirke ist zeichnerisch in den Anlagen 4 und 5 jeweils durch die schwarz-weiß gestrichelte Linie dargestellt.

 

Ich schlage vor, vorbehaltlich auch der Zustimmung des Wahlausschusses der Gemeinde Nottuln, dem Kreis Coesfeld mitzuteilen, wie bei den vergangenen Kommunalwahlen die Zusammenfassung der Gemeindewahlbezirke zu Kreiswahlbezirken vorzunehmen.

 

Beschlussvorschlag

Der Wahlausschuss der Gemeinde Havixbeck beschließt für die Kommunalwahl 2020:

 

  1. Das Gemeindegebiet von Havixbeck wird in 13 Wahlbezirke eingeteilt. Deren Abgrenzungen werden entsprechend der tabellarischen Aufstellung der Anlage 1 zu der VO/102/2019 beschlossen.
  2. Die Bezeichnungen der einzelnen Wahlbezirke werden an die voraussichtlichen Wahllokale angepasst.
  3. Dem Kreis Coesfeld ist die Zusammenfassung der Gemeindewahlbezirke zu zwei Kreiswahlbezirken vorzuschlagen, deren Abgrenzungen sollten entsprechend der tabellarischen Aufstellung der Anlage 3 zu der VO/102/2019 vorgenommen werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                       nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Keine

 

 

 

 

Der Bürgermeister

 

 

 

Klaus Gromöller