Begründung
Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung am 04.07.2019 die Aufstellung eines Planes zur 6. Änderung des Bebauungsplanes „Gennerich II“ im Verfahren gem. § 13 BauGB beschlossen. Ziel der Planung ist die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in der Form, dass im östlichen Bereich des Gerätehauses eine Erweiterung der Atemschutzwerkstatt erfolgen kann und an der westlichen Seite des Feuerwehrgerätehauses eine kleine Fahrzeughalle als Ersatz für die Nutzung der bisherigen Halle für eine ordnungsgemäße Umkleidemöglichkeit der Feuerwehrangehörigen ermöglicht wird.
Weiterhin hat der Rat in gleicher Sitzung beschlossen, den Änderungsplan mit der dazugehörenden Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Auslegung hat in der Zeit vom 22.07.2019 bis einschließlich 30.08.2019 stattgefunden.
Während der Auslegungsphase sind von den Trägern öffentlicher Belange und der betroffenen Öffentlichkeit weder Anregungen noch Bedenken vorgebracht worden. Die Nachbargemeinden sind von der Planänderung nicht berührt.
Zu Ihrer Information habe ich der Verwaltungsvorlage 098/2019 nochmals eine Ablichtung des Änderungsplanes als Anlage beigefügt.
Ich empfehle Ihnen, die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Gennerich II“ mit Begründung als Satzung zu beschließen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung den Plan zur 6. Änderung des Bebauungsplanes
„Gennerich II“ mit dazugehörender Begründung als Satzung.
Finanzielle
Auswirkungen: nein
Finanzielle Auswirkungen
keine.
Klaus Gromöller