Betreff
Beratung über die Grundzüge des gemeindlichen Winterdienstes unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus dem letzten Winter.
Vorlage
069/2011
Aktenzeichen
863-14
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Im vergangenen Winter haben sehr starke Schneefälle bei länger andauernden Minustemperaturen dazu geführt, dass vielfach Kritik geäußert wurde an der Art und dem Umfang des gemeindlichen Winterdienstes. Im Rahmen einer vom Bürgermeister durchgeführten öffentlichen Veranstaltung zu diesem Thema wurde von den Anwesenden gefordert, dass die Gemeinde ihre Aktivitäten im Winterdienst verstärkt und dabei möglicherweise ergänzend Hilfe Dritter in Anspruch nimmt (z. B. Gartenbaufirmen oder Landwirte).

 

Der Winterdienst in Havixbeck ist hinsichtlich der Zuständigkeiten aufgeteilt in Aufgaben der Gemeinde sowie Aufgaben der Anlieger. Die Anlieger haben insbesondere für den Fußgängerverkehr Flächen zu räumen und zu streuen, und zwar entsprechend den Regelungen der gemeindlichen Straßenreinigungssatzung. Da auch hier im vergangenen Winter viele Anlieger ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen sind, war in einigen Teilbereichen der Gemeinde eine durchgängige Begehbarkeit für Fußgänger nicht gewährleistet. Das Ordnungsamt der Gemeinde Havixbeck hat im Rahmen seiner personellen Möglichkeiten die Anlieger auf ihre bestehenden Verpflichtungen hingewiesen, um so zu einer Verbesserung der Situation zu gelangen. Dies ist allerdings nicht vollständig gelungen. Da sich bei den Kontakten mit der Bürgerschaft zu diesem Thema immer wieder Fragen ergeben haben, wann und in welchem Umfang die Winterwartungsverpflichtung besteht, empfehle ich mittels eines Informationsblattes in anschaulicher Art und Weise diese bestehenden Regelungen noch mal aufzugreifen und den Bürgern zur Verfügung zu stellen.

 

Die Gemeinde selber ist für den Winterdienst auf Straßen, Wegen und Plätzen zuständig. Dabei allerdings gegliedert nach Prioritäten, die sich aus der Verkehrsbedeutung und der Verkehrsbelastung der jeweiligen Verkehrsfläche ergeben sowie insbesondere für Bereiche, die durch den öffentlichen Personennahverkehr genutzt werden und Schulwegsammelstrecken.

 

Die Aufgaben werden sowohl mit eigenem Personal (Fahrzeuge und Handstreudienst) sowie mit Fremdfirmen umgesetzt. Zurzeit bestehen vertragliche Vereinbarungen mit 2 Havixbecker Firmen, die mit Fahrzeugen und Personal im Handstreudienst die zu bearbeitenden Flächen im Gemeindegebiet mit abdecken.

 

In der Vergangenheit wurde immer wieder kritisiert, dass die Gemeinde Wohnstraßen in Baugebieten nicht räumt bzw. streut. Wenn also zukünftig ergänzend in diesen Bereichen ein Einsatz der Gemeinde im Winterdienst vorgesehen werden soll, müssen hierfür seitens der Gemeinde ergänzend Aufträge an Firmen bzw. Dritte vergeben werden, die nach vorsichtigen Schätzungen Mehrkosten in Höhe von rd. 15.000,00 € verursachen, wenn wieder derartige Schneeverhältnisse wie im letzten Winter vorherrschen.

 

Eine Refinanzierung dieses Aufwandes über z.B. Straßenreinigungsgebühren ist aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen nur mit sehr hohem Aufwand und einer großen Differenzierungstiefe möglich, weil eine gleichmäßige Bearbeitung aller Verkehrsflächen im Rahmen des Winterdienstes aus den zuvor genannten Gründen nicht möglich ist. Der durch die Erhebung der Gebühren entstehende Verwaltungsaufwand ist dabei zusätzlich zu berücksichtigen. Im Rahmen der Diskussion zur Haushaltskonsolidierung sollten jedoch Einnahmemöglichkeiten umfassend untersucht werden. Die offenen Fragen zur Umsetzbarkeit der Gebührenerhebung (Maßstab, Satzung, Abrechnung, pp.) sollten durch die Verwaltung aufbereitet und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden. Hier wäre m. E. hilfreich, wenn der zuständige Hauptreferent beim Städte- und Gemeindebund im Rahmen eines Vortrages in einem der Fachausschüsse über Möglichkeiten und Grenzen bei der Erhebung von Gebühren in dieser Sache berichtet. Das Angebot, die Gemeinde zu unterstützen ist von ihm ausdrücklich gemacht worden.

 

Da nicht auszuschließen ist, dass in künftigen Wintern ähnliche Witterungsereignisse vorherrschen wie im vergangenen Jahr und aufgrund der großen Schneemassen teilweise selbst das Erreichen von Privatgrundstücken in Baugebieten mit Rettungsfahrzeugen nur noch  bedingt möglich wäre, bin ich der Auffassung, dass zur Sicherstellung der notwendigsten Erschließungsfunktionen der Straßen, Wege und Plätze in den Baugebieten ergänzend die Dienst- und Arbeitsleistungen von Fremdfirmen bereit gehalten werden sollten. Die Firmen können Schnee abtransportieren bzw. Fahrspuren einebnen. Hierfür sind in Anlehnung an die bisherigen Regelungen Vergütungen für Bereitschaftszeiten zu berücksichtigen. Sollte der Einsatz dann tatsächlich erforderlich werden, ist mit den Firmen eine entsprechende Stundenpauschale für Fahrzeuge, Geräte und Personal zu vereinbaren. Der zuvor genannte Betrag in Höhe von 15.000,00 € ist auf der Grundlage der bisher bekannten Zahlen geschätzt und selbstverständlich letztendlich absolut witterungsabhängig in der tatsächlichen Höhe.

 

Die von einigen Bürgern geforderte Umstellung des Streugutes von Granulat auf Salz kann ich nicht empfehlen. Abgesehen von den negativen Umweltauswirkungen führt eine Umstellung zu  erhebliche finanziellen Aufwendungen für die  Gemeinde sowie die beauftragten Firmen, da die Streugeräte geändert werden müssten. Darüber hinaus ist auch der Streusalzeinsatz nur bedingt wirksam; bei so starken Schneefällen wie im letzten Winter oder bei sehr niedrigen Temperaturen ist die Wirksamkeit des Salzes eingeschränkt. 

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass beim Winterdienst nicht alle subjektiven Wünsche an die Qualität vollständig erfüllt werden können. Vielmehr muss mit Beeinträchtigungen gerechnet werden, wobei gerade auch Menschen mit Handicaps (z.B. Benutzer von Rollatoren) darauf angewiesen sind, dass auch das Räumen durch die Bürger vor den privaten Grundstücken ordnungsgemäß stattfindet. Darüber hinaus wäre es wünschenswert, wenn im Rahmen nachbarschaftlichen Engagements Gänge und Fahrten für Menschen, die sich bei Schnee und Eis nur unter erschwerten Bewegungen fortbewegen können, mit übernommen werden.

1. Beschlussvorschlag:

 

1. Alternative:

 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Durchführung des Winterdienstes zur Kenntnis und beschließt, zur weitergehenden Sicherstellung eines zufrieden stellenderen Ergebnisses im Winterdienst bei extremen Wetterlagen ergänzend Dritte mit der Durchführung der notwendigen Arbeiten beauftragen zu lassen. Die dadurch evtl. entstehenden Mehrkosten in Höhe von rd. 15.000,00 € sind im Produkt 1201 (Verkehrsflächen- und anlagen) zusätzlich bereit zu stellen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeit einer Refinanzierung der entstehenden Aufwendungen durch Gebühren zu prüfen und Vorschläge hierzu vorzulegen.

 

Ergänzend wird die Verwaltung beauftragt, durch geeignetes Informationsmaterial die Bevölkerung über die bestehenden Verpflichtungen zum Winterdienst zu informieren.

 

2. Alternative

 

Der Gemeinderat beschließt, den bisherigen Umfang des Winterdienstes zu belassen, d.h. die bestehenden Priorisierungen, die in der Infoveranstaltung für Bürger/innen am 23.12.2010 vorgestellt wurden, bleiben bestehen.   

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

1. Alternative

Der Aufwand für den Winterdienst ist veranschlagt im Produkt 1201 (Verkehrflächen und Anlagen). Die bisher veranschlagten 80.000,00 € müssten rechtzeitig um 15.000,00 € angehoben werden, damit im Sinne des zuvor Geschilderten eine Verbesserung der Einsatzfähigkeit im Winterdienst seitens der Gemeinde Havixbeck gewährleistet werden kann.

 

Sobald feststeht, ob und in welcher Höhe der Aufwand für Winterdienst durch Gebühren refinanzierbar ist, sind die Einnahmen als Erträge bei diesem Produkt zu veranschlagen.

 

2. Alternative

Keine

 

Gromöller