Betreff
Beratung über den Satzungsbeschluss für Teilbereiche des Bebauungsplanes "Hohenholte- Mönkebrei"
Vorlage
009/2010
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Der Bebauungsplan „Mönkebrei“ hat am 27.07.2004 seine Rechtskraft erlangt.  

In diesem Plangebiet befindet sich ein Bereich, welcher mit WA* gekennzeichnet ist (dieser Bereich ist in der beigefügten Kopie des Bebauungsplanes gekennzeichnet).

Dieser Bereich unterlag seinerzeit Immissionsbelastungen aus der südlich bzw. östlich angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzung mit der Folge, dass trotz rechnerischer Einhaltung der Immissionswerte gem. GIRL im Nahbereich des Schweinemaststalles eine Sicherstellung des Immissionsschutzes nicht gewährleistet war (Bewertung Staatliches Umweltamt Münster vom 09.10.2003). Diese Bereiche wurden daher vom Satzungsbeschluss ausgeklammert. Erst nach Aufgabe bzw. Reduzierung der Nutzung des Stalles auf ein Maß, welches die angrenzende Wohnnutzung nicht negativ beeinflusst und Absicherung der Nutzungsreduzierung durch einen städtebaulichen Vertrag, sollte der Satzungsbeschluss für diesen Teilbereich erfolgen.

 

Der entsprechend seinerzeit notwenige städtebauliche Vertrag wurde auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 01. April 2004 zwischen der Gemeinde und dem Eigentümer abgeschlossen. Dieser Vertrag war Bestandteil des Bebauungsplanes „Mönkebrei“ und trat mit  der Unterzeichnung durch die Vertragspartner in Kraft, da er zur Sicherung der im Bebauungsplan „Mönkebrei“ festgesetzten Bebauungen, einschließlich des Gebietes WA*, erforderlich war.

 

Nunmehr ist der Pachtvertrag bezüglich der Nutzung als Mastschweinestall am 31.12.2009 (wie seinerzeit vereinbart) abgelaufen. Die Ausstallung der Tiere ist erfolgt. Tierbuchten, Heizung, Wasserleitungen usw. wurden entsprechend entfernt.

 

Da alle Voraussetzungen zur Rechtskraft des Bebauungsplanes in dem Teilbereich WA* nun vorliegen schlage ich vor, den Satzungsbeschluss für diesen Teilbereich zu fassen, damit dann auch in Kürze diese Grundstücke der Bebauung zugeführt werden können.

 

 

1. Beschlussvorschlag:

 

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, den Bereich des Bebauungsplanes „Mönkebrei“, welcher mit WA* versehen ist, als Satzung.

3. Finanzielle Auswirkungen

 

 

Zum jetzigen Zeitpunkt keine.

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller